Allgemeine Infos Klausur WS 22/23

lach mich nur aus.... ich habe meine frage bescheuert formuliert, kann ja mal passieren. ich wollte dich fragen, ob du einen fall hast, bei dem das gut eingebaut wurde.... aber ich spare mir die frage jetzt mal an der Stelle, da ich irgendwie nicht das Gefühl einer Zusammenarbeit habe, bzw eines Austausches, der auf gegenseitiger mithilfe beruht.

ich sag ja nicht, dass ich nur online quellen nutzen möchte... es geht mir jetzt eher darum Obersätze und co vorzuformulieren, damit ich diese schneller nutzen kann in der Klausur... dafür sind fälle gut, auch die die man bei Repetitorin oder in Zeitschriften (FACHLITERATUR) findet. damit bin ich im Bachelor sehr gut gefahren. ja: sehr gut, um hier auch mal anzugeben... und mir ist schon klar, dass man eine Masterarbeit nicht zusammengoogelt. danke für die Belehrung.....
ist vielleicht auch nicht für jeden möglich mal eben per Vorkasse alles mögliche an Literatur anzuschaffen...

ich dachte mir wir tauschen uns hier locker aus und das wir uns gegenseitig helfen....

anscheinend hast du das Modul ja schon mit Bestnote absolviert, da kannst du dich ja schonmal freuen, dass du dir den kram nicht mehr antun musst
Ich würde dich niemals auslachen...
 
Es ist ratsam das komplette Schulrecht zu können. Zusätzlich den Fall aus der 3. Fallbesprechung durchgehen. Dazu plant er laut Schriftenverzeichnis eine Veröffentlichung.

Und natürlich die anderen BGH Urteile im Hinterkopf behalten. Grundsätzlich kann man auch Familien- und Erbrecht in Drei-Personen-Verhältnisse einbauen.
Dabei geht es doch um den Fall den Bergmann in Teil 3 des Modules bespricht.
Ferner ist er ja nicht der Meinung des BGH in der Besprechung.
Es geht um GOA.
Und er hat anbei seine Habilitation über GOA verfasst, kann man im Lebenslauf auf der Uni Page nachlesen....

Auf seine Arbeit haben wir über Mohr- Siebeck Zugriff.
Ich verstehe anbei nicht, worauf er mit dem Fall 3 hinaus will.....
Die Prüfung übers HGB die er macht, hätte er in der Klausur laut Besprechung von uns garnicht erwartet.... was denn dann?
Die BGH Lösung?
Die hält er doch selber für falsch....
Versteht ihr das?
 
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Also eine Idee wäre noch, den verstaubten Schwabe aus dem Regal holen, die Fälle zum Schuldrecht BT dort sind zwar nicht auf Examensniveau, aber sehr solide Basics sollten das Bestehen absichern.
 
Ich meine, wenn ich das Ganze jetzt richtig verstehe, sind in den letzten Jahren (neben dem Partnervermittlungsvertrag):
- der abgewandelte Salatblatt-Fall und
- der abgewandelte Jungbullen-Fall

drangekommen, was beides Klassiker sind, die sogar die Hemmer Fall-Sammlung abdeckt.

Das sieht jetzt für mich erstmal nicht danach aus, als könnte man die Klausur mit Standardfall-Sammlungen nicht bestehen.

Zumal ganz ehrlich, ich werde jetzt in den nächsten zwei Wochen nicht mehr Fallsammlungen auf Examensniveau im Schuldrecht AT, BT, Bereicherungsrecht und Sachenrecht durchgehen und nebenbei noch alles, was so auf Moodle steht.

Mir ist klar, dass das die Fernuni mit Vorliebe ignoriert, aber ich habe wie die meisten Studenten einen Full-Time-Job. Und das Prüfungsamt ist noch nichtmal im Stande, sich acht Wochen vor der Klausur darauf festzulegen, welcher Lehrstuhl prüft, was unser einziger Anhaltspunkt in diesem Modul ist. Obwohl das im wesentlichen ihr full-time Job ist. Also schreibe ich die Klausur jetzt so wie es geht, und wenn ich durchfalle, Pech.

Und das ist gegen niemanden hier gerichtet, aber ich muss zugeben, dass es mir so langsam mit dieser Klausur reicht XD
 
Ich habe eine Whatsapp Gruppe zum Austausch vor der Klausur erstellt.
Wer mag, kann mir eine PN Schreiben, dann schicke ich den Zugangslink.
 
War auch maximal irritiert und hab mich mit dem Thema sehr schwer getan. Für eine 5h Klausur hab ich mich für die lausigen 10 Seiten Lösung fast geschämt. Wie habt ihr die Klausur grob aufgebaut?
LG
 
Das war die schlimmste Klausur, die ich je von Hagen gesehen habe. Und das wirklich mit Abstand.....


Ich bin mir nichtmal im Ansatz sicher, ob wenigstens die Anspruchsgrundlage richtig war.....
Daher kann ich die Frage was dran kam, auch nicht sauber beantworten.....


Jeder Satz hat auf etwas abgezielt, aber es gab im Grunde keinen erkennbaren Weg zum Ziel auch die Fallfrage war ganz komisch.....
Erinnert mich persönlich übel an die legendäre ZPO Kausur die nahezu niemand bestanden hat...
Das hier wird ähnlich schlecht ausfallen.
Ich beschreib mal, wie es mir ging:
Wir erinnern uns alle noch an den Moment, in dem wir das erste Mal eine Examensklausur gelesen haben und nichts verstanden haben.
Exakt so war das..... Ich hab da ewig drauf gestarrt und nichts verstanden.....
Ich weiß auch nicht was das soll......
Der Schwierigkeitsgrad entspricht absolut nicht den bisherigen Klausuren.
Vielleicht lag das daran, dass es eine Open Book Klausur war, aber im Ernst, wennn man das ganze dann so schwer macht, dass nicht mal mehr das Thema wirklich zu erkennen ist, was soll das dann?
Ich bin soooo unglaublich sauer und enttäuscht, dass ich überlege den Master sein zu lassen oder an einer andere Uni zu gehen.....
ich verstehe wirklich nicht, warum sich ein Lehrstuhl so aufführen muss.....
Ich hab Monate gelernt, für garnichts, denn die wird im Leben nicht bestanden sein.....
Warum macht man sowas als Klausurersteller????

Es fühlt sich wirklich so an, als wäre die Klausur drauf ausgelegt gewesen, dass man sie nicht bestehen kann..... Einen guten Willen seitens des Lehrstuhls kann ich hier echt nicht erkennen....
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab ähnliche Gedanken, und das einzige was mich motiviert hat die Klausur zuende zu schreiben war die Gewissheit, dass es garantiert jedem Teilnehmer ähnlich ergehen muss. Ich glaub für die Klausur gibt es auch keine ideale Musterlösung, hier wird jedes Gutachten vermutlich komplett anders aussehen. Darf man trotzdem fragen wie ihr euch entlang gehangelt habt und welche Probleme ihr thematisiert habt? Bin total auf das Ergebnis gespannt und hoffe auf wohlwollende Korrektur
 
"Meine Vermutung für dieses Semester: Bergmann. Warum? Weil er normal alle vier Semester dran ist. -> Höchste Durchfallquote."

"Wenn Bergmann kommt, kann man die Skripte aus MMZ grad wegschmeißen."

-> "Das sind größtenteils haltlose Vermutungen und auch teilweise völlig falsch klassifiziert."

-> "Lass einfach diese Panikmache, das hilft hier wirklich niemandem weiter. Auch dein letzter Satz zu Bergmann ist unqualifiziert."

->-> "Wie fandet ihr die Klausur?"

->->-> "Das war die schlimmste Klausur, die ich je von Hagen gesehen habe. Und das wirklich mit Abstand....."

Dr. House hat sich auch noch nie beliebt gemacht, wenn er die Wahrheit sagt, rettet aber die meisten Menschenleben.
 
Es kam in etwa dieses Urteil: LG Krefeld, Urteil vom 12.08.2010 - 3 O 24/10
Dann 780 BGB, Darlehenswiderruf, ein Sohn der den Vater zu einer Immobilie schlecht beraten hat (wobei ich das nicht einbauen konnte, weil ich nicht wusste,

Versteh jetzt aber nicht wirklich, wie der Sachverhalt gewesen ist, und worauf die Fallfrage abzielte ? Sollte ein Anspruch aus § 1147 BGB geprüft werden ? Oder sollte die Zulässigkeit/Begründetheit einer Vollstreckungsgegenklage geprüft werden ?

Auf jeden Fall schon ein sehr exotisches Thema, tut mir echt leid für euch :(
 
Ich hatte auch überlegt, ein leeres Blatt hochzuladen. Hab es dann aber noch geschafft, 8 Seiten zu schreiben.
Habe versucht, alle Probleme irgendwie einzubauen. Also die Geschichte mit dem Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz (welches übrigens nicht mehr existiert und nun RDG heißt). Dann die Geschichte irgendwie in einer Stellvertretung verpackt präsentiert. Dann versuchte ich das Problem des Widerrufs zu lösen und ließ den scheitern, da verfristet. Dann habe ich die Widerrufserklärung in eine Anfechtungserklärung ausgelegt, um so die Sache mit der doch deutlich schlechteren Lage usw über § 123 einbauen zu können.
Schlussendlich versuchte ich über eine Aufrechnung noch den 780 nach 812 zu kondizieren, was aber an fehlender Gleichartigkeit der Forderungen scheiterte

Die Klausur war aus meiner Sicht extrem anspruchsvoll. Die Beteiligten F, S, B, N und I gingen im Aufgabentext hin und her. Und ich fragte mich, warum man I überhaupt erschaffen hat. Den habe ich daher auch nicht eingebaut.

Naja. Ich werd es wohl im Frühjahr 24 nochmal versuchen.

Ironie an der Sache ist für mich persönlich, dass ich im LLB nur einmal durch eine Juraklausur gefallen war. Die kam damals vom Lehrstuhl Bergmann 🙈. Mache dem Lehrstuhl nun aber auch keine Vorwürfe. Ist ein Master und man will sich womöglich nicht vorhalten lassen wollen, dass es zu einfach wäre.
Sollte ich es wider erwarten geschafft haben, die Klausur zu bestehen, futter ich aber nen Besen.
 
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