Klausurbesprechung Klausurbesprechung 12.03.2013

Hm, was aber "nur" die Vollmacht begründet; k/A ob das reicht. Ich hab schon etwas mehr geprüft und nur beim Unterpunkt Vertretungsmacht abgekürzt.

Vllt ist es auch optional; hab bei vielen Klausuren solche Vermerke gesehen:
Anmerkung für Korrektor: Bis zu x Zusatzpunkte für Durchprüfung der Stellvertretung.

x war oft ca. 5.
 
Ich habe alles bis auf die Annahme ausführlich beschrieben, und dann... 17.00 Uhr!!!! der Rest ist kaum lesbar xD
naja, wenn 10 Punkte überhaupt...
die Erfahrung ist unbezahlbar:)
 
Ich habe alles bis auf die Annahme ausführlich beschrieben, und dann... 17.00 Uhr!!!! der Rest ist kaum lesbar xD
naja, wenn 10 Punkte überhaupt...
die Erfahrung ist unbezahlbar:)

Exakt so war es bei mir auch.
Bis zur Annahme ist es glaub sehr sauber und dann wirds langsam unsauberer.

Als er sagte es seien noch 30 Min war ich noch nicht bei der Anfechtung und wurde leicht panisch.

Wenn es nicht reichen sollte habe ich def. was gelernt :)
 
Ein Grund mehr, warum ich immer wieder empfehle, das zügige Abarbeiten von Fällen durch intensives Falltraining wirklich drillmäßig zu üben.

Das Schema muß sich dabei flink, fast wie "von alleine" abspulen, wenn die richtigen Stichworte wie "Stellvertretung", "Anfechtung" oder dergleichen fallen.

Wichtig ist auch, beim Lesen der Falldarstellung auf Bearbeiterhinweise zu achten, so ein Hinweis auf das HGB oder den Ausschluß der §§ 437ff BGB hat ja ein eindeutiges Ziel, dem Bearbeiter überflüssigen Schreib- und Denkaufwand zu ersparen ...
 
Ich werde def. bis zum Klausurergebnis BGB I ab und an nochmal anschauen damit das Wissen da bleibt; wird für BGB II auch kaum schaden.
 
gibt es eigentlich auch deutliche Abzüge, wenn man irgendwann nicht mehr den Gutachtenstil 100% eingehalten hat? glaube vor lauter Zeitdruck hab ich irgendwann einfach nur noch wild drauf losgeschrieben und tausend gefühlte Ergänzungen im Text...oh man *-* ich sehe mich schon im September BGB 1 und BGB 2 schreiben ^^
 
Wenn es dafür massive Abzüge geben sollte, wirst Du im September ganz gewiss nicht alleine sein :)
Ich füchte aber schon dass es ordentlich Punkte kosten wird...
 
hmm ich glaube auch... und ich ahne schon, dass die Klausur dann im September nicht mehr so einfach wird :-( naja erstmal abwarten....
 
Ein Grund mehr, warum ich immer wieder empfehle, das zügige Abarbeiten von Fällen durch intensives Falltraining wirklich drillmäßig zu üben.

Das Schema muß sich dabei flink, fast wie "von alleine" abspulen, wenn die richtigen Stichworte wie "Stellvertretung", "Anfechtung" oder dergleichen fallen.

Wichtig ist auch, beim Lesen der Falldarstellung auf Bearbeiterhinweise zu achten, so ein Hinweis auf das HGB oder den Ausschluß der §§ 437ff BGB hat ja ein eindeutiges Ziel, dem Bearbeiter überflüssigen Schreib- und Denkaufwand zu ersparen ...

Hab ich gemacht. Mit Stoppuhr. Fast alle EA's, die es zu den Schwerpunktthemen gab und alle Klausuren (Online-Besprechungen vorher mitgeschrieben) dazu auch. War immer so gerade noch in der Zeit (mit Konzept).
Als ich dann die Klausur las, ist mir fast die Brille von der Nase gefallen. Im Endeffekt war das nämlich ein Konstrukt der Marke "aus drei mach eins". Werden diese Dinger vorher eigentlich probegeschrieben? Keine Ahnung, wie man auf die Idee kommen kann, so ein Teil ließe sich ordentlich in 120 Minuten "abarbeiten". Also habe ich artig mein Konzept erstellt um einfach nichts zu vergessen und anschließend losgeschrieben wie eine Irre (gibt Unleserlichkeit Punktabzug?) Habe natürlich trotzdem unterwegs einen Punkt vergessen (131 - hat den jemand? In der Musterlösung für die in etwa passende EA zur Minderjährigkeit war der jedenfalls mit drin) und musste nach hinten raus die Prüfung 119 II weglassen - wegen der Zeit;-). Na ja, für 50% wird's ja wohl gereicht haben....
 
Ich bin mir nicht sicher, ob ich es irgendwo gelesen habe oder gehört, aber es wurde gesagt, dass die Klausuren extra so verfasst sind, dass man die kaum in 2 Stunden schafft, und die nur testen wollen, wie man unter stress arbeitet.

Aber ich meine, wer wirklich alles beherrschte, für den reichte die Zeit ( man muss es ja nicht ausführlich machen) und das macht dann eben den Unterschied zwischen 1er und 4er Studenten aus.
 
Da bleibt aber trotzdem m.E. die Frage stehen, ob es nicht vielleicht doch tunlicher wäre, den Studis mehr Zeit zu geben, ihre vorhandenen Gedanken geordnet zu Papier zu bringen und dann durchaus streng zu bewerten ...
 
Da bleibt aber trotzdem m.E. die Frage stehen, ob es nicht vielleicht doch tunlicher wäre, den Studis mehr Zeit zu geben, ihre vorhandenen Gedanken geordnet zu Papier zu bringen und dann durchaus streng zu bewerten ...

Definitiv.
Zumindest wenn man Wissen und Verständniss statt stupidem Auswendiglernen prüfen will.
Durch diese Klausur wäre man in der Tat (leider) mit Auswendiglernen (sogar besser) durchgekommen (als mit Verstehen und dem Anwenden von Wissen; einfach aus Zeitrgünden). Das finde ich eben traurig und nicht unbedingt universitärem Niveau angemessen; das mag aber auch daher kommen dass ich 2 gänzlich andere Sachen studiert habe wo es eben völlig anders war; muss mich einfach umgewöhnen.

Der Unterschied zwischen 1er und 4er sollte v.a. darin liegen wieviel man wirklich verstanden und nicht wie schnell man schreiben kann oder auswendig gelerntes (und vllt. sogar nur bedingt verstandenes) zu Papier bringen kann.

Ich habe mir aber sagen lassen dass sich das nicht groß ändern wird in den kommenden Klausuren und man sich daran gewöhnt. Na dann...
 
Ich stimme mit Dir völlig überein. Da Zeit bei mir mangelware ist, werde ich ab jetzt auch nur das notwendigste auswendig lernen. Der Lehrstuhl will es so.
 
Ich stimme mit Dir völlig überein. Da Zeit bei mir mangelware ist, werde ich ab jetzt auch nur das notwendigste auswendig lernen. Der Lehrstuhl will es so.

Ganz ehrlich glaube ich nicht dass Du Dir damit einen Gefallen tust.
Lernst Du für den Lehrstuhl, für Dich oder vllt für ein eventuell guten Abschluss mit tiefem Verständnise oder vllt sogar auf ein eventuelles Staatsexamen (evtl über Uniwechsel?). Langfristig wird sich Verständnis auszahlen; spätestens im Job falls man mal in den Bereich gehen sollte.

Ob man für die Klausuren dennoch mehr auswendig lernen muss/sollte ist eine andere Frage, da stimme ich Dir zu. Auch wenn ich hoffe dass BGB I ein Extrembeispiel war...
 
Zurück
Oben