Der Belgarath
Tutor und Forenadmin
- Studiengang
- Master of Laws
Vorab Entschuldigung das ich hier so viel protestiere, aber er regt mich nunmal tierisch auf mit 73( genau genommen 73,9) von 100 punkte nicht bestanden zu haben, was eigentlich für eine 2,7( nicht berauschend aber ok) gereicht hätte. ...
Dabei sollte allerdings erwähnt werden, daß Du nach dem alten Bewertungssystem, wo 50 Punkte eine 4,0 wären und 73 eine 2,7, Du einiges an Punkten weniger bekommen hättest, weil man damals falsche Antworten mit 2 Rohpunkten abgezogen hat.
Man müsste also jetzt wirklich en detail umrechnen, wie Deine Klausur nach altem Verfahren bewertet worden wäre, um zu sehen, ob Du da tatsächlich bestanden hättest.
Ich gebe Schnecke uneingeschränkt Recht, es ist ein nicht hinzunehmender Ausdruck der Geringschätzung aller Studierenden durch den verantwortlichen Lehrstuhl, das den Klausurteilnehmern einfach ohne Vorwarnung und Erläuterung hinzurotzen.
Mit einem Minimum an Anstand hätte man das vorher ordentlich kommuniziert.
Jenseits aller formalrechtlichen Möglichkeiten zum Widerspruch würde ich mir auch als Betroffener gut überlegen, ob das nicht eine Dienstaufsichtsbeschwerde wert wäre - auch wenn die negativ endet, gibt das immer Arbeit und die Pflicht zur Untersuchung und der Stellungnahme durch die betroffenen Mitarbeiter der Uni.