Frage zu Modul/Klausur Klausur WS 21/22

Bin mit der Klausur nicht fertig geworden und habe auch keine wesentlichen Probleme erkennen können, außer Vl die abaratio ictus
 
Ich fand es auch wirklich viel. Bin auch nicht fertig geworden. Wie hast du den Versuch vom Rücktritt der Anstiftung behandelt ?
 
So weit bin ich gar nicht gekommen, ich habe nach K erstmal den L geprüft, ich habe es noch geschafft den A anzuprüfen und bin im Vorsatz auf dieses Agent provokateur gedöns eingegangen .. wenn ich fertig geworden wäre hätte ich wohl deswegen den Rücktritt gar nicht mehr geprüft… aber keine Ahnung ob das so sein kann 😊
 
Bin mit der Klausur nicht fertig geworden und habe auch keine wesentlichen Probleme erkennen können, außer Vl die abaratio ictus
Wo hast du denn eine aberratio Ictus gesehen? 😮
 
Also ich hab’s irgendwie ganz anders gelöst 😫

Ich habe für K versuchte gefährliche KV (+)

Für A Anstiftung zur KV (-), da Täterexzess dem Vorsatz nicht zugerechnet werden kann - hier ärgere ich mich aber etwas, da die Aussage, von A ja super als Rücktritt hätte angeprüft werden können.

Für L (gefährliche, sofern man den Stuhl als Werkzeug durchgehen lässt) KV gerechtfertigt durch Notwehr also (-)

Für L gef. KV an N (+)

Für L Sachbeschädigung an dem Stuhl (-), da 228 BGB
 
Zuletzt bearbeitet:
Also so grob habe ich das auch.

k an L versuchte gefährliche Körperverletzung

A wegen Anstiftung mit Rücktritt 🙈 leider die Figur Agent prococateur nicht beachtet

L an k gefährliche Körperverletzung aber wegen Notwehr ok.

L an N fahrlässige Körperverletzung für mehr reichte meine Zeit nicht
 
Also so grob habe ich das auch.

k an L versuchte gefährliche Körperverletzung

A wegen Anstiftung mit Rücktritt 🙈 leider die Figur Agent prococateur nicht beachtet

L an k gefährliche Körperverletzung aber wegen Notwehr ok.

L an N fahrlässige Körperverletzung für mehr reichte meine Zeit nicht
Okay, das ist ja schon mal gut :-) und wie hättest du da einen Agent Provocateur reingebracht ?ich sehe den gar nicht
 
Uni Berlin:

Der sogenannte agent provocateuer, der zwar einen anderen zur Begehung einer vorsätzlichen, rechtswidrigen Haupttat anstiftet, aber zumindest dessen Beendigung durch rechtzeitiges Eingreifen verhindern will, handelt ohne den erforderlichen Vorsatz.

Das könnte irgendwie passen
 
Wo hast du denn eine aberratio Ictus gesehen? 😮
Abaerratio ictus bezüglich der N , laut Sachverhalt hat er ja bedingten Vorsatz ihr gegenüber also kann ja eine fahrlässige Körperverletzung nicht in Betracht kommen soweit ich weiß. Aberatio ictus weil er sie nicht anvisiert aber trotzdem versehentlich trifft was er allerdings in Kauf nimmt..
Und in so einem Fall wird der Vorsatz bezüglich N bejaht und wegen vorsätzlichem vollendeten Delikt bestraft. Ob das so stimmt ist wieder ne andere Frage.. Ich bin so was von unsicher
 
Uni Berlin:

Der sogenannte agent provocateuer, der zwar einen anderen zur Begehung einer vorsätzlichen, rechtswidrigen Haupttat anstiftet, aber zumindest dessen Beendigung durch rechtzeitiges Eingreifen verhindern will, handelt ohne den erforderlichen Vorsatz.

Das könnte irgendwie passen
Da hast du recht. Habe die Figur immer zu wörtlich genommen und dachte, die erfordert tatsächlich einen Spitzel, V-Man … Bin aber auch schon beim Vorsatz bzgl. Der Haupttat rausgeflogen und daher nicht mehr zum Vorsatz bzgl des Bestimmens gekommen. Manchmal ist „Mut zur Lücke“ nicht so die richtige Lernmethode 😫

Wünsche dir auf jeden Fall, dass es gereicht hat und sogar eine vernünftige Note gibt ☺️
 
Das mit dem bestanden und viell sogar anständig wünsche ich uns allen natürlich auch
 
Abaerratio ictus bezüglich der N , laut Sachverhalt hat er ja bedingten Vorsatz ihr gegenüber also kann ja eine fahrlässige Körperverletzung nicht in Betracht kommen soweit ich weiß. Aberatio ictus weil er sie nicht anvisiert aber trotzdem versehentlich trifft was er allerdings in Kauf nimmt..
Und in so einem Fall wird der Vorsatz bezüglich N bejaht und wegen vorsätzlichem vollendeten Delikt bestraft. Ob das so stimmt ist wieder ne andere Frage.. Ich bin so was von unsicher
Meines Erachtens ist das keiner 🙈 L trifft ja genau das, was er auch anvisiert. Bei einer a.i. dürfte das ja nicht so sein, oder?

Aber was soll’s, nun ist das Ding abgegeben. Auch dir wünsche ich, dass es gereicht hat und eine vernünftige Note ☺️
 
Habt ihr alle mit dem K angefangen? Ich hab mit L angefangen, weil ich dachte gefährliche Körperverletzung kommt vor versuchter gefährlicher Körperverletzung. Habe Notwehr bei L gegen K geprüft und rechtfertigenden Notstand bei L gegen N. K wegen versuchter gefährlicher KV (+). Bei L alles mögliche angeprüft (Mitäterschaft, mittelbarer Täter, Anstiftung, Beihilfe) und alles verneint, weil „nur Ohrfeigen“ nicht Angriff mit Metallkerzenständer. Keine Ahnung, ob das alles überhaupt gefragt war. War da ziemlich am Schwimmen mit der Reihenfolge und so… und hab bestimmt bei Notwehr einiges vergessen…
 
Anyway… vielleicht langt es ja irgendwie zum Durchkommen. Wünsche euch auch, dass es geklappt hat!
 
Anyway… vielleicht langt es ja irgendwie zum Durchkommen. Wünsche euch auch, dass es geklappt hat!
Du meinst hoffentlich, dass du für A TuT durchgeprüft hast, oder? 🙈

Wünsch ich dir auch :-)
 
Moin :) ich gebe auch mal meinen Senf dazu. Gern eure Meinungen dazu.

Strafbarkeit des K
- Vollendete einfache und gefährliche Körperverletzung (+)

Strafbarkeit des A:
- Versuchte Körperverletzung in mittelbarer Tatherrschaft (-), keine Tatherrschaft
- Vollendete Anstiftung zur versuchten einfachen Körperverletzung (+), Vollendungszeitpunkt bereits beim Telefonat, sodass es insoweit
nicht mehr auf die spätere Aussage ankommt. Daher hab ich auch keinen Rücktritt, weil Anstiftung ja schon vorher vollendet. Dafür
braucht die
Haupttat nicht vollendet sein.
- Vollendete Anstiftung zur versuchten gefährlichen Körperverletzung (-), kein Bestimmen, denn zu diesem Zeitpunkt (Zustürmen auf den L)
ist K bereits zu seiner gef. KV fest entschlossen. Im Übrigen: A will sogar das Gegenteil erreichen, nämlich dass K es lässt.
- Psychische Beihilfe zur versuchten gefährlichen Körperverletzung (-), keine Hilfeleistung, denn A unterstützt K bei der versuchten gef. KV
nicht. Da hab ich noch Abstiftung thematisiert. Gibt da einen Streit zu, auf den es dann mangels Hilfeleistung letztlich aber gar nicht
ankommt.

Strafbarkeit des L
- Vollendete einfache und gef. KV an K (-), weil §32 (+)
- Vollendete einfache KV an N (+), weil §34 (-) mangels wesentlich überwiegendem Interesse des L. ABER: Hier hätte ich gern noch §35
geprüft und wohl auch bejaht. Kam zeitlich leider nicht zu. Glaube L ist entschuldigt und eben doch nicht strafbar.
- Vollendete Sachbeschädigung wegen des Stuhls (-), weil §904 1 BGB (+)


Agent provocateur sehe ich da irgendwie nicht. Das ist soweit ich weiß wirklich eher für die Fälle, in denen der Täter Vorsatz bzgl der Vollendung der Tat hat (zB bei einem verdeckten Ermittler der einen Rauschgifthandel durchführt), aber eben nur um das Gegenüber zu überführen. Da wird dann z.T. argumentiert er will zwar Vollendung, aber keine materielle Beendigung iSv keine Rechtsgutgefährdung herbeiführen. Hier will A im relevanten Zeitpunkt aber, dass L Ohrfeigen kriegt.
 
Moin :) ich gebe auch mal meinen Senf dazu. Gern eure Meinungen dazu.

Strafbarkeit des K
- Vollendete einfache und gefährliche Körperverletzung (+)

Strafbarkeit des A:
- Versuchte Körperverletzung in mittelbarer Tatherrschaft (-), keine Tatherrschaft
- Vollendete Anstiftung zur versuchten einfachen Körperverletzung (+), Vollendungszeitpunkt bereits beim Telefonat, sodass es insoweit
nicht mehr auf die spätere Aussage ankommt. Daher hab ich auch keinen Rücktritt, weil Anstiftung ja schon vorher vollendet. Dafür
braucht die
Haupttat nicht vollendet sein.
- Vollendete Anstiftung zur versuchten gefährlichen Körperverletzung (-), kein Bestimmen, denn zu diesem Zeitpunkt (Zustürmen auf den L)
ist K bereits zu seiner gef. KV fest entschlossen. Im Übrigen: A will sogar das Gegenteil erreichen, nämlich dass K es lässt.
- Psychische Beihilfe zur versuchten gefährlichen Körperverletzung (-), keine Hilfeleistung, denn A unterstützt K bei der versuchten gef. KV
nicht. Da hab ich noch Abstiftung thematisiert. Gibt da einen Streit zu, auf den es dann mangels Hilfeleistung letztlich aber gar nicht
ankommt.

Strafbarkeit des L
- Vollendete einfache und gef. KV an K (-), weil §32 (+)
- Vollendete einfache KV an N (+), weil §34 (-) mangels wesentlich überwiegendem Interesse des L. ABER: Hier hätte ich gern noch §35
geprüft und wohl auch bejaht. Kam zeitlich leider nicht zu. Glaube L ist entschuldigt und eben doch nicht strafbar.
- Vollendete Sachbeschädigung wegen des Stuhls (-), weil §904 1 BGB (+)


Agent provocateur sehe ich da irgendwie nicht. Das ist soweit ich weiß wirklich eher für die Fälle, in denen der Täter Vorsatz bzgl der Vollendung der Tat hat (zB bei einem verdeckten Ermittler der einen Rauschgifthandel durchführt), aber eben nur um das Gegenüber zu überführen. Da wird dann z.T. argumentiert er will zwar Vollendung, aber keine materielle Beendigung iSv keine Rechtsgutgefährdung herbeiführen. Hier will A im relevanten Zeitpunkt aber, dass L Ohrfeigen kriegt.
Also erstmal: Hut Ab für dein Zeitmanagement. Das hätte ich im Leben nicht alles hinbekommen.

Habe mich dagegen entschieden überhaupt eine Mittäterschaft für A anzuprüfen. Da war mir dann doch viel zu wenig Material. Aber die Lösungsskizzen überraschen einen ja immer wieder …

Der Rest sieht m.E. gut aus und den § 35 hätte man wohl tatsächlich bei L - N gut bringen können. Hab auch nicht dran gedacht …

Bei L - Stuhl passt der § 228 besser, oder? Kann aber auch sein, dass ich mich dort versehen habe

Agent Provocateur sehe ich ebenso nicht (außer dem o.g. Auszug folgend, demnach passt es ganz gut)

Auch dir wünsche ich eine vernünftige Note ☺️
 
Also erstmal: Hut Ab für dein Zeitmanagement. Das hätte ich im Leben nicht alles hinbekommen.

Habe mich dagegen entschieden überhaupt eine Mittäterschaft für A anzuprüfen. Da war mir dann doch viel zu wenig Material. Aber die Lösungsskizzen überraschen einen ja immer wieder …

Der Rest sieht m.E. gut aus und den § 35 hätte man wohl tatsächlich bei L - N gut bringen können. Hab auch nicht dran gedacht …

Bei L - Stuhl passt der § 228 besser, oder? Kann aber auch sein, dass ich mich dort versehen habe

Agent Provocateur sehe ich ebenso nicht (außer dem o.g. Auszug folgend, demnach passt es ganz gut)

Auch dir wünsche ich eine vernünftige Note ☺️
Danke, Bestehen und möglichst gute Note wünsche ich dir und euch allen natürlich auch :)

Bin mir bzgl der Vollendung der Anstiftung im Zeitpunkt des Telefonats nicht mehr sicher. Bis zum Losstürmen auf den L setzt K ja gar nicht unmittelbar an d.h. erst dann liegt wohl die vorsätzl. rechtswidrige Haupttat vor. Und dann könnte man einen Rücktritt des A wohl doch gut prüfen. Verdammt...
Naja es ist jetzt wie es ist 😬
 
Du meinst hoffentlich, dass du für A TuT durchgeprüft hast, oder? 🙈

Wünsch ich dir auch :-)
Ja. A. 😊 Hoffentlich bin ich mit den Buchstaben nicht irgendwo in der Klausur durcheinandergekommen. 😉
 
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