Klausurbesprechung Klausurbesprechung 12.03.2013

ich versuche mal zusammen zu fassen:

K bittet seine minderjährige Freundin F, einen ipod von V zu kaufen. Die Preisverhandlung obliegt seiner Freundin. Sie kauft nun bei A (Angestellter bei V) den Ipod für einen günstigen Preis. Als K diesen bezahlen will, stellt er fest, dass es sich um eine billige Kopie handelt und weigert sich den Preis zu bezahlen. Der A wusste von dieser Kopie und hat dies der F vorenthalten.

Hat V von K Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises.

und §54 HGB (glaub ich) wird auch hingewiesen.

Ich hoffe ich hab nichts vergessen....
 
K-22 Jahre alt
F-17 Jahre alt
V-Ladeninhaber
A-Angestellte von V

K beafrägt F für ihm Ipad mini zu kaufen, F kauf bei A die ausgestellte Ware,die aber Billigkopie von Ipad mini ist, was A weißt aber nicht der F erzählt. K will den Kauf bezahlen und abholen, bemerkt aber, dass es nicht das was er wollte und tritt zurück. V rastet aus und verlangt KV mit K. Hat V gegen K anspruch auf Preiszahlung?
 
Tja, WÄRE das Problem ZEIT nicht gewesen, WÄRE das durchaus lösbar gewesen; mir ist GNADENLOS die Zeit ausgegangen; k/A ob man am Ende noch was lesen kann gegen Ende ;)

Echt bitter.
Fühlt sich nicht gut an wenn man den Stoff absolut konnte und es dann an Zeitmangel scheitert :(
 
Zitat: "V rastet aus und verlangt KV mit K. Hat V anspruch auf Preiszahlung?"

Coole Zusammenfassung DANKE!!!

Klausur habe ich super geil gefunden. War richtig nach meinem Geschmack. Gott sei Dank hat man diese mit 50 Prozent bestanden und nicht so wie Propädeutikum gestern mit 75 Prozent.:hehe:

Jetzt geht es an BGB 2. Bin wirklich gespannt. Wie lange wartet man im Durchschnitt auf die Ergebnisse?
 
ja die liebe gute Zeit, hat mich dazu gebracht, dass ich wichtige Sachen nur kurz angeschnitten habe oder total vergessen habe :( naja glaube man wartet so um die acht Wochen auf die Ergebnisse...
 
Schnitt ist sechs bis acht Wochen, in den letzten Semestern ging es wohl immer ein kleines bißchen schneller mit der Korrektur.

Aber weniger als vier Wochen sollte man nicht rechnen ...
 
ja die liebe gute Zeit, hat mich dazu gebracht, dass ich wichtige Sachen nur kurz angeschnitten habe oder total vergessen habe :( naja glaube man wartet so um die acht Wochen auf die Ergebnisse...

Same here.
Ich hoffe es reicht irgendwie noch und dass man am Ende noch was entziffern kann...

Man fragt sich was man prüft... Wissen und Verstehen oder Schnellschreiben :(

Irgendwie frustrierend...

Durchfallen wegen Mangelndem Wissen könnt ich akzpetieren.
Aber das ist echt zum K....

Naja, vllt reicht es ja.
 
Das stimmt und das ist wirklich meine große Hoffnung :)

Danke fürs Mut machen; hoffe ich lass den Frust nicht unfairerweise hier raus ;)
Ihr könnt ja nix für mein Unvermögen oder die unangemessen bemessene Zeit oder beides ;)

Vielleicht ist es auch das für die erste Klausur zu zahlende Lehrgeld :)
 
Also ich fand die Klausur allgemein auch super, weil ich im Prinzip genau wusste, was zu prüfen ist. Nur das Ende war irgendwie komisch.
Im Sachverhalt hat sich dann der K doch bei dem A und dem Ladenbesitzer V beschwert. Und V meinte dann ihm sei es egal was A mache, und K habe sowieso einen Vertrag mit ihm, V, als Ladenbesitzer gehabt.

Ja was sollte denn nun da geprüft werden? War doch keine Anfechtung von V? ich hab weil ich nichts mehr wusste einfach § 119 BGB genommen und gesagt V fechtet an hauptsache ich kam zum Schluss, dass er von K kein Geld verlangen kann.
 
Ich sehe in dem geschilderten Ablauf, den genauen Wortlaut kenne ich ja nicht. eher ein Beharren seitens des V auf Vertragserfüllung.

Er sagt doch, "egal, was A gesagt, getan oder gelassen hat, Du, K, hast einen Vertrag mit mir als Ladenbesitzer!"

Und K ist es seinerseits, der den Vertrag anficht...
 
So hab ich das auch interpretiert.
Bei mir bliebs bei einer Anfechtung wg. 123 die obwohl auch von A dem V zugerechnet werden musste (Täuschung durch Dritte)... die Frage ist ob mans lesen kann :)

Super fand ich die Klausur aber nicht :)
Man wusste zwar haargenau wie man vorzugehen hat, aber die Zeit reichte dennoch hinten und vorne nicht :)
 
Also ich hab das so gemacht.

Zuerst Kauvertrag eventuell aber V und K keine WE
Aber beide Vertreten und F, die K vertritt, ist zwar Minderjährig da aber nur als Vertretung braucht sie keine Einwilligung der Eltern.

So später hat dann K angefechtet wegen arglistiger Täuschung und wegen falscher Übermittlung.

Nur dann eben habe ich einfach gesagt V fechtet auch an, ich brauchte ne Überleitung zu, Anfechtung wirksam kein Kaufvertrag.

Aber ich denke, bestanden muss ich haben, und wenns nur 50 % sind
 
Geprüft habe ich:
1. Zulässigkeit der Anfechtung ( ist gegeben )
2. Anfechtungserklärung ( nicht genau aber Sinngemäß geäußert ) ist gegeben.
3. Gegenüber dem richtigen Anfechtungsgegner
Hier habe ich nur V genommen, da ich mir nicht sicher war ob A den V bei der Anfechtungserklärung vertreten kann.
Ich glaube bei der Anfechtung kann man sich nicht vertreten lassen. Wie siehst Du das Belgarath?
( Habe hier mit Punktabzug gerechnet, habe mich dann aber entschieden nichts falsches aufzuschreiben und nur gegenüber V die Anfechtung zu erklären.
4. Mit Anfechtungsgrund 1. Anfechtung wg. arglistiger Täuschung und 2. Hilfsweise wg. Irrtum einer verkehrswesentlichen Eigenschaft einer Sache ( Kopie nicht original ).
5. Mit Anfechtungsfrist. Zu 4.1. nach Entdeckung 1 Jahr also fristgerecht. Zu 4.2. unverzüglich
6. Rechtsfolge
Von vornherein nichtig ex tunc.

Was sagt Ihr nun?
 
@ICH:
Das ist aber die Kurzfassung, oder?
Los gings ja erstmal mit einem invitatio (Schaufenster); fehlender Rechtsbindungswille etc. begründet
Danach kam dann das Angebot der F für K; SV: eigener Spielraum, in fremden Namen, Innenvollmacht etc. pp.
Kurzer Hinweis auf 165 wg. Minderjährigkeit und rechtlich Vorteilhaft.
Das Angebot selbst ausgelegt; obj. TB erfüllt.
Abgabe unter Anwesenden, Zugang unter Anwesenden:
Fraglich: Zugang an wen?:
Empofangsvertretung des A für V; unternehmerischer Kontext etc.
Dann die Annahme durchprüfen.
Hier wieder ausgelegt weil dieses legte "wortlos" weg sicher auslegungsbedürftig war.
Hier dann obj. TB erfüllt.
Hier hab ich kurz auch den subj. TB geprüft wg. wortlos weggelegt; Handlungswille unkritisch, potentielles Erklärungsbewusstsein war da und das reicht. Geschäftswille wurst (nur 1 Satz dazu).
Abgabe und Zugang wie zuvor unkritisch (wieder wg. §165, das hab iuch aber nicht nochmal ausgeführt weil keine Zeit).
Dann die Anfechtung wg. § 123.
-> kein Geld wegen arglistiger Täuschung

Gutachtensil gegen ende bitter :(
Leserlichkeit am A... :(

50%, mehr will ich garnicht und es wird eng werden...
 
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