Dem Zustecken des Zettels habe ich auch keine prozessrelevante Bedeutung beigemessen. Mein Aufbau sieht in etwa so aus:
A. Eröffnung Anwendungsbereich EuGVO
- Sachlich: Zivilsache (+) Keine Bereichsausnahme (+)
- zeitlich (+)
- räumlich: Gericht eines Mitgliedsstaat angerufen (+)
ZE: Anwendungsbereich eröffnet
B. Eröffnung Zuständigkeitsordnung EuGVO
- SV mit Auslandberührung (+)
- Wohnsitz des Bekl in einem Mitgliedsstaat (+)
ZE: Zuständigkeitsordnung eröffnet
C. Maßgeblicher Gerichtsstand nach EuGVO
- Art. 24 EuGVO Ausschließlicher Gerichtsstand: nicht ersichtlich
- Art. 25 EuGVO Gerichtsstandsvereinbarung (-), da nicht formwirksam
- Art 10/18/20 EuGVO Schutzgerichtsstand nicht einschlägig
- Art. 4 EuGVO Allgemeiner GS des Bekl in Belgien
- Art. 7 Nr. 2) EuGVO Besonderer GS der unerlaubten Handlung
a) Anwendungsbereich (+), Bekl macht Schadensersatzansprüche geltend, die an eine außervertragliche Verpflichtung anknüpfen
b) Handlungsort Frankreich, Erfolgsort Deutschland, Wahlrecht des Klägers, A wählt AG Offenburg
ZE zu C.5.: Besonderer GS der unerlaubten Handlung (+)
Ergebnis: AG Offenburg ist international zuständig.
Ich fand die Klausur ganz gut machbar. Hoffentlich habe ich nicht so viele Probleme übersehen!