Habe ich gerade auf moodle entdeckt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Studierende,
zur Vorbereitung auf die Modul-Abschlussklausur am 18.09.2012 geben wir folgenden Hinweis:
Prüfungsgegenstand ist der Allgemeine Teil des BGB. Wir empfehlen, bei der Vorbereitung besonderes Augenmerk auf das Zustandekommen von Verträgen, die Anfechtung sowie die Verjährung zu legen. Wir bitten um Verständnis, dass diese Aufzählung nicht abschließend sein kann; weitere Themengebiete des AT können zumindest am Rande mitbehandelt werden.
Ein thematischer Hinweis dieser Art wird momentan versuchsweise gegeben. Ob dies in zukünftigen Semestern ebenso gehandhabt wird, ist noch nicht abschließend entschieden. Wir behalten uns also ausdrücklich vor, in Zukunft auch wieder Klausuren ohne einen vorherigen Hinweis auf Themenschwerpunkte zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Lehrstuhl Prof. Dr. Kubis
Zustandekommen eines Vertrages und Anfechtung klingt sehr gut :freuen: Kann aber meiner Meinung auch trotzdem mit verminderter GF zu tun haben etc. Denke nicht, dass da so ein 08/15 Fall kommt. Da muss doch nen Haken sein.
Verjährung klingt nicht so gut, finde ich. Was könnt ihr euch da für Fallkonstellationen vorstellen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Studierende,
zur Vorbereitung auf die Modul-Abschlussklausur am 18.09.2012 geben wir folgenden Hinweis:
Prüfungsgegenstand ist der Allgemeine Teil des BGB. Wir empfehlen, bei der Vorbereitung besonderes Augenmerk auf das Zustandekommen von Verträgen, die Anfechtung sowie die Verjährung zu legen. Wir bitten um Verständnis, dass diese Aufzählung nicht abschließend sein kann; weitere Themengebiete des AT können zumindest am Rande mitbehandelt werden.
Ein thematischer Hinweis dieser Art wird momentan versuchsweise gegeben. Ob dies in zukünftigen Semestern ebenso gehandhabt wird, ist noch nicht abschließend entschieden. Wir behalten uns also ausdrücklich vor, in Zukunft auch wieder Klausuren ohne einen vorherigen Hinweis auf Themenschwerpunkte zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Lehrstuhl Prof. Dr. Kubis
Zustandekommen eines Vertrages und Anfechtung klingt sehr gut :freuen: Kann aber meiner Meinung auch trotzdem mit verminderter GF zu tun haben etc. Denke nicht, dass da so ein 08/15 Fall kommt. Da muss doch nen Haken sein.
Verjährung klingt nicht so gut, finde ich. Was könnt ihr euch da für Fallkonstellationen vorstellen?