Allgemeine Infos Klausur SS18

Erstmal vielen lieben Dank an alle!

Mir war gar nicht bewusst, dass ich auch mit einer Hausarbeit ausgleichen könnte. Blöd nur, dass ich alle schon geschrieben habe :-(. Strafrecht könnte reichen.

Bei mir ist einfach der Wurm drin. Ich hatte so viel Pech mit den Klausurterminen, musste mich aus beruflichen Gründen oft abmelden. Beim letzten Mal BGB BT war es zu spät, da ist das PA knallhart. Ja super, entweder Klausur oder Job :-(.

Dadurch, dass ich immer wieder schieben musste, hab ich natürlich auch keinen Freiversuch.

Ich müsste das Modul eh noch mal neu belegen, so oft hab ich es geschoben. Die Frist hab ich verpasst. Also könnte ich es erst im Sep 19 schreiben. Also ein Jahr lang bangen.

Klausureinsicht ist beantragt.

Danke an alle, ich muss erst mal alles ausloten und vorher dieses Schock verdauen.

Mich hat ja schon die BGB-AT Hausarbeit fertig gemacht. Dachte danach kann mich nichts mehr schocken.
 
Du kannst eine Klausur/Hausarbeit, die du im ersten Versuch bestanden hast, zur Verbesserung wiederholen. Das hat nichts mit der Freiversuchsregelung zu tun. Da bin ich mir ziemlich sicher. Pusheen hatte das letztens auch so erläutert.
 
Genau. Der Freiversuch gilt, wenn du die Klausur in dem Semester schreibst, in dem du das Modul zum ersten Mal belegt hast. Ist dieses Semester verstrichen oder konntest du an der Klausur in eben diesem Semester nicht teilnehmen, bleiben dir im folgenden noch drei Versuche. Bestehst du beim Freiversuch oder beim ersten darauffolgenden Versuch, kannst du dich dazu entscheiden noch einmal an der Klausur oder Hausarbeit teilzunehmen, um dich zu verbessern. Findest du alles in § 15 der Prüfungsordnung.
 
Aber doch nur im darauffolgenden Semester?
Genau, den Freiversuch hab ich nicht, einmal könnte ich mich nicht rechtzeitig anmelden und jetzt bin ich durchgefallen, bleibt ein Versuch.
 
Die Hausarbeit kannst du 100 % neu schreiben. Ich habe letztens Semester eine zur Notenverbesserung auch neu geschrieben. Du kannst auch kurz das Prüfungsamt eine E-.Mail schreiben, die antworten im Normalfall relativ zügig.
 
Den Verbesserungsversuch (§ 15 Abs. 3 PrüfO) hat man quasi ewig sofern sie vorher bestanden war, d.h. theoretisch könnte man nach der Abgabe der Bachelorarbeit z.B. alles nochmal schreiben, was man im Erstversuch bestanden hat...
 
Ich rate auch dazu, dass du dir genau ansiehst, wo du die Abzüge bekommen hast. Zum Thema des Moduls, welches geprüft wurde oder zu deinem Gutachtenstil, Wenn es immer so läuft wie du geschrieben hast, dann könnte das Trainieren des Gutachtenstils möglicher weise viel mehr bringen als zusätzliche Vertiefung im Modul.

UND aufgeben tut man einen Brief, also Kopf hoch und weiternachen, du schaffst das!
lg
Sigi
 
Sorry, meinte abmelden. Der Versuch ist weg, ich durfte dafür auch 25,- Euro zahlen.

Danke, ich Versuch das Beste daraus zu machen. Ich werde nur im 3. Versuch ein echtes Nervenwrack sein.

Ich muss wohl wirklich noch mal am Gutachtenstil arbeiten, dass weiß ich grundsätzlich auch. Darauf hatte ich mich letztes Semester konzentriert, war wohl nur nicht genug.
 
Aber doch nur im darauffolgenden Semester?
Genau, den Freiversuch hab ich nicht, einmal könnte ich mich nicht rechtzeitig anmelden und jetzt bin ich durchgefallen, bleibt ein Versuch.
Du hast also im Semester indem du dich für den Kurs angemeldet hast, die Klausur versäumt mit Gebühr. Dann hast du bei deiner zweiten Klausuranmeldung nicht bestanden, habe ich das so richtig verstanden ?

Falls ja dann war dein erster Klausurversuch trotz Abmeldung dein Freiversuch und dein zweiter Versuch den du jetzt nicht geschafft hast, dein erster Versuch. Also müsstest du nun noch 2 Versuche übrig haben.
Kann das sein?

Du kannst an deinem Notenspiegel sehen ( ganz rechts) , welcher Versuch das war, welche Zahl steht denn bei dir bei deiner Klausur mit 28 Punkten ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kenne das mit dem Nervenbündel. Insofern würde ich mich zunächst auf ein Modul im 1. Versuch konzentrieren, bei dem Du entspannter in die Prüfung gehst. Mit einem positiven Ergebnis im Hintergrund geht's auch dann leichter in den 3. Versuch (oder eben altern. eine Prüfg.leistung an einer Präsenzuni absolvieren, die als gleichwertig anerkannt wird).
 
sehen ( ganz rechts) , welcher Versuch das war, welche Zahl steht denn bei dir bei deiner Klausur mit 28 Punkten ?
Das funktioniert leider nur bedingt. Bei mir steht zum Beispiel bei ZPO bei meinem Freiversuch zwar 0, aber dann beim ersten richtigen Versuch ne 2.
 
Bei mir steht eine zwei, hatte ja auch schon vor Ewigkeiten belegt.

Ich werde es erst mal so machen, dass ich mich auf die anderen Klausuren vorbereite und die Gewissheit habe, eventuell doch ausgleichen zu können.

Ohne dieses Forum wäre ich in jedem Fall verloren gewesen und hätte schon längst hingeschmissen!
 
Ich werde es erst mal so machen, dass ich mich auf die anderen Klausuren vorbereite und die Gewissheit habe, eventuell doch ausgleichen zu können.

Das hört sich doch nach einem sehr guten Plan an! :perfekt:
 
Ja. Scheu dich nicht nochmal um Hilfe und Rat zu fragen, wenn du dich entschieden hast, welches Modul du verbessern willst.

:daumen:
 
Das finde ich eine gute Idee. :daumen:
Und lasse dich nicht von diesem Fach runterziehen. Im ersten Versuch habe ich sagenhafte 0 von 100 Punkten geschafft. Und am Rand war ein netter Kommentar vermerkt: Haben Sie überhaupt irgendeine Ahnung, was Sie da tun?"
 
Boah, den Kommentar find ich schon sehr grenzwertig!
 
Dass ich durchgefallen war, ok, hatte ich erwartet. Dass ich weniger als 25 Punkte hatte, auch ok. Aber ich habe mich eher gefragt, wie man, äh wie ich es geschafft habe, nach 2h schreiben 0 Punkte zu erreichen. Das fand ich heftiger als den Kommentar.
Aber Ende gut, bestanden und abgehakt.
 
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