Klausurbesprechung Klausur WS 18/19

Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Studiengang
Master of Laws
Sieht jemand die Stoffeingrenzung irgendwo? Sind ja genau 2 Wochen vor der Klausur
 
Nein, ich sitze auch schon auf heißen Kohlen.
Die Moodle-Lernumgebung sieht auch irgendwie anders aus. Da fehlt der Balken auf der rechten Seite, wo u.a. die Ankündigungen erscheinen.
 
Na bitte:
"Sehr geehrte Studierende,
die Klausur im Wintersemester 2018/19 wird Fragen aus dem Bereich der unionsrechtlichen Grundfreiheiten zum Gegenstand haben."
Viel Erfolg!
 
Wahrscheinlich werden mehrere Grundfreiheiten betroffen sein die dann geprüft werden müssen.
 
So ungefähr....habe schon die Nach-Klausur-Biere intus. :bier:

Frage 1: GmbH aus NL vertreibt Medikamente in NL und tritt in den deutschen Markt ein. Aufgrund eines (fiktiven) § 12 MVG, der den Vertrieb von Medikamtenten über das Internet verbietet, wird der GmbH der Onlinevertrieb von der deutschen Aufsichtsbehörde verboten. GmbH fühlt sich in EU-Freiheit beschränkt.(90 Punkte)

Frage 2: Formulieren Sie eine entsprechende Vorlagefrage an den EuGH. (10 Punkte)
 
Welche Maßnahmen hast du überprüft, nur das Versandverbot bzw. die Filialpflicht oder auch die Notwendigkeit einer behördlichen Erlaubnis?

Ich war mir da nicht so ganz sicher, hab aber dann die behördliche Erlaubnis nicht extra geprüft obwohl die auch in § 12 MVG mit drinstand, weil im Sachverhalt sich nur über das Versandverbot/Filialpflicht beklagt wurde.
 
Das gleiche Problem habe ich auch gesehen. Im Gesetzestext stand die behördliche Erlaubnis, in der Argumentation der Behörde und der GmbH wurde dieser Punkt jedoch nicht mehr thematisiert. Deshalb bin ich auch nicht darauf eingegangen.
 
Ergebnisse sind online!
Hätte mit einem besseren Ergebnis gerechnet...aber was solls.
 
Dann hab ich mit genau 50 Punkten ja alles richtig gemacht ;)

Aber naja, da ich eh zum Master gewechselt bin ist's eh egal. Leider kann man sich nur das zivilrechtliche Mastermodul aus dem EJP Studiengang anrechnen lassen.
 
Hä? Seit wann kann sich das anrechnen lassen? :bugeye:
 
Dürfte eigentlich gar nicht gehen. MMZ hat ja 10 CP und EM ZR und VM ZR jeweils 5. Wenn dann müsste man mit dem EM und VM Modul versuchen, dass anrechnen zu lassen. Dann würde aber immer noch der Teil "Aktuelle Probleme aus dem Privatrecht" fehlen. Erstaunlich, dass das PA da mitgespielt hat.
Mir hat man andersrum eher Probleme bereitet. Mit dem bestandenen MMZ Modul konnte ich nur EM ZR anrechnen lassen und nicht auch noch VM ZR. Da haben sie sogar geguckt, was Gegenstand der Klausur war und danach entschieden...
 
Bei mir gings nicht, EM Zivilrecht und VM Zivilrecht auf MMZ anrechnen zu lassen. Das PA hat es eben aus dem Grund abgelehnt, wie EJPler geschrieben hat. Die Inhalte des Teil 4 des Mastermoduls würden fehlen.
 
Es ist aber eigentlich auch per Studienordnung ausgeschlossen, zumindest sich das als Pflichtmodul anrechnen zulassen.
 
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