Klausurbesprechung Klausur September 2020

Und ich habe das richtig verstanden, dass ihr nichtmal erkennen könnt, an welchen Stellen ihr angeblich plagiiert hättet? Also tatsächlich nur ein einzelner Satz unter der Bearbeitung?
Und dazu wäre es ja auch spannend zu wissen, welche "Art" von Plagiat einem vorgeworfen wird: Übernahme von Stellen aus Lehrbüchern etc. oder Austausch mit anderen Prüflingen.
Das ist einfach nur heftig. Ich habe auch noch eine Klausur von dem Lehrstuhl ausstehen und trotz besten Gewissens, geht mir jetzt der Stift :durcheinander
Ja, ganz genau. Nur ein Satz. Mit Verweis auf die Falllösung im Skript auf S. 71ff.
 
Na dann bin ich auf die Klausur in Rechtsgeschichte gespannt! Da habe ich im Erstversuch bestanden. In der Gesamtnote wollte ich mich zwar verbessern aber wenn ich den Part Strafrechtsgeschichte alleine betrachte, hatte ich beim Erstversuch 30 v 33 Punkten - unter "echten" Klausurbedingungen.
Und hier würde mir dann ein Plagiat vorgeworfen?:confused:
 
Na dann bin ich auf die Klausur in Rechtsgeschichte gespannt! Da habe ich im Erstversuch bestanden. In der Gesamtnote wollte ich mich zwar verbessern aber wenn ich den Part Strafrechtsgeschichte alleine betrachte, hatte ich beim Erstversuch 30 v 33 Punkten - unter "echten" Klausurbedingungen.
Und hier würde mir dann ein Plagiat vorgeworfen?:confused:
Tja, das werden wir sehen. Auf mein Ergebnis in Rechtsgeschichte bin ich auch gespannt.
 
Leider ist die Klausur nicht verlaufen,wie ich es mir vorgestellt habe.

Vielleicht kann auch jemand seine Klausur, mit eine guten bzw sehr guten Note, gerne anonym, hochladen damit die Leute die in der Klausur nicht so gut abgeschnitten haben vergleichen können was sie falsch gemacht haben?
 
Na dann bin ich auf die Klausur in Rechtsgeschichte gespannt! Da habe ich im Erstversuch bestanden. In der Gesamtnote wollte ich mich zwar verbessern aber wenn ich den Part Strafrechtsgeschichte alleine betrachte, hatte ich beim Erstversuch 30 v 33 Punkten - unter "echten" Klausurbedingungen.
Und hier würde mir dann ein Plagiat vorgeworfen?:confused:
Ich warte auch noch drauf....-.-
 
Leider ist die Klausur nicht verlaufen,wie ich es mir vorgestellt habe.

Vielleicht kann auch jemand seine Klausur, mit eine guten bzw sehr guten Note, gerne anonym, hochladen damit die Leute die in der Klausur nicht so gut abgeschnitten haben vergleichen können was sie falsch gemacht haben?

Habe mal meine Klausur inkl. den spärlich verteilten Korrekturvermerken hochgeladen. Vll kann ja auch jemand mir meine Fehler aufzeigen. Bin nämlich eher der zivilrechtler und nicht sehr fit in StR.
Die Klausur wurde zwar mit 2.3 bewertet, allerdings habe ich m.E. deutlich mehr Leistung erbracht, als noch bei meinem Erstversuch. Dort habe ich 2.0 erhalten. Die Klausur habe ich noch vor Corona Zeiten per Hand geschrieben gehabt.

Bisher sind bei mir aber auch irgendwie alle Online-Klausuren schlechter verlaufen, als noch die Präzensklausuren...
 

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Herzlichen Dank dafür! Das ist wirklich hilfreich!

Die Sprechblasen mit den Korrekturen kann ich leider nicht öffnen... Weiß jemand, wie das funktioniert?
 
Mir wurde (in einem anderen Studiengang) auch ein Plagiat vorgeworfen. Dabei habe ich lediglich Zusammenfassungen auswendig gelernt. Ich war total geschockt. Bin am Ende meines zweiten Studiums und habe noch nie (auch nicht während der Schulzeit) geschummelt :reader:
Jetzt habe ich total Angst vor Konsequenzen! Weiß hier vielleicht jemand (ja, es ist meist von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich), was nun für Konsequenzen geschehen?
Kann man sogar exmatrikuliert werden?
Ich habe mich noch nie mit dem Thema auseinandergesetzt...
Danke vorab!
 
Mir wurde (in einem anderen Studiengang) auch ein Plagiat vorgeworfen. Dabei habe ich lediglich Zusammenfassungen auswendig gelernt. Ich war total geschockt. Bin am Ende meines zweiten Studiums und habe noch nie (auch nicht während der Schulzeit) geschummelt :reader:
Jetzt habe ich total Angst vor Konsequenzen! Weiß hier vielleicht jemand (ja, es ist meist von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich), was nun für Konsequenzen geschehen?
Kann man sogar exmatrikuliert werden?
Ich habe mich noch nie mit dem Thema auseinandergesetzt...
Danke vorab!
Aus Dingen, die ich von verschiedenen Quellen im Internet gehört(gelesen) hab, muss man schon ziemlich "krass" Schummeln, dass man da überhaupt irgendwelche Sanktionen - außer dem Durchfallen - kassiert. Bei dem ersten Schummeln fällt man wohl nur durch und kriegt intern einen Vermerk. Alles andere wäre auch total unverhältnismäßig. Im schlimmsten Fall kann man aber in der Tat exmatrikuliert werden, jedoch ist das, wie angeführt, relativ schwer - man muss dafür schon mehrmals beim Schummeln aufgefallen sein oder irgendwas anderes, was ich mir nicht mal vorstellen kann, gemacht haben.
Auf die Fernuni waren die Quellen nicht bezogen, aber warum sollte es dort anders sein?
 
Aus Dingen, die ich von verschiedenen Quellen im Internet gehört(gelesen) hab, muss man schon ziemlich "krass" Schummeln, dass man da überhaupt irgendwelche Sanktionen - außer dem Durchfallen - kassiert. Bei dem ersten Schummeln fällt man wohl nur durch und kriegt intern einen Vermerk. Alles andere wäre auch total unverhältnismäßig. Im schlimmsten Fall kann man aber in der Tat exmatrikuliert werden, jedoch ist das, wie angeführt, relativ schwer - man muss dafür schon mehrmals beim Schummeln aufgefallen sein oder irgendwas anderes, was ich mir nicht mal vorstellen kann, gemacht haben.
Auf die Fernuni waren die Quellen nicht bezogen, aber warum sollte es dort anders sein?
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Dann ist es ja - hoffentlich- nur „halb“ so wild und es bleibt lediglich der Ärger über den Vorwurf und das Wiederholen der Klausur. Im Zeugnis wird auch nichts vermerkt?
Ich merke mir damit auf jeden Fall, dass Auswendiglernen bei einer online Klausur fehl am Platz ist...
Danke nochmals!
 
Guten Morgen!

Ja, in der Tat, es liegen einige Vorgänge bei uns! Einer Fraktion wird zur Last gelegt, sie habe sich einer Musterlösung aus dem Skript des Moduls bedient, eine andere Fraktion hat angeblich eine "Internetseite" zur Lösung verwendet. Was konkretes gibt es bisher nicht.
Meine Meinung dazu ist: Wenn sich der Lehrstuhl einen "Klassiker" als Klausurfall aussucht, bei einer E-Klausur (es war diesesmal lange genug bekannt, dass es nur dieses Prüfungsform gibt), dann sollte es Studierernden nicht zum Nachteil ausgelegt werden, wenn sie eine klassische Lösung präsentieren. Würde man von jedem guten Jurist genau so erwarten! Es ist nicht das Unvermögen der Studierenden, ich halte es für reine Bequemlichkeit des Lehrstuhls, hier einen bekannten Fall abzuprüfen.
Was aber m.E. gar nicht geht: Die reine Behauptung eines Plagiates. Eine StA wirft einem auch kein "Verbrechen" vor. Dann sollte schon ganz klar dargelegt werden, wo getäuscht wurde. Und zwar in jedem Einzelfall.
 
Was ich nicht verstehe ist, warum steigt der Lehrstuhl in diesen Zeiten nicht einfach auf Hausarbeiten um, bei denen alle Hilfsmittel zu gelassen werden und der Schwerpunkt wissenschaftliches Arbeiten ist. Dann könnt man ganz klar an den allgemeinen Zitierregeln festhalten und gut ist. Und man müsste nicht neue, unerprobte E-Klausuren ins Spiel bringen, bei denen die Grenze zwischen auswendig gelernt und abgeschrieben noch gar nicht definiert ist und nicht nachgewiesen werden kann.
 
Hallo zusammen, mir geht es auch so!! Ebenfalls Plagiatsvorwurf! Einfach so! Keine Begründung. Habe den Korrektor angeschrieben.

Macht ihr was? Ich finde das geht so einfach nicht !
Was mich so sehr ärgert ist, hätte ich die Klausur vor Ort geschrieben hätte es für eine genaue Reproduktion Punkte gehagelt. Gerade im Strafrecht, wo Definitionen an der Tagesordnung sind und bei einem Meinungsstreit Ja gerade „fremdes Gedankengut“ wiedergegeben wird, passt ein Plagiatsprüfungssytem einfach nur bedingt bis gar nicht, zumindest nicht in einer Klausur.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen, mir geht es auch so!! Ebenfalls Plagiatsvorwurf! Einfach so! Keine Begründung. Habe den Korrektor angeschrieben.

Macht ihr was? Ich finde das geht so einfach nicht !
Was mich so sehr ärgert ist, hätte ich die Klausur vor Ort geschrieben hätte es für eine genaue Reproduktion Punkte gehagelt. Gerade im Strafrecht, wo Definitionen an der Tagesordnung sind und bei einem Meinungsstreit Ja gerade „fremdes Gedankengut“ wiedergegeben wird, passt ein Plagiatsprüfungssytem einfach nur bedingt bis gar nicht, zumindest nicht in einer Klausur.
ganz genau. So sehe ich das auch!
 
Mir geht das derart auf den Nerv mit dem Plagiieren!

Ja, in einer wissenschaftlichen Arbeit muss ich fremde Gedanken kennzeichnen, was zur Folge hat, dass es in den deutschsprachigen Publikationen kaum noch Texte gibt, die in einem Satz nicht mindestens eine Fußnote enthalten (gerne auch fünf, hinter jedem Wort eine).
Dabei kommt gar nichts mehr Neues zustande, sondern es wird nur das Alte ewig wiedergekäut.

Wie man aber in Klausuren plagiieren soll, ist mir ein Rätsel.
Es gibt Täuschungsversuche, ja. Aber die muss ich dann auch richtig nachweisen (wie war das mit der Unschuldsvermutung?).
Wenn zwei Leute im Prüfungsraum (unter Aufsicht!) nebeneinandersitzen und nachher Parallelen im Text haben, dann kann ich denen
auch kein Plagiat vorwerfen.
Oder kriege ich jetzt schon einen Verstoß wegen Überschreitung der Geschwindigkeit, wenn ich zu schnell an meinem Zielort angekommen bin?!?

M.E. zeigt das nur, in welche absurde Richtung mittlerweile die Wissenschaft driftet.
Wenn ich die Transferleistung eines Studis abprüfen will, dann sollte man einen entsprechenden Fall stellen, bei dem einem Unterlagen nichts nützen.
Wenn ich die Fähigkeit zum Auswendiglernen abprüfen will, ja dann fällt mir auch nichts anderes ein. Unter einem wissenschaftlichen Hochschulstudium an einer Uni stelle ich mir da irgendwie etwas anderes vor.

Zudem bereitet der EJP Studiengang auf ein konkretes Berufsbild vor (Richter, Staatsanwalt oder im Ausfluss RA), was alle Staatsexaminastudiengänge machen.

Worauf kommt es nachher an?
Der Richter, Staatsanwalt oder RA bekommt einen Lebenssachverhalt präsentiert und darf alle Hilfsmittel der Welt einsetzen, um diesen Sachverhalt in das Gesetz zu pressen (oder auch nicht).
Wieso wäre es jetzt ein Problem, wenn man das in der Klausur auch machen dürfte?
Wenn man keine Ahnung hat, hilft das auch nicht weiter, weil dazu schlicht und ergreifend zu wenig Zeit ist.

Klar, man kann auch die Variante der elektronischen Überwachung wählen, wobei ich diese Methode für unsinnig und unwürdig halte. Es ist ein Unterschied, ob ich mich zur Überwachung in einen Prüfungsraum begebe, wo ich auch unter Klausuraufsicht mal aus dem Fenster schauen darf oder in meinen eigenen vier Wänden überwacht werde und eine Stimme aus dem Off reagiert, sobald ich die Augen zu lange vom Bildschirm abwende.

Sorry, ich höre jetzt auf...
 
Mir geht das derart auf den Nerv mit dem Plagiieren!

Ja, in einer wissenschaftlichen Arbeit muss ich fremde Gedanken kennzeichnen, was zur Folge hat, dass es in den deutschsprachigen Publikationen kaum noch Texte gibt, die in einem Satz nicht mindestens eine Fußnote enthalten (gerne auch fünf, hinter jedem Wort eine).
Dabei kommt gar nichts mehr Neues zustande, sondern es wird nur das Alte ewig wiedergekäut.

Wie man aber in Klausuren plagiieren soll, ist mir ein Rätsel.
Es gibt Täuschungsversuche, ja. Aber die muss ich dann auch richtig nachweisen (wie war das mit der Unschuldsvermutung?).
Wenn zwei Leute im Prüfungsraum (unter Aufsicht!) nebeneinandersitzen und nachher Parallelen im Text haben, dann kann ich denen
auch kein Plagiat vorwerfen.
Oder kriege ich jetzt schon einen Verstoß wegen Überschreitung der Geschwindigkeit, wenn ich zu schnell an meinem Zielort angekommen bin?!?

M.E. zeigt das nur, in welche absurde Richtung mittlerweile die Wissenschaft driftet.
Wenn ich die Transferleistung eines Studis abprüfen will, dann sollte man einen entsprechenden Fall stellen, bei dem einem Unterlagen nichts nützen.
Wenn ich die Fähigkeit zum Auswendiglernen abprüfen will, ja dann fällt mir auch nichts anderes ein. Unter einem wissenschaftlichen Hochschulstudium an einer Uni stelle ich mir da irgendwie etwas anderes vor.

Zudem bereitet der EJP Studiengang auf ein konkretes Berufsbild vor (Richter, Staatsanwalt oder im Ausfluss RA), was alle Staatsexaminastudiengänge machen.

Worauf kommt es nachher an?
Der Richter, Staatsanwalt oder RA bekommt einen Lebenssachverhalt präsentiert und darf alle Hilfsmittel der Welt einsetzen, um diesen Sachverhalt in das Gesetz zu pressen (oder auch nicht).
Wieso wäre es jetzt ein Problem, wenn man das in der Klausur auch machen dürfte?
Wenn man keine Ahnung hat, hilft das auch nicht weiter, weil dazu schlicht und ergreifend zu wenig Zeit ist.

Klar, man kann auch die Variante der elektronischen Überwachung wählen, wobei ich diese Methode für unsinnig und unwürdig halte. Es ist ein Unterschied, ob ich mich zur Überwachung in einen Prüfungsraum begebe, wo ich auch unter Klausuraufsicht mal aus dem Fenster schauen darf oder in meinen eigenen vier Wänden überwacht werde und eine Stimme aus dem Off reagiert, sobald ich die Augen zu lange vom Bildschirm abwende.

Sorry, ich höre jetzt auf...
Du hast einfach vollkommen recht ... ich habe die Internetseite, von der ich geklaut haben soll rauf und runter gelesen, es meiner Familie gezeigt und mir erschließt sich der Zusammenhang einfach überhaupt nicht. Klar, in diesem Übungsfall werden ebenfalls die einschlägigen Theorien wiedergegeben, wie auf unzähligen weiteren Internetseiten auch. Wie genau soll ich nun irgendeinen Gegenbeweis antreten ? Abgesehen von einer eidesstattlichen Versicherung vielleicht, zudem waren noch andere Menschen in meinem Haushalt anwesend, allerdings wird das wohl alles beim Lehrstuhl auf Granit stoßen, sofern ja meine Email bereits mit zwei Sätzen abgehandelt wurde... und zwar: die inhaltlichen Anmerkungen sind freigeschaltet, allerdings ist die inhaltliche Bemerkung nicht mehr und nicht weniger als „siehe Link“.
Unglaublich ...
 
Hallo zusammen,
auch ich bin eine zu Unrecht beschuldigte "Kopiererin" dieser Klausur, und falle in die Gruppe derer, welche aus dem Skript abgeschrieben haben. Da m.E. die meisten Skripten unterirdisch schlecht sind, wandern diese bei mir lediglich in einen Ordner, ohne jemals angesehen zu werden. Das war wohl ein taktischer Fehler bei dieser Klausur.
Wie bereits mehrfach geschrieben, wie soll man den nur eine Klausur mit eigenen Worten lösen, die nahezu Null-SV aufweist?
Definitionen neu erfinden, Prüfungsschematas kreativ umgestalten, Meinungsstreit mit eigener h.M. ausdenken ...
Wobei der Lehrstuhl nie in der Lage ist, einen Erwartungshorizont bzw. eine Lösung zu kommunizieren.
Ich habe jedenfalls auch Widerspruch gegen das Prüfungsergebnis eingereicht, muss mir noch eine Begründung erarbeiteten.
Prioritär schreibe ich an meiner Masterarbeit - und jetzt dürft ihr alle schmunzeln - zum Thema: Online Proctoring.
Und wie oben schon jemand schrieb: diese Form dieser Prüfungsvariante möchte ich auf keinen Fall absolvieren müssen. Das ist Stress pur, und keinen Millimeter entfernt von Orwells 1984.
Es bleibt spannend - auf keinen Fall, werde ich diese Willkür akzeptieren!
 
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