Klausurbesprechung Klausurbesprechung 16.03.15

Studiengang
Bachelor of Laws
ECTS Credit Points
190 von 210
Schießt los, was habt ihr alles geprüft?

Ich fand die Klausur doof [emoji19] ich habs glaub ich verhauen.
 
Hi Wonni,
*tröst*

Ich fand, es war vor allem schwer, zu erkennen, was man prüfen muss und dann war es unendlich Schreibarbeit.

Ich hab im ersten Tatkomplex erst Hausfriedensbruch geprüft und verneint, Diebstahl geprüft und verneint wegen fehlendem Enteignungsvorsatz. Dann habe ich Sachbeschädigung an der Halterung geprüft und bejaht. Und Anstiftung zur Sachbeschädigung geprüft und verneint.

Im zweiten Tatkomplex habe ich versuchten Mord (Heimtücke (+), Verdeckungsabsicht zwei Mal (-)) bejaht, versuchte gefährliche Körperverletzung liegt vor ist aber subsidiär.

Im Dritten Tatkomplex hab ich Unterschlagung des A geprüft und bejaht.

Und jetzt hab ich Kopfweh und häng in Tü am Bahnhof fest weil der Zug ausgefallen ist. Manno
 
Das war auch mein problem, erstmal alles herausfischen was überhaupt in frage kommt.

Dann hab ich auf Seite 11 festgestellt, dass ich a und d verwechselt hab. Phhhhh....
Diebstahl has ich wg. Der fehleden enteignung auch verneint, Sachbeschädigung hab ich vergessen, statt Mord hab ich Totschlag geprüft, obwohl ich noch über Heimtücke nachdachte :eyeroll2: Und sogar angesetzt hatte, es nochmal umzuschreiben.... Unterschlagung hab ich noch geprüft und mit absurder Begründung bejaht...

GUte Heimreise und schönen Abend!
 
Puh! Malibran, ich ziehe den Hut vor Deiner Leistung!!!Allen anderen Klausurschreibern natürlich auch!!!
Ich hätte es verhauen - hätte neverver die "Ruhe" gehabt, so viel Sachverhalte zu prüfen. Respekt und ich wünsche Euch gute Ergebnisse!
 
Ich hab bis fünf Minuten vor schluss nur geschrieben und dann war nicht mehr genug Zeit auch noch Unterschlagung hinzuschreiben. Hab daher n paar kurze Schlussprüfungen noch gemacht und entdeckt dass ich zwischendurch den einen Satz " Rechtswidrigkeit und Schulausschließungsgründe sind nicht ersichtlich" vergessen hat und den noch eingebaut.
Wäre ein schwerer dogmatischer Fehler gewesen.

Ich fand es total doof fast schon unfair, dass ein Versuch dran kam .
Bei dem Mord habe ich Habgier bejaht (ging ihm ja um Geld) , Heimtücke bejaht, gemeingefährliche Mittel verneint, Ermöglichungsabsicht bejaht aber Verdeckungsabsicht verneint (hatte ja vorher Diebstahl verneint und außerdem warum sollte man den Dieb töten um einen Diebstahl zu verdecken ?).

Diebstahl habe ich verneint wegen der Enteignungsabsicht (D wollte die Sache ja wieder zurückgeben) .

Sachbeschädigung habe ich nur kurz abgehandelt aber bejaht.


Wir waren übrigens nur vier Leute in unserem Klausurraum. Hatten also genug Platz !
 
Hallo,

aus dem Kopf lautete der Sachverhalt so (wenn was falsch ist, bitte korrigieren):

D hat eine Wette gegen A verloren und muss für eine Fete der WG das Wahrzeichen der Großbäckerei B den goldenen „Keks“ besorgen.

D geht auf das Firmengelände des B und entfernt den ca. 20 kg schweren „Keks“ durch verbiegen der Halteringe aus der Aufnahme, wuchtet ihn ins Auto und bringt ihn zur WG.

Nach der Fete will er ihn wieder zurück bringen.

Was D nicht wusste ist, dass A den „Keks“ nicht zurück geben will. Er will damit B erpressen. Um den lästigen Zeugen D los zu werden, mischt er ihm ein tödlich wirkendes Schlafmittel ins Bier. Sie stoßen mit dem Bier auf den gelungenen Coup an. D hatte das Bier schon an den Lippen angesetzt, er fühlte sich jedoch nicht wohl, hat es wieder abgesetzt und ging schlafen.

Am nächsten Tag wollte er den „Keks“ wieder zurück bringen. A sagte ihm, dass der „Keks“ kaputt war und er ihn entsorgt hat. In Wirklichkeit hatte er ihn versteckt um seinen Plan der Erpressung von B umzusetzen.

Wie haben D und A sich strafbar gemacht?


Draus gemacht habe ich:

A. Strafbarkeit D

I. Diebstahl, § 242 StGB
→ scheitert an fehlender Enteignung

II. Hausfriedensbruch, § 123 StGB
→ scheitert an fehlender Umfriedung

III. Sachbeschädigung, § 303 StGB
→ wird erfüllt


Was bei mir fehlt: das D als Werkzeug von A missbraucht wurde zur Vorbereitung der Erpressung


B. Strafbarkeit A

I. Beihilfe Sachbeschädigung, §§ 303, 27 StGB
→ wird erfüllt

Kurze Abhandlung, dass der Mord nicht erfolgreich ist, darum Versuchsprüfung

II. Mordversuch, §§ 211 Gr. 2 Alt. 1 (Heimtücke), Gr. 3 Alt. 1 (ermöglichen), 212, 22, 23 StGB
→ Versuch in beiden Varianten erfüllt

innerhalb der Prüfung musste ich aus Zeitmangel auf Stichworte übergehen.

Was bei mir fehlt: das A den „Keks“ hat verschwinden lassen.

Wobei die Frage ist ob es Verdeckungsabsicht (wie bei Malibran) oder Ermöglichung (wie bei mir) war.
 
Hi Aehzebaer, super Sachverhaltswiedergabe! :)

Eine mittelbare Täterschaft habe ich nur in Gedanken geprüft und verworfen, weil die Vorbereitung einer Erpressung keine Straftat ist.

Ich habe die Verdeckungsabsicht komplett verneint, weil er weder eine vergangene Straftat (da gabs ja nur die Sachbeschädigung des D und ich habe ja die Anstiftung des A zur Sachbeschädigung des D letztlich auch verneint) noch eine zukünftige damit ermöglichen wollte. Er hat die Erpressung ja trotz Ds Überleben noch ausführen wollen, da scheint der Tod des D für die Erpressung nicht so nötig gewesen zu sein.

Und jetzt weiter mit BGB IV ....
 
mein problem war irgendwie, dass ich den Fall zwar direkt als umfangreich, aber jetzt problemtechnisch gesehen nicht als sonderlich schwierig empfand und ich da immer die falle gesucht habe und da ich keine gefunden hab, hab ich mir welche konstruiert :eyeroll2: ich war auch irgendwie super nervös und bin zusätzlich seit 2 wochen eigentlich auch krank, von daher hat es wohl nicht sein soll. wiedersehen macht freude :-(

und ich muss mir uuuuuunbedingt mal angewöhnen, in der vorbereitung auch mal fälle auszuformulieren, da arbeite ich eher immer schlampig. :cautious:
 
Hi,
Meine Lösung ist ähnlich. Habe jedoch den Hausfriedensbruch bejaht, da zur Befriedung nichts näher gesagt war. Habe noch einen Diebstahl in mittelbarer Täterschaft bei A durch D geprüft und bejaht.
 
Glückwunsch...

ich habs wie befürchtet versemmelt. Mir fehlen 7 Punkte :-(
 
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Allen, die bestanden haben, herzlichen Glückwunsch, den restlichen: Nicht verzagen, beim nächsten Mal klappt es ganz sicher!
 
nur 15 Leute durchgefallen. Das sind 11 % - keine schlechte Quote in dem Modul.
 
Neue Besen.... War ja die erste Klausur von Prof. Stübinger.

Ich krieg die verdammte Statistik wieder nicht geöffnet. :wall: Vier von vier Browser versagen.
 
Glückwunsch zur bestandenen Klausur.

@Wonnie: oh weh, tut mir leid. Aber im September schaffst Du es dann!
 
Aehzebaer die Statistik sieht man nur über den Link der Noten für erbrachte Leistungen Rechtswissenschaft nicht wenn du über alle erbrachten Leistungen gehst. Liegt es vielleicht daran?

Gruß aus nem Mentoriat- weiter geht's. [emoji23]
 
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