Sonstiges Klausurenphase März 2021

Die FernUni schließt aber gerade schlichtweg Leute aus! Nicht jeder hat top Internet. Gerade wenn man auf dem Land lebt, ist es oft mau. Die FernUni muss m.E. auch denen eine Prüfungsmöglichkeit geben, die nicht die Möglichkeit haben, die Klausuren Online zu schreiben.

Vielleicht haben sie die falschen Berater? M.E. haben sie ein falsche Bild von ihren Studenten hinsichtlich Technik und Wohn-Situation. Dazu könnte man mal realitisch fragen, warum alle Unis, die auf online setzen, dabei open book machen? Oder warum die eigenen Informatik-Fakultät bei den größeren Klausuren auf open book und Aufteilung in 2 Gruppen setzt? Auch dis Psychologen teilen die größeren Klausuren auf. Und haben laut SZ-Artikel trotzdem Probleme.

Realistisch kann es nur in einem Fiasko enden. Nebenbei sind - wenn man mal die Teilnehmer-Zahlen in seinen Online-Klausur-Gruppen anschaut - die angemeldeten Teilnehmer sehr hoch. Das sollte man, wenn man am Schluß über den Notenschnitt sich unterhält, auch bedenken. Man muss auch keine 20 Euro Abmeldegebühr zahlen. Einfach Online gehen und sofort abgeben, reicht aus.
 
Auf Mails kriegt man erst nach langer Zeit eine Antwort. Technischer Support ist (bisher) mau. Gebühren für Prüfungsrücktritt innerhalb der letzten 14 Tage vor der Klausur werden erhoben. D.h. jemand der technische Probleme hat und bis zuletzt versucht, diese zu lösen aber das nicht schafft, kann keine Klausur schreiben und muss auch noch dafür zahlen. Recht herzlichen Dank auch...
Dieser Hinweis der Fernuni ist merkwürdig.

Ein Abmelden ist aber nicht erforderlich. Nicht angetreten bedeutet durchgefallen, was Dank Corona-Freiversuch keine Konsequenzen nach sich zieht.

Hauptpunkte sind, dass die FernUni mit ihrer Entscheidung viele Studenten von den Prüfungen ausschließt und Datenschutz.

Alternative wären halt aktuell: Keine Klausuren.

Mir ist ja klar, dass es in Deiner Situation anders besser wäre. Aber versuche das doch mal aus Sicht der Fernuni zu sehen. Würdest Du Dich als Entscheider gerne persönlich verantwortlich machen, wenn sich so eine Präsenz-Klausur im Nachhinein als Superspreader-Event entpuppt?
 
Nachschreibtermine / alternative Prüfungsmöglichkeiten (natürlich mit vernünftigem Hygienekonzept nicht das Abstandhalten allein). Ist "zu teuer" ist da ein unfaires Argument...
Bei der FU sind Nachschreibetermine traditionell (also auch vor Corona) die Klausuren im nächsten Semester. Für die FU ist es halt zu teuer und zu aufwändig, dass zu ermöglichen. Das sehe ich aber wieder als so eine Eigenheit der FU, die man vor der Immatrikulation berücksichtigt haben sollte.

Den krassen Eingriff in die Privatsphäre bei Onlineklausuren darf man auch nicht vergessen.
Wo siehst Du konkret einen krassen Eingriff in der Privatsphäre?
 
Den Eindruck habe ich so jetzt nicht. In Moodle ist oft zu lesen, dass es bei der Kritik ausschließlich um die Überwachungsmaßnahmen geht, Online-Klausuren als solche aber werden befürwortet.
Ich glaube das sind eher unterschiedliche Personenkreise.

Online-Klausuren bedürfen genauso der Überwachung wie Präsenz-Klausuren. Und die FU hat bei den Überwachungsmaßnahmen ein eher niedriges Level gesetzt (z. B. keine zusätzliche Smartphone-Kamera zur Beobachtung der Hände auf der Tastatur).

Wobei ich schon gespannt bin, wie oft ich von der Aufsicht unterbrochen werde:
-Zwei Taschenrechner
-Mehrere Seiten Konzeptpapier
-4 Seiten Kontenrahmen
-min. 4 Gesetzbücher

Ich werde also sicherlich nicht ständig starr auf dem Bildschirm schauen können und werde ständig irgendwo herumblättern.
 
Ich glaube, spätestens nach den Klausuren freuen sich einige Rechtsanwälte über Arbeit ;)
nun ja, die wollen ja auch Geld verdienen. Aber Chancen haben die Klagenden vor dem VG Arnsberg sehr wahrscheinlich nicht. Zumindest wird es NACH der Klausur Jahre dauern, bis ein Urteil kommt... die haben genug zu tun und eine Eilbedürftigkeit besteht ja nicht mehr, weil die Klausur bereits durch ist... Da Freiversuch ist ja auch kein Prüfungsversuch verloren gegangen. Also wogegen soll überhaupt geklagt werden?
 
Bei der FU sind Nachschreibetermine traditionell (also auch vor Corona) die Klausuren im nächsten Semester. Für die FU ist es halt zu teuer und zu aufwändig, dass zu ermöglichen. Das sehe ich aber wieder als so eine Eigenheit der FU, die man vor der Immatrikulation berücksichtigt haben sollte.


Wo siehst Du konkret einen krassen Eingriff in der Privatsphäre?
Ein Klausurblock pro Semester ist ausreichend. Da braucht es keine Nachschreibtermine.

Kein Klausurblock im Semester ist nicht akzeptabel. "Nachschreibtermin" war evtl. der falsche Begriff...

Wieso sollte man die Möglichkeit, dass es keine Klausuren / nur Onlineklausuren gibt, vor der Immatrikulation berücksichtigt haben?

Raumscans der Privatwohnung, Videoaufzeichnung, Zugriff auf privaten Laptop / Rechner. Das ist ein Eingriff in die Privatsphäre!
 
Ein Klausurblock pro Semester ist ausreichend. Da braucht es keine Nachschreibtermine.

Kein Klausurblock im Semester ist nicht akzeptabel. "Nachschreibtermin" war evtl. der falsche Begriff...

Wieso sollte man die Möglichkeit, dass es keine Klausuren / nur Onlineklausuren gibt, vor der Immatrikulation berücksichtigt haben?

Raumscans der Privatwohnung, Videoaufzeichnung, Zugriff auf privaten Laptop / Rechner. Das ist ein Eingriff in die Privatsphäre!
Dann schreibst Du dieses Semester eben keine Klausur, wenn Deine datenschutzrechtlichen Bedenken so groß sind. Ist Deine Entscheidung.

Ob Präsenzklausuren zulässig sind, entscheidet einzig und allein das örtliche Gesundheitsamt, in dessen Zuständigkeit der Prüfungsort fällt. Die FernUni hat überhaupt keinen Ermessensspielraum in dieser Frage ("Ermessensreduktion auf Null"). Die FernUni müsste die behördlichen Anordnungen von zig unterschiedlichen Gesundheitsämtern antizipieren. Das geht schlichtweg gar nicht.

Richtiger Adressat deiner Beschwerde ist deshalb nicht die FernUni, sondern die jeweilige Landesregierung des Prüfungsortes.
 
Dann schreibst Du dieses Semester eben keine Klausur, wenn Deine datenschutzrechtlichen Bedenken so groß sind. Ist Deine Entscheidung.

Ob Präsenzklausuren zulässig sind, entscheidet einzig und allein das örtliche Gesundheitsamt, in dessen Zuständigkeit der Prüfungsort fällt. Die FernUni hat überhaupt keinen Ermessensspielraum in dieser Frage ("Ermessensreduktion auf Null"). Die FernUni müsste die behördlichen Anordnungen von zig unterschiedlichen Gesundheitsämtern antizipieren. Das geht schlichtweg gar nicht.

Richtiger Adressat deiner Beschwerde ist deshalb nicht die FernUni, sondern die jeweilige Landesregierung des Prüfungsortes.

Entscheidend ist die Corona-Ordnung von NRW und die sagt Verschieben oder -falls nicht verschiebbar- unter Hygiene-Bedingungen schreiben. Die FU wurde nicht zu Online-Prüfungen gezwungen. Auf die Idee kam die Rektorin. Da es ja in 3 Fakultäten funktionierte, so muss es in den beiden anderen jetzt auch funktionieren. Unglücklicherweise haben sie bei WiWi einen Anspruch und machen kein Open Book.
 
Entscheidend ist die Corona-Ordnung von NRW und die sagt Verschieben oder -falls nicht verschiebbar- unter Hygiene-Bedingungen schreiben.
Nein, das ist schlichtweg falsch. Die rechtlich finale Entscheidung liegt einzig und allein beim örtlichen Gesundheitsamt. Oder woraus leitest Du die Zuständigkeit des Landes NRW für eine Veranstaltung z.B. in München oder Berlin ab? Bitte konkret mit §§ benennen. Danke.
 
Auf die Idee kam die Rektorin.
Das ist nicht richtig, entschieden hat das 5köpfige Rektorat.

Gestern hatte Mathe/Info u.a. ein Gebührenupdate: "Das Dekanat der Fakultät für Mathematik und Informatik hat beschlossen aufgrund der Umstellung der Klausurdurchführung auf die Gebühren im Wintersemester 2020/21 zu verzichten."

Es würde mich sehr wundern, wenn andere Fakultäten die Gebühren weiterhin beibehielten.
Es müssen ja immerhin keine Räume mehr angemietet werden.
 
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Die Klausur Investition Finanzierung wird wahrscheinlich sehr schwierig oder?
Es steht: Es ist eine "Open Book"-Klausur unter Aufsicht. Das bedeutet, dass sämtliche Kurstexte samt handschriftlichen Anmerkungen, Markierungen etc. als Hilfsmittel verwendet werden dürfen. Auch Ausdrucke der Kurstexte sind zulässig. Des Weiteren dürfen Sie beliebige andere eigene Ausdrucke oder handschriftliche Notizen verwenden, damit natürlich auch Konzeptpapier. Zudem dürfen Sie einen der von der Fakultät zugelassenen Taschenrechner verwenden.
 
Die Klausur Investition Finanzierung wird wahrscheinlich sehr schwierig oder?

Würde ich nicht pauschal sagen. Hering nimmt gerne seinen optimalen Konsumplan, der steht sowieso nicht im Skipt. Wer Basics wie Kapital- oder Endwert nachschlagen muss, dürfte auch mit den KEs ein Problem haben. Allerdings halte ich Aufgaben, die das stupide Abschreiben von Definitionen beinhalten oder das Zeichnen von Graphen für sehr unwahrscheinlich.
Baule hat schon gesagt, dass die MC-Aufgaben anders gestellt werden, das dürfte dann spannend werden, wenn man sich nicht vorbereiten kann, wieviel Transferleistung einen erwartet. Eine Aufgabe wie in der letzten Klausur mit den Kennzahlen wird es wohl kaum noch mal geben, bei den Standards wie Leverage, Aktienkursen, -emissionen, etc. ist das Skript weniger wichtig als reichlich Übung.
 
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Raumscans der Privatwohnung, Videoaufzeichnung, Zugriff auf privaten Laptop / Rechner. Das ist ein Eingriff in die Privatsphäre!

Ja, aber ist das wirklich so "krass"?
Bücherregale mit delikater Literatur usw. kann man mit Bettlaken verhängen.
Videoaufzeichnung wird seit letzter Information nach Klausur sofort gelöscht. Und in Präsenz würden Dich mehr Leute vor Ort sehen.
Bei extremen Bedenken wegen dem Zugriff auf den PC (es geht eigentlich nur um Screensharing) kann man aber auch relativ einfach eine dedizierte Festplatte nutzen (Tipp!).

Es ist für mich also eher eine Frage des Aufwands, den man betreiben möchte. Weniger ein "krasser" Eingriffs in der Privatsphäre.

Aber ich kenne schon wirklich krasse Eingriffe in die Privatsphäre, sei es Wehrpflicht oder Maßnahmen von Polizeibehörden uswusf.
 
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Ja, ist es. Lässt du wildfremde Leute von der Straße in deine Wohnung oder lässt du sie auf deinen PC gucken, wenn sie das möchten? Ich nicht...
Natürlich nicht. Ich sehe das auch bei uniformierte Beamte so bzw. gerade da sehr kritisch.


Nichts anderes ist es doch. Ob Aufnahmen wirklich direkt gelöscht werden, kann man auch nicht prüfen...

Es ist doch etwas anderes. Ich habe Dir dazu doch mehrere einfache Gegen-Maßnahmen genannt.

Aber irgendwie geht es Dir hier gar nicht darum Probleme lösen zu wollen oder sollte ich mich da täuschen?
 
Mal so nebenbei:
Wenn irgend jemand aus der Region Rhein-Ruhr kommt und Probleme wegen dem technischen Equipment oder der Internetverbindung hat. Ich würde mein Arbeitszimmer samt Technik während der Klausurphase auch anderen Kommilitonen zur Verfügung stellen, sofern es zeitlich klappt. Gerade jetzt sollten wir uns doch gegenseitig unterstützen, anstatt zu zerfleischen. Bei Interesse einfach Bescheid sagen.:thumbsup:

PS: Getränke stehen schon kalt.:bier:
 
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Es ist doch etwas anderes.
Nein. Aber mit dir darüber zu diskutieren bringt nichts. Deshalb ist das mein letzter Post zu deinen Ausführungen. Zu deinem Vergleich mit den uniformierten Beamten: die dürften nicht nach Belieben deine Wohnung betreten oder gar durchsuchen. Dafür brauchen sie einen richterlichen Beschluss, den sie nicht "einfach so" bekommen. Gefahr im Verzug ist die Ausnahme... aber solche Situationen haben nichts mit der Prüfungssituation zu tun, bei denen nicht nur im begründeten Verdachtsfall kontrolliert wird, sondern per se jeder mindestens einen Raumscan machen muss. Um vorab, "in Präsenzklausuren wird auch kontrolliert" zu beantworten: das stimmt zwar grundsätzlich aber lässt sich nicht vergleichen. Dort wird die Identität geprüft und die Hilfsmittel. Das ist völlig ok. Die sehen sich aber nicht nach Belieben in deinem Privatumfeld um und filmen das Ganze noch...
 
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