Frage zu Modul/Klausur Klausur WS 22/23

Im Text stand „hat formell ordnungsgemäßen Bauantrag bei der Stadt G eingereicht“ und im Bearbeitervermerk stand, dass die Klage form- und fristgemäß erhoben worden ist. Daher hast Du m. E. zu viel bezüglich der Zulässigkeit geschrieben. Die formelle Wirksamkeit des Bauantrages war auch gegeben. Zu den Beteiligtenbezogenen Sachentscheidungsvoraussetzungen habe ich auch nur kurz geschrieben, dass diese gegeben sind, da ich sie m. E. zu der formellen Wirksamkeit gehören und diese laut Vermerkt gegeben waren.
Ordnungsgemäßer Bauantrag bedeutet nur, dass eine Voraussetzungen für die Erteilung der Baugenehmigung gegeben ist, nämlich der Bauantrag. Sonst nix. Und die form- und fristgemäße Klage bringt auch nur etwas im Prüfungspunkt "Form und Frist" der Zulässigkeit, die übrige Zulässigkeit ist dadurch nicht gegeben.
 
Sehe ich anders, da steht „form- und fristgerecht Klage erhoben“. Der Hinweis bezieht sich nicht auf den Antrag.
Ja, klar.
Ich meinte jetzt den anderen. Es gab ja zwei Hinweise. "formell wirksamer (oder so) Antrag" bezieht sich auf den Antrag. "Form- und fristgerecht Klage erhoben" bezieht sich auf Form und Frist der Klage. Aber berührt ja beides nicht die restlichen Sachentscheidungsvoraussetzungen der Klage.... Ist aber auch wurscht jetzt. :D
 
Kann jemand von euch den Klausursachverhalt für die "Nachwelt" einstellen? Danke!
 
Dankeschön!
 
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