Und jetzt hab ich Kopfweh und häng in Tü am Bahnhof fest weil der Zug ausgefallen ist. Manno
D hat eine Wette gegen A verloren und muss für eine Fete der WG das Wahrzeichen der Großbäckerei B den goldenen „Keks“ besorgen.
D geht auf das Firmengelände des B und entfernt den ca. 20 kg schweren „Keks“ durch verbiegen der Halteringe aus der Aufnahme, wuchtet ihn ins Auto und bringt ihn zur WG.
Nach der Fete will er ihn wieder zurück bringen.
Was D nicht wusste ist, dass A den „Keks“ nicht zurück geben will. Er will damit B erpressen. Um den lästigen Zeugen D los zu werden, mischt er ihm ein tödlich wirkendes Schlafmittel ins Bier. Sie stoßen mit dem Bier auf den gelungenen Coup an. D hatte das Bier schon an den Lippen angesetzt, er fühlte sich jedoch nicht wohl, hat es wieder abgesetzt und ging schlafen.
Am nächsten Tag wollte er den „Keks“ wieder zurück bringen. A sagte ihm, dass der „Keks“ kaputt war und er ihn entsorgt hat. In Wirklichkeit hatte er ihn versteckt um seinen Plan der Erpressung von B umzusetzen.
Wie haben D und A sich strafbar gemacht?
A. Strafbarkeit D
I. Diebstahl, § 242 StGB
→ scheitert an fehlender Enteignung
II. Hausfriedensbruch, § 123 StGB
→ scheitert an fehlender Umfriedung
III. Sachbeschädigung, § 303 StGB
→ wird erfüllt
Was bei mir fehlt: das D als Werkzeug von A missbraucht wurde zur Vorbereitung der Erpressung
B. Strafbarkeit A
I. Beihilfe Sachbeschädigung, §§ 303, 27 StGB
→ wird erfüllt
Kurze Abhandlung, dass der Mord nicht erfolgreich ist, darum Versuchsprüfung
II. Mordversuch, §§ 211 Gr. 2 Alt. 1 (Heimtücke), Gr. 3 Alt. 1 (ermöglichen), 212, 22, 23 StGB
→ Versuch in beiden Varianten erfüllt
innerhalb der Prüfung musste ich aus Zeitmangel auf Stichworte übergehen.
Was bei mir fehlt: das A den „Keks“ hat verschwinden lassen.
Die können die extrem geringe Durchfallquote vermutlich nicht glauben und zensieren sie als vermeintliche Falschaussage... Vier von vier Browser versagen.