Also, dass man die Sozialauswahl ansprechen muss und, dass man sagen muss, dass die vorzunehmen ist, klar. Aber, wenn kein freier Platz vorhanden ist und demzufolge kein alternativer Beschäftigungsplatz, dann entfällt die Verpflichtung des Arbeitgebers letztendlich. Ob er versucht hat die Arbeitnehmer anders unterzubringen wird nicht klar, aber nehmen wir an er hat nicht und sagen er muss- nach dieser Konstellation kriegt er weder A noch sonst jemanden unter- laut SV ist kein freier Platz, schon gar nicht in der Produktion und da bin ich, beim besten Willen die Sozialauwahl als nicht beachtet durchgehen zu lassen, rausgeschossen. Das ist ja der Grundgedanke des §1 III KSchG. Mehrere die man kündigen will und entscheiden wer auf den freien Platz darf. Beim Durchprüfen komme ich dann zum Punkt keine andere Besch.möglichkeit...dann spricht man §1 II S. 2 Nr.1b an und da komme ich zu "der Platz muss frei sein"...da gibts dann drei Varianten und keine trifft hier zu. Dann konkretisiert man das Ultima Ratio noch und obwohl die Sozialkriterien für A sprechen, so darf B nicht einfach jemand der nicht zur Kündigung gedacht war, wegen A kündigen um den Platz frei zu machen um dann im Wege der Sozialauswahl die beiden abzuwägen. Kein Eingriff in Rechte Dritter dazu, falls freier Platz nicht zu Verfügung- entfällt Verpflichtung der anderweitigen Beschäftigung usw. Es kann, wie gesagt sein, dass die keine Sozialauswahl vorgenommen haben, wird nicht ersichtlich, kann man auch kritisieren und da abbrechen, wenn man will. Ich habs dann weitergeführt und man kommt aber auch nach einer solchen, meiner Meinung dazu, dass die Abteilung gehen muss, gestaltende Unternehmensentscheidung und man keine freien Plätze freischaufeln kann, wenn es keine gibt. A meinte Ihre Kündigung sei sozial ungerechtfertigt, weil sie doch in der Produktion statt C beschäftigt werden kann und von daher...Sie kann ja geltend machen sozial ungerechtfertigt behandelt zu sein. Aber im Wege einer Sozialauswahl gibt es keine vergleichbaren zu kündigenden Personen die auf einen freien Platz Kandidaten sind, damit B die A auswählt. Also ich denke im Ergebnis kann B gar keine bessere Sozialauswahl treffen, so wie die Umstände sind. Anders wäre es, falls nicht alle aus der Abteilung gehen ,müssten. Ich wollte einfach nicht bei Sozialauswahl sagen, keine getroffen und Punkt, sondern in die Varianten gehen, was genau muss denn B machen und was kann und darf und was bedeutet das im Ergebnis. Ja, aber mal schauen. Ich denke, soweit alle die Problematik erkannt haben und argumentiert haben, dürfte das ja schon mal ein gutes Zeichen sein.