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Wo hast du denn eine aberratio Ictus gesehen? 😮Bin mit der Klausur nicht fertig geworden und habe auch keine wesentlichen Probleme erkennen können, außer Vl die abaratio ictus
Okay, das ist ja schon mal gutAlso so grob habe ich das auch.
k an L versuchte gefährliche Körperverletzung
A wegen Anstiftung mit Rücktritt 🙈 leider die Figur Agent prococateur nicht beachtet
L an k gefährliche Körperverletzung aber wegen Notwehr ok.
L an N fahrlässige Körperverletzung für mehr reichte meine Zeit nicht
Abaerratio ictus bezüglich der N , laut Sachverhalt hat er ja bedingten Vorsatz ihr gegenüber also kann ja eine fahrlässige Körperverletzung nicht in Betracht kommen soweit ich weiß. Aberatio ictus weil er sie nicht anvisiert aber trotzdem versehentlich trifft was er allerdings in Kauf nimmt..Wo hast du denn eine aberratio Ictus gesehen? 😮
Da hast du recht. Habe die Figur immer zu wörtlich genommen und dachte, die erfordert tatsächlich einen Spitzel, V-Man … Bin aber auch schon beim Vorsatz bzgl. Der Haupttat rausgeflogen und daher nicht mehr zum Vorsatz bzgl des Bestimmens gekommen. Manchmal ist „Mut zur Lücke“ nicht so die richtige Lernmethode 😫Uni Berlin:
Der sogenannte agent provocateuer, der zwar einen anderen zur Begehung einer vorsätzlichen, rechtswidrigen Haupttat anstiftet, aber zumindest dessen Beendigung durch rechtzeitiges Eingreifen verhindern will, handelt ohne den erforderlichen Vorsatz.
Das könnte irgendwie passen
Meines Erachtens ist das keiner 🙈 L trifft ja genau das, was er auch anvisiert. Bei einer a.i. dürfte das ja nicht so sein, oder?Abaerratio ictus bezüglich der N , laut Sachverhalt hat er ja bedingten Vorsatz ihr gegenüber also kann ja eine fahrlässige Körperverletzung nicht in Betracht kommen soweit ich weiß. Aberatio ictus weil er sie nicht anvisiert aber trotzdem versehentlich trifft was er allerdings in Kauf nimmt..
Und in so einem Fall wird der Vorsatz bezüglich N bejaht und wegen vorsätzlichem vollendeten Delikt bestraft. Ob das so stimmt ist wieder ne andere Frage.. Ich bin so was von unsicher
Du meinst hoffentlich, dass du für A TuT durchgeprüft hast, oder? 🙈Anyway… vielleicht langt es ja irgendwie zum Durchkommen. Wünsche euch auch, dass es geklappt hat!
Also erstmal: Hut Ab für dein Zeitmanagement. Das hätte ich im Leben nicht alles hinbekommen.Moin :) ich gebe auch mal meinen Senf dazu. Gern eure Meinungen dazu.
Strafbarkeit des K
- Vollendete einfache und gefährliche Körperverletzung (+)
Strafbarkeit des A:
- Versuchte Körperverletzung in mittelbarer Tatherrschaft (-), keine Tatherrschaft
- Vollendete Anstiftung zur versuchten einfachen Körperverletzung (+), Vollendungszeitpunkt bereits beim Telefonat, sodass es insoweit
nicht mehr auf die spätere Aussage ankommt. Daher hab ich auch keinen Rücktritt, weil Anstiftung ja schon vorher vollendet. Dafür
braucht die
Haupttat nicht vollendet sein.
- Vollendete Anstiftung zur versuchten gefährlichen Körperverletzung (-), kein Bestimmen, denn zu diesem Zeitpunkt (Zustürmen auf den L)
ist K bereits zu seiner gef. KV fest entschlossen. Im Übrigen: A will sogar das Gegenteil erreichen, nämlich dass K es lässt.
- Psychische Beihilfe zur versuchten gefährlichen Körperverletzung (-), keine Hilfeleistung, denn A unterstützt K bei der versuchten gef. KV
nicht. Da hab ich noch Abstiftung thematisiert. Gibt da einen Streit zu, auf den es dann mangels Hilfeleistung letztlich aber gar nicht
ankommt.
Strafbarkeit des L
- Vollendete einfache und gef. KV an K (-), weil §32 (+)
- Vollendete einfache KV an N (+), weil §34 (-) mangels wesentlich überwiegendem Interesse des L. ABER: Hier hätte ich gern noch §35
geprüft und wohl auch bejaht. Kam zeitlich leider nicht zu. Glaube L ist entschuldigt und eben doch nicht strafbar.
- Vollendete Sachbeschädigung wegen des Stuhls (-), weil §904 1 BGB (+)
Agent provocateur sehe ich da irgendwie nicht. Das ist soweit ich weiß wirklich eher für die Fälle, in denen der Täter Vorsatz bzgl der Vollendung der Tat hat (zB bei einem verdeckten Ermittler der einen Rauschgifthandel durchführt), aber eben nur um das Gegenüber zu überführen. Da wird dann z.T. argumentiert er will zwar Vollendung, aber keine materielle Beendigung iSv keine Rechtsgutgefährdung herbeiführen. Hier will A im relevanten Zeitpunkt aber, dass L Ohrfeigen kriegt.
Danke, Bestehen und möglichst gute Note wünsche ich dir und euch allen natürlich auch :)Also erstmal: Hut Ab für dein Zeitmanagement. Das hätte ich im Leben nicht alles hinbekommen.
Habe mich dagegen entschieden überhaupt eine Mittäterschaft für A anzuprüfen. Da war mir dann doch viel zu wenig Material. Aber die Lösungsskizzen überraschen einen ja immer wieder …
Der Rest sieht m.E. gut aus und den § 35 hätte man wohl tatsächlich bei L - N gut bringen können. Hab auch nicht dran gedacht …
Bei L - Stuhl passt der § 228 besser, oder? Kann aber auch sein, dass ich mich dort versehen habe
Agent Provocateur sehe ich ebenso nicht (außer dem o.g. Auszug folgend, demnach passt es ganz gut)
Auch dir wünsche ich eine vernünftige Note ☺️
Ja. A. 😊 Hoffentlich bin ich mit den Buchstaben nicht irgendwo in der Klausur durcheinandergekommen. 😉Du meinst hoffentlich, dass du für A TuT durchgeprüft hast, oder? 🙈
Wünsch ich dir auch![]()