Der Sachverhalt handelte von einem Lasertag Center das von der Ordnungsbehörde eine Verfügung bekam, die es diesem untersagte das Töten von Menschen zu simulieren, weil das gegen die Menschenwürde nach dem Grundgesetzt verstoßen würde und dem Sittenverfall dienen würde.
Also ich fand die Klausur sehr merkwürdig und hab erstmal lange überlegt wo denn da der Zusammenhang zum Gewerberecht sein könnte.
Hab ich irgendwas grundsätzliches übersehen oder ging es "nur" um die Prüfung der Rechtmäßigkeit eines VAs mit § 14 I OBG NRW als Ermächtigungsgrundlage?
Nach meinem Eindruck wollte man eine sehr ausführliche Prüfung bzgl. des Verstoßes gegen die Menschenrechte und genau das wusste ich nicht so recht wie ich es Aufbauen soll. Hab dann halt einfach öffentliche Sicherheit und Ordnung definiert und mit den Angaben im Sachverhalt bei beidem was zu geschrieben.
Naja ich bin mal gespannt, aber erwarte nichts gutes
Also ich fand die Klausur sehr merkwürdig und hab erstmal lange überlegt wo denn da der Zusammenhang zum Gewerberecht sein könnte.
Hab ich irgendwas grundsätzliches übersehen oder ging es "nur" um die Prüfung der Rechtmäßigkeit eines VAs mit § 14 I OBG NRW als Ermächtigungsgrundlage?
Nach meinem Eindruck wollte man eine sehr ausführliche Prüfung bzgl. des Verstoßes gegen die Menschenrechte und genau das wusste ich nicht so recht wie ich es Aufbauen soll. Hab dann halt einfach öffentliche Sicherheit und Ordnung definiert und mit den Angaben im Sachverhalt bei beidem was zu geschrieben.
Naja ich bin mal gespannt, aber erwarte nichts gutes