Zum Besprechungsfall vom 29. Nov hab ich was interessantes gefunden:
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es ist auch eine 4-stündige Klausur (definitiv fortgeschritten); wenn du die Themen drauf hast, bei denen Dritte im Schuldverhältnis (Bereicherungsrecht; Schuldrecht; Arbeitsrecht) vorkommen, sowie Verbraucherrecht und evlt. Grundstrukturen Familien- und Erbrecht, bist auf jeden Fall gut vorbereitet.ich bin echt auch ziemlich lost :D das ganze erinnert mich stark an mein lernen fürs Examen.... außer, das zpo und so eher wegfällt...
Danke für die Zusammenfassung und das Daumen drücken =)es ist auch eine 4-stündige Klausur (definitiv fortgeschritten); wenn du die Themen drauf hast, bei denen Dritte im Schuldverhältnis (Bereicherungsrecht; Schuldrecht; Arbeitsrecht) vorkommen, sowie Verbraucherrecht und evlt. Grundstrukturen Familien- und Erbrecht, bist auf jeden Fall gut vorbereitet.
Wenn du daher die möglichen Fallkonstellationen zu den Themen, die in den Skripten genannt werden, ist es an sich doch überschaubar und nicht ganz so wild wie im Examen.
Drück euch die Daumen :)
wenn Arbeitsrecht, dann wohl nur der innerbetriebliche Schadensausgleich, weil es hier auch um die Gesamtschuld und das Problem der gestörten Gesamtschuld gehen kann; also die Themen haben schon immer ein Bezug zu den Skripten (Dritte im Schuldverhältnis); das kann ebenfalls die DSL, der VSD, der VSzD oder Bereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis sein; vllt. ist es aber auch nur Verbraucherrecht; sofern es eine openbook-Klausur ist, wie gesagt, einfach mal die Rspr. der letzten 2 Jahre durchgehen, ob ihr was findet, was im Kontext zur Klausur stehen könnte.Danke für die Zusammenfassung und das Daumen drücken =)
Arbeitsrecht also tatsächlich auch? Ich hatte jetzt mit einem Fokus im Schuldrecht gerechnet, nach allem, was ich vom Lehrstuhl Bergmann sonst so gesehen habe.
So langsam dreh ich echt ein bisschen durch.
Und natürlich die anderen BGH Urteile im Hinterkopf behalten. Grundsätzlich kann man auch Familien- und Erbrecht in Drei-Personen-Verhältnisse einbauen.
- „Nam qui fines mandati excessit, aliud quid facere videtur“ – Der weisungswidrig handelnde Verwalter (erscheint 2023)
hast du da nen guten fall gefunden?Lieblingsthemen Bergmann: Kauf- und Mietrecht.
Sein letzter Fall im Video war jedoch GoA und die letzte Klausur war mod. Jungbullenfall, also muss man bei ihm nochmal das ganze Schuldrecht BT und Sachenrecht nachlernen und kann die Skripte nach ganz überwiegender Erfahrung getrost beiseite legen. Sehr unbefriedigend, aber ist wohl so. Grundsätzlich machen Professoren und deren Mitarbeiter Luftsprünge, wenn man in der Klausur etwas einbaut, was sie selbst zuletzt erzählt haben. Vielleicht kann man ja an irgendeiner Stelle in der Klausur § 9a WEG erwähnen.
hast du da nen guten fall gefunden?
lach mich nur aus.... ich habe meine frage bescheuert formuliert, kann ja mal passieren. ich wollte dich fragen, ob du einen fall hast, bei dem das gut eingebaut wurde.... aber ich spare mir die frage jetzt mal an der Stelle, da ich irgendwie nicht das Gefühl einer Zusammenarbeit habe, bzw eines Austausches, der auf gegenseitiger mithilfe beruht.Es gibt keine Fälle zum WEG, was für ein Fall sollte das sein, es macht nur Sinn, den an geeigneter Stelle einzubauen. Aber auch nur dann, wenn es Sinn macht, nicht um zu beweisen, dass man aufgepasst hat, also doch schon, aber halt nur da, wo es Sinn macht. lol
Also es gibt ne Menge Literatur, auch auf Beck, alles, was auf Examensniveau ist und Schuldrecht BT und Sachenrecht abhandelt, ist geeignet. Ich sage aber mal so, wer in keine Bib, keine Buchhandlung, keinen Onlineshop mit Vorkasse, kein VPN-Zugang nutzen möchte, sondern nur das mal eben leicht verfügbare Google Zeugs, was man mit dem Tablet oder Handy schnell und leicht öffnen kann, wird es schwer haben.Und in der Masterarbeit nochmal mehr.