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Ich würde dich niemals auslachen...lach mich nur aus.... ich habe meine frage bescheuert formuliert, kann ja mal passieren. ich wollte dich fragen, ob du einen fall hast, bei dem das gut eingebaut wurde.... aber ich spare mir die frage jetzt mal an der Stelle, da ich irgendwie nicht das Gefühl einer Zusammenarbeit habe, bzw eines Austausches, der auf gegenseitiger mithilfe beruht.
ich sag ja nicht, dass ich nur online quellen nutzen möchte... es geht mir jetzt eher darum Obersätze und co vorzuformulieren, damit ich diese schneller nutzen kann in der Klausur... dafür sind fälle gut, auch die die man bei Repetitorin oder in Zeitschriften (FACHLITERATUR) findet. damit bin ich im Bachelor sehr gut gefahren. ja: sehr gut, um hier auch mal anzugeben... und mir ist schon klar, dass man eine Masterarbeit nicht zusammengoogelt. danke für die Belehrung.....
ist vielleicht auch nicht für jeden möglich mal eben per Vorkasse alles mögliche an Literatur anzuschaffen...
ich dachte mir wir tauschen uns hier locker aus und das wir uns gegenseitig helfen....
anscheinend hast du das Modul ja schon mit Bestnote absolviert, da kannst du dich ja schonmal freuen, dass du dir den kram nicht mehr antun musst
Dabei geht es doch um den Fall den Bergmann in Teil 3 des Modules bespricht.Es ist ratsam das komplette Schulrecht zu können. Zusätzlich den Fall aus der 3. Fallbesprechung durchgehen. Dazu plant er laut Schriftenverzeichnis eine Veröffentlichung.
Und natürlich die anderen BGH Urteile im Hinterkopf behalten. Grundsätzlich kann man auch Familien- und Erbrecht in Drei-Personen-Verhältnisse einbauen.
An dieser Stelle:
gibt es hier irgendwen, der die Klausur auch jetzt schreibt und sich vielleicht zusammentun möchte?
Ich bin auch gerne dabei =)Ja, ich wäre auch gerne dabei
KatastropheWie fandet ihr die Klausur?
Habe zwar etwas geschrieben, aber tatsächlich überlegt einfach ein leeres PDF hochzuladen.Wie fandet ihr die Klausur?
Es kam in etwa dieses Urteil: LG Krefeld, Urteil vom 12.08.2010 - 3 O 24/10Was kam denn?
Es kam in etwa dieses Urteil: LG Krefeld, Urteil vom 12.08.2010 - 3 O 24/10
Dann 780 BGB, Darlehenswiderruf, ein Sohn der den Vater zu einer Immobilie schlecht beraten hat (wobei ich das nicht einbauen konnte, weil ich nicht wusste,