Allgemeine Infos Klausur WS 22/23

Hat jemand von euch die Veröffentlichungen vom Bergmann rausgesucht? irgendwie ist das alles nicht mit unserem Beck online abrufbar... wär aber vielleicht interessant zu wissen, da er ja auch Übungsfälle in den Besprechungen mit Bezug auf seine sonstigen Veröffentlichungen gewählt hat...
 
Wobei es zu Bergmann dann, wenn ich die Dinge richtig sehe, gar keine Möglichkeit gibt, einzuschätzen welcher Stoff als Schwerpunkt in Betracht kommen könnte.
 
Mein aktueller Ansatz ist, das gesamte Schuldrecht durchzugehen und alles andere etwas auszuklammern.

Zumindest scheint ja in diese Richtung die Präferenz des Lehrstuhls zu gehen.
 
ich bin echt auch ziemlich lost :D das ganze erinnert mich stark an mein lernen fürs Examen.... außer, das zpo und so eher wegfällt...
es ist auch eine 4-stündige Klausur (definitiv fortgeschritten); wenn du die Themen drauf hast, bei denen Dritte im Schuldverhältnis (Bereicherungsrecht; Schuldrecht; Arbeitsrecht) vorkommen, sowie Verbraucherrecht und evlt. Grundstrukturen Familien- und Erbrecht, bist auf jeden Fall gut vorbereitet.

Wenn du daher die möglichen Fallkonstellationen zu den Themen, die in den Skripten genannt werden, ist es an sich doch überschaubar und nicht ganz so wild wie im Examen.

Drück euch die Daumen :)
 
es ist auch eine 4-stündige Klausur (definitiv fortgeschritten); wenn du die Themen drauf hast, bei denen Dritte im Schuldverhältnis (Bereicherungsrecht; Schuldrecht; Arbeitsrecht) vorkommen, sowie Verbraucherrecht und evlt. Grundstrukturen Familien- und Erbrecht, bist auf jeden Fall gut vorbereitet.

Wenn du daher die möglichen Fallkonstellationen zu den Themen, die in den Skripten genannt werden, ist es an sich doch überschaubar und nicht ganz so wild wie im Examen.

Drück euch die Daumen :)
Danke für die Zusammenfassung und das Daumen drücken =)

Arbeitsrecht also tatsächlich auch? Ich hatte jetzt mit einem Fokus im Schuldrecht gerechnet, nach allem, was ich vom Lehrstuhl Bergmann sonst so gesehen habe.

So langsam dreh ich echt ein bisschen durch.
 
Danke für die Zusammenfassung und das Daumen drücken =)

Arbeitsrecht also tatsächlich auch? Ich hatte jetzt mit einem Fokus im Schuldrecht gerechnet, nach allem, was ich vom Lehrstuhl Bergmann sonst so gesehen habe.

So langsam dreh ich echt ein bisschen durch.
wenn Arbeitsrecht, dann wohl nur der innerbetriebliche Schadensausgleich, weil es hier auch um die Gesamtschuld und das Problem der gestörten Gesamtschuld gehen kann; also die Themen haben schon immer ein Bezug zu den Skripten (Dritte im Schuldverhältnis); das kann ebenfalls die DSL, der VSD, der VSzD oder Bereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis sein; vllt. ist es aber auch nur Verbraucherrecht; sofern es eine openbook-Klausur ist, wie gesagt, einfach mal die Rspr. der letzten 2 Jahre durchgehen, ob ihr was findet, was im Kontext zur Klausur stehen könnte.

In meinem Fall kam 2 Fälle zum Widerrufsrecht dran basierend auf 2 aktuellen Entscheidungen, das Semester davor kam ein Klassiker mit einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter und Gesamtschuldansprüchen; idR. ; einmal kam auch ein Teil Bereicherungsrecht (JungbullenFall) und mit der zweiten Aufgabe ging es um den Widerruf der Bürgschaft;

Macht euch nicht verrückt; arbeitet die Skripte sorgfältig durch, orientiert euch an der aktuellen Rspr (2 Jahresrückblick in den Heften RA/RÜ) und im Schwerpunkt halt die Fallkonstellationen zu Dritten im Schuldverhältnis (sowohl Schuldrecht AT/BT, Deliktsrecht ( § 840 BGB), Bereicherunsausgleich.
 
Hallo in die Runde, wie kommt ihr denn darauf, dass es eine open-book-KLausur wird? also ich habe jetzt einiges durchgelesen, konnte aber nichts dazu finden.....
 
Es ist ratsam das komplette Schulrecht zu können. Zusätzlich den Fall aus der 3. Fallbesprechung durchgehen. Dazu plant er laut Schriftenverzeichnis eine Veröffentlichung.
  • „Nam qui fines mandati excessit, aliud quid facere videtur“ – Der weisungswidrig handelnde Verwalter (erscheint 2023)
Und natürlich die anderen BGH Urteile im Hinterkopf behalten. Grundsätzlich kann man auch Familien- und Erbrecht in Drei-Personen-Verhältnisse einbauen.
 
Lieblingsthemen Bergmann: Kauf- und Mietrecht.

Sein letzter Fall im Video war jedoch GoA und die letzte Klausur war mod. Jungbullenfall, also muss man bei ihm nochmal das ganze Schuldrecht BT und Sachenrecht nachlernen und kann die Skripte nach ganz überwiegender Erfahrung getrost beiseite legen. Sehr unbefriedigend, aber ist wohl so. Grundsätzlich machen Professoren und deren Mitarbeiter Luftsprünge, wenn man in der Klausur etwas einbaut, was sie selbst zuletzt erzählt haben. Vielleicht kann man ja an irgendeiner Stelle in der Klausur § 9a WEG erwähnen.
 
Lieblingsthemen Bergmann: Kauf- und Mietrecht.

Sein letzter Fall im Video war jedoch GoA und die letzte Klausur war mod. Jungbullenfall, also muss man bei ihm nochmal das ganze Schuldrecht BT und Sachenrecht nachlernen und kann die Skripte nach ganz überwiegender Erfahrung getrost beiseite legen. Sehr unbefriedigend, aber ist wohl so. Grundsätzlich machen Professoren und deren Mitarbeiter Luftsprünge, wenn man in der Klausur etwas einbaut, was sie selbst zuletzt erzählt haben. Vielleicht kann man ja an irgendeiner Stelle in der Klausur § 9a WEG erwähnen.
hast du da nen guten fall gefunden?
 
hast du da nen guten fall gefunden?

Am besten finde ich, im Examensklausurenkurs, wenn man angemeldet ist, die Fälle zum Schuldrecht BT und Sachenrecht rauszusuchen. Wenn man nicht angemeldet ist und ich das nochmal machen müsste, würde ich vermutlich gebraucht ein paar RÜ Hefte kaufen. In den seltesten Fällen haben mir "kostenlose" Fälle aus "dem Internet" geholfen. "Das Internet" habe ich nur für schnelle Definitionen, Schemata oder schnellen Überblick verwendet, dann aber auch fast nur solche von Professoren.
 
das sind von Repetitoren ganz gut aufgearbeitete fälle....
für gebrauchte rü ist leider nicht mehr die zeit :-)
hast du einen guten fall zum § 9weg gefunden? gibt es da vielleicht etwas im examensklausurenkurs? leider bin ich da nicht angemeldet
 
Es gibt keine Fälle zum WEG, was für ein Fall sollte das sein, es macht nur Sinn, den an geeigneter Stelle einzubauen. Aber auch nur dann, wenn es Sinn macht, nicht um zu beweisen, dass man aufgepasst hat, also doch schon, aber halt nur da, wo es Sinn macht. lol

Also es gibt ne Menge Literatur, auch auf Beck, alles, was auf Examensniveau ist und Schuldrecht BT und Sachenrecht abhandelt, ist geeignet. Ich sage aber mal so, wer in keine Bib, keine Buchhandlung, keinen Onlineshop mit Vorkasse, kein VPN-Zugang nutzen möchte, sondern nur das mal eben leicht verfügbare Google Zeugs, was man mit dem Tablet oder Handy schnell und leicht öffnen kann, wird es schwer haben. ;-) Und in der Masterarbeit nochmal mehr.
 
Es gibt keine Fälle zum WEG, was für ein Fall sollte das sein, es macht nur Sinn, den an geeigneter Stelle einzubauen. Aber auch nur dann, wenn es Sinn macht, nicht um zu beweisen, dass man aufgepasst hat, also doch schon, aber halt nur da, wo es Sinn macht. lol

Also es gibt ne Menge Literatur, auch auf Beck, alles, was auf Examensniveau ist und Schuldrecht BT und Sachenrecht abhandelt, ist geeignet. Ich sage aber mal so, wer in keine Bib, keine Buchhandlung, keinen Onlineshop mit Vorkasse, kein VPN-Zugang nutzen möchte, sondern nur das mal eben leicht verfügbare Google Zeugs, was man mit dem Tablet oder Handy schnell und leicht öffnen kann, wird es schwer haben. ;-) Und in der Masterarbeit nochmal mehr.
lach mich nur aus.... ich habe meine frage bescheuert formuliert, kann ja mal passieren. ich wollte dich fragen, ob du einen fall hast, bei dem das gut eingebaut wurde.... aber ich spare mir die frage jetzt mal an der Stelle, da ich irgendwie nicht das Gefühl einer Zusammenarbeit habe, bzw eines Austausches, der auf gegenseitiger mithilfe beruht.

ich sag ja nicht, dass ich nur online quellen nutzen möchte... es geht mir jetzt eher darum Obersätze und co vorzuformulieren, damit ich diese schneller nutzen kann in der Klausur... dafür sind fälle gut, auch die die man bei Repetitorin oder in Zeitschriften (FACHLITERATUR) findet. damit bin ich im Bachelor sehr gut gefahren. ja: sehr gut, um hier auch mal anzugeben... und mir ist schon klar, dass man eine Masterarbeit nicht zusammengoogelt. danke für die Belehrung.....
ist vielleicht auch nicht für jeden möglich mal eben per Vorkasse alles mögliche an Literatur anzuschaffen...

ich dachte mir wir tauschen uns hier locker aus und das wir uns gegenseitig helfen....

anscheinend hast du das Modul ja schon mit Bestnote absolviert, da kannst du dich ja schonmal freuen, dass du dir den kram nicht mehr antun musst
 
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