Klausuraufgaben Klausur WS 20/21

Ich hab den Erfüllungsort angesprochen, mich dann aber für den besonderen Gerichtsstand aus unerlaubter Handlung wegen § 831 BGB entschieden. Am Ende fehlte mir dummerweise wieder die Zeit für den Aufrechnungsstreit und ich hab ihn leider nur schnell abgehandelt.
 
Ich hab den Erfüllungsort angesprochen, mich dann aber für den besonderen Gerichtsstand aus unerlaubter Handlung wegen § 831 BGB entschieden. Am Ende fehlte mir dummerweise wieder die Zeit für den Aufrechnungsstreit und ich hab ihn leider nur schnell abgehandelt.
ja, an den hatte ich auch gedacht aber ihn aus Zeitgründen nicht mehr gemacht. Ich wollte den Streit ausführlicher behandeln, weil ich sonst immer Punkteabzug hatte, weil ich den Schwerpunkt nicht ausführlich genug angehandelt habe.
 
ja, an den hatte ich auch gedacht aber ihn aus Zeitgründen nicht mehr gemacht. Ich wollte den Streit ausführlicher behandeln, weil ich sonst immer Punkteabzug hatte, weil ich den Schwerpunkt nicht ausführlich genug angehandelt habe.
Ich glaube, das war die richtige Entscheidung. Hätte ich besser auch machen sollen. Ich hab panisch bis um 19:58 Uhr noch rumgetippt und doll war es sicherlich dann nicht mehr. Aber was soll´s, ist ja der Freiversuch.
 
aber die unerlaubte Handlung war doch von a, oder? die ging doch nicht durch, weil w sich exkulpieren konnte
 
aber ich habe den 634 mit 278 viel ausführlicher geprüft und den 831 nur kurz angesprochen und abgelehnt. den Gerichtsstand habe ich aus 29 Erfüllungsort (auch für Schadensersatz)
 
aber ich habe den 634 mit 278 viel ausführlicher geprüft und den 831 nur kurz angesprochen und abgelehnt. den Gerichtsstand habe ich aus 29 Erfüllungsort (auch für Schadensersatz)
ich war mir nicht sicher ob sich der SE-Anspruch aus 280 I, 634 Nr. 4 oder aus 280 I, 242 II ergibt. Was habt ihr denn da geprüft?
 
ich war mir nicht sicher ob sich der SE-Anspruch aus 280 I, 634 Nr. 4 oder aus 280 I, 242 II ergibt. Was habt ihr denn da geprüft?
Also ich habe auch bei § 634 Nr. 4, 633 i.V.m. § 280 I BGB angefangen. Allerdings kommt er m.E. wenn überhaupt nur hinsichtlich des beschädigten montierten Spiegels, da dieser immerhin Gegenstand der Montage war. Hingegen kann die Beschädigung des Waschbeckens nur schwer als mangelhafte Montage subsumiert werden. Dies habe ich offengelassen und festgestellt, dass es irrelevant ist, sofern § 280 I i.V.m. §§ 241 II, 631, 278 BGB gegeben ist (was der Fall war). Da waren die Rechtsgüter des K betroffen.
 
Puh, ich hab da ehrlich gesagt gar keinen Unterschied zwischen Spiegel und Waschbecken gemacht, weil beides bei der Verrichtung der Arbeit kaputt gegangen ist.
Naja, wir werden sehen, was bei rauskommt.
Mit der Aufrechnung hab ich mir schwer getan. Das hatte ich schon im Skript irgendwie nicht so richtig kapiert. Ich hab dazu zwar was geschrieben, aber ob das so passt....
 
Puh, ich hab da ehrlich gesagt gar keinen Unterschied zwischen Spiegel und Waschbecken gemacht, weil beides bei der Verrichtung der Arbeit kaputt gegangen ist.
Naja, wir werden sehen, was bei rauskommt.
Mit der Aufrechnung hab ich mir schwer getan. Das hatte ich schon im Skript irgendwie nicht so richtig kapiert. Ich hab dazu zwar was geschrieben, aber ob das so passt....
Ging mir auch so. :D Bei Beidem. Naja, wenn es der erste Versuch seit Belegung ist, war das ja der Freischuss. ;) Dann kann man es notfalls als Übung sehen.
 
Genau so sehe ich es auch. Wenn es nicht gereicht hat, dann hab ich wenigstens mal mitgeschrieben und schauen können, wie es so läuft. War bei mir zeitlich schon eng. Ich frag mich ernsthaft, wie ich sowas in 2 Stunden vor Ort handschriftlich machen soll. Ich schaffe die Klausuren in den 3 Stunden grad so und kann sie auch noch am PC schreiben. Und ich behaupte mal, dass ich echt schnell im Tippen bin....
 
Genau so sehe ich es auch. Wenn es nicht gereicht hat, dann hab ich wenigstens mal mitgeschrieben und schauen können, wie es so läuft. War bei mir zeitlich schon eng. Ich frag mich ernsthaft, wie ich sowas in 2 Stunden vor Ort handschriftlich machen soll. Ich schaffe die Klausuren in den 3 Stunden grad so und kann sie auch noch am PC schreiben. Und ich behaupte mal, dass ich echt schnell im Tippen bin....
Die Zeit fand ich auch sehr kritisch. Bisher ist mir das bei jeder E-Klausur aufgefallen. Handschriftlich hätte ich wirklich Probleme bekommen. Und dann nur zwei Stunden... Das wäre garantiert nichts geworden. Und dann wird ja immer eine Lösungsskizze empfohlen. Wenn ich die tippe, dann mache ich daraus gleich die Punkte für mein Gutachten. Aber wenn ich die handschriflicht aufschreibe, muss ich ja alles noch mal schreiben.
 
Die Zeit fand ich auch sehr kritisch. Bisher ist mir das bei jeder E-Klausur aufgefallen. Handschriftlich hätte ich wirklich Probleme bekommen. Und dann nur zwei Stunden... Das wäre garantiert nichts geworden. Und dann wird ja immer eine Lösungsskizze empfohlen. Wenn ich die tippe, dann mache ich daraus gleich die Punkte für mein Gutachten. Aber wenn ich die handschriflicht aufschreibe, muss ich ja alles noch mal schreiben.
Das habe ich mir bei nahezu allen E-Klausuren, die ich bisher geschrieben habe, auch gedacht. Und ich bin beim tippen jetzt wirklich nicht langsamer als von Hand. Hab auch den Verdacht, dass die Sachverhalte alle keineswegs nur auf 2h angelegt sind, sondern da sehr wohl berücksichtigt wird, dass wir 3h Zeit haben... Also viel Zeit zum Nachdenken oder eine detaillierte Lösungsskizze erstellen bleibt mir da oft nicht und mehr als 15min vorher war ich noch bei keiner Klausur fertig...

Wobei ich trotzdem über die E-Klausuren froh bin und sie auch in Zukunft - auch unabhängig von Corona - befürworten würde... Gerade wenn man tlw. zwei oder drei Klausuren in einer Woche schreibt oder zwei an einem Tag, tut einem bei einer Präsenzklausur schnell mal die Hand weh oder man bekommt einen Krampf... Die meisten sind es natürlich nicht gewohnt, so viel und so schnell von Hand zu schreiben.

Und gerade in Jura sind open book Klausuren ja eigentlich ideal machbar, da keine Wiedergabe von auswendig Gelerntem sondern Transfer und Verständnis erwartet werden. Man kann auch faire und machbare Klausuren erstellen, in denen man aber, wenn man nichts gelernt und den Stoff nicht verstanden hat, trotz Zuhilfenahme von Skripten etc nicht weiterkommt. Weshalb irgendwelche semilegalen Überwachungsmethoden gar nicht nötig sind...

Also ich zumindest hatte selbst bei den E-Klausuren, in denen die Skripte als Hilfsmittel zugelassen waren, kaum Zeit, da wirklich oft und umfassend reinzuschauen.
 
Endlich :very_drunk: :-) Kann jemand seine Korrektur sehen? Bei mir scheint einfach meine Einsendung hinterlegt zu sein :O_o:
 
Zurück
Oben