Hilfe zur Klausuraufgabe Klausur September 2018

Damit müssen wir ja leben.:-D Ich bin dieses Jahr mit einem Stipendium geehrt geworden. Bei der anschließenden feierlichen Übergabe habe ich mich so dolle vor den ganzen 1,0 KuWi/Wiwi Leuten für meine Durchschnittsnote geschämt. :down:ich sage nur: Re-Wi Life:like:
 
Die Geschichte geht wiefolgt weiter. Das Prüfungsamt hat den Klausurteilnehmern die Wahl gelassen, ob die Klausur in die Bewertung eingehen soll oder ob man am Nachschreibetermin (13.10.18) teilnehmen will. Wenn die Klausur in die Bewertung eingehen soll, wird sie allerdings so bewertet, als wenn einem die Gesetzestexte vorgelegen hätten. Das war mir persönlich zu heikel, da ich keine Landesgesetze hatte. Die Themeneinschränkung bleibt im Polizeirecht, allerdings wird nun zu prüfen sein, ob das Handeln der Polizisten rechtmäßig war.
 
Wie fasst du persönlich die "weitere" Einschränkung auf?
Also meines Erachtens fällt Kostenrecht, Amtshaftung,etc. raus, jedoch verlasse ich mich nicht darauf. Eine Zulässigkeitsprüfung scheidet für mich auch aus, sonst wäre die Frage "Hat die Klage Aussicht auf Erfolg". Stimmt`s du mir da zu, LoddarM?
Ich gehe stark von Zwangsmitteln aus, jedoch kann jede Form von Standardmaßnahme oder auch die Generalklausel drankommen.
 
Ja, sehe ich auch so.
In der ersten Klausur habe ich auch festgestellt, wie wenig man in 2 h tatsächlich bearbeitet bekommt. Also eine 3-stufige Prüfung mit Kostenrecht erscheint mir für 2 h an sich zu lang. Zulässigkeit und Begründetheit erscheint mir auch zu lang zu sein, jedenfalls dann, wenn die Begründetheit irgendwelche Probleme aufwirft.
Ich gehe davon aus, dass entweder nur eine Ebene zu prüfen ist, wie z.B. im WS 17/18. In diesem Fall dürften dann die einzelnen TBM vermutlich etwas schwieriger sein oder man muss mehrere Maßnahmen prüfen. Oder aber es kommt eine 2-stufige Prüfung im Bereich von Zwangsmaßnahmen dran.
 
Punktlandung! :bugeye: Obwohl ich es eigentlich gar nicht so schwierig fand?? Aber egal, BESTANDEN!! :wein::freu2:
 
Ich gebe mal ein bisschen an, weil ich mich noch freue wie ein Schneekönig...
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1,7
Yeah... ich wusste, dass ich nach 6 Wochen in der Verwaltung ÖffRecht-Queen werde...
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Herzlichen Glückwunsch! Darf ich dich als Mentorin für meine Klausur dieses Semester anwerben? :ROFL:
 
:wein::wein:
Ich muss dem Lehrstuhl wirklich einen großen Dank aussprechen, dass in der "eigentlichen" Prüfung keine Gesetze vorhanden waren. Wenn ich ehrlich bin wäre ich sehr wahrscheinlich durchgefallen, bzw. gerade so durchgekommen.
Und jetzt habe ich es sogar mit 2,0 überraschend gut bestanden. :like:
 
Ich gebe mal ein bisschen an, weil ich mich noch freue wie ein Schneekönig...
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1,7
Yeah... ich wusste, dass ich nach 6 Wochen in der Verwaltung ÖffRecht-Queen werde...
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Wie geht das denn??? WOW!!!
 
:wein::wein:
Ich muss dem Lehrstuhl wirklich einen großen Dank aussprechen, dass in der "eigentlichen" Prüfung keine Gesetze vorhanden waren. Wenn ich ehrlich bin wäre ich sehr wahrscheinlich durchgefallen, bzw. gerade so durchgekommen.
Und jetzt habe ich es sogar mit 2,0 überraschend gut bestanden. :like:
Glückwunsch und Respekt! Ich habe nur die erste Prüfung mitgeschrieben. War die zweite einfacher? Kannst du was zum Sachverhalt sagen vielleicht?
 
ch muss dem Lehrstuhl wirklich einen großen Dank aussprechen, dass in der "eigentlichen" Prüfung keine Gesetze vorhanden waren.
Mein Dank geht auch an den Lehrstuhl deswegen... weil nur deswegen durfte ich ja überhaupt meinen v.Hippel/Rehborn in der "ersten" Klausur nehmen... außerdem war das ja sowieso m.A.n. viel cooler, weil quasi-Zivilrecht mit inzidenter PolG-Prüfung...
Darf ich dich als Mentorin für meine Klausur dieses Semester anwerben? :ROFL:
...aber nur für Polizei- und Ordnungsrecht (...meinetwegen auch Jagdrecht, Unterhaltsvorschußsachen, Straßenverkehrsrecht (insbesondere BtM-Geschichten), Schornsteinfegerrecht... ok, mit Baumkontrollen im LNatschG kann ich auch dienen...)
 
Ich bezweifle, dass dieses Semester nochmal Polizei- und Ordnungsrecht drankommt. Die durften für euch ja schon 2 Klausuren damit stellen ;-)
 
Eben... ich glaube nach dann quasi drei POR-Klausuren hintereinander gibt es gar nichts mehr, was man noch abfragen könnte... so umfangreich ist die Materie ja nicht... Baurecht soll ja auch schon sein...
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Also für mich persönlich war der Fall auf jeden Fall einfacher, weil ich die §§ 39 ff. OBG gar nicht auf den Schirm hatte.
Die Prüfung ging um eine Identitätsfestellung, § 12 PolG und unmittelbaren Zwang. Anscheinend war es richtig, dass ich eine inzidente Prüfung vom unmittelbaren Zwang in die Identitätsfeststellung gemacht habe. Was ich noch aus der Erinnerung weiß: Der Bahnhof war ein "Drogenumschlagsplatz", wobei die Person B der Polizei bekannt war und schon Ermittlungen eingeleitet hat. Die Polizei hat A und B beobachtet und gesehen, dass B dem A gerade was zustecken wollte. Darauf sind die Polizisten eingeschritten, wobei B direkt fliehen konnte. Die Polizei wollte daraufhin die Personalien von A überprüfen. In Wirklichkeit hat A versucht den B klar zu machen, dass dieser nichts kaufen wollte. (weiß leider nichts mehr zum Vorgang, was B dem A geben wollte..). A hat sich dagegen gewehrt und wollte seine Personalien nicht hergeben. Daraufhin haben die Polizisten den A mit zum Polizeiwagen genommen. A hat sich nunmehr stärker gewehrt und die Polizisten haben ihn in Handschellen genommen.

Irgendetwas in der Art. Es war also einmal der § 12 PolG zu prüfen und in dieser unmittelbarer Zwang nach §§ 50ff. und die Fesselung von Personen, § 62 PolG.
 
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