Klausuraufgaben Klausurvorbereitung März 2018

Kubis prüft. Hat er bereits schon mal MMZ geprüft?
 
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Jetzt gab es gestern einen Forumseintrage, dass die Eingrenzung falsch sei...soweit so gut...aber was hat es auf sich damit, dass KE4 nicht mehr existiert? Es wurde doch bereits etwas hochgeladen?!?! Und ebenso erwähnt, dass es klausurrelevant sei...
 
Ich denke, wichtig ist, dass es im Januar eine neue Klausureingrenzung geben wird. Mal sehen, was es dann gibt.
 
Auf die Eingrenzung bin ich gespannt.
Wenn der Lehrstuhl von Kubis prüft, könnte KE 1 interessant sein, schließlich ist sein Lehrstuhl Internationales Privat- und Zivilprozessrecht...

Warten wir auf Januar und verschenken so wichtige Vorbereitungszeit. In diesem Sinne wünsche ich allen frohe Weihnachten und einen guten Start in ein erfolgreiches neues Jahr!
 
Jetzt gab es gestern einen Forumseintrage, dass die Eingrenzung falsch sei...soweit so gut...aber was hat es auf sich damit, dass KE4 nicht mehr existiert? Es wurde doch bereits etwas hochgeladen?!?! Und ebenso erwähnt, dass es klausurrelevant sei...
Wo ist denn dieser Forumseintrag zu lesen? Heute morgen kam übrigens eine mail vom Lehrstuhl mit genau dem Inhalt. Alles etwas unbefriedigend und auch benachteiligend, denn damals stand es in den Infos drinnen, jetzt können wir auf Ende Januar warten. Finde das nicht ganz in Ordnung, denn wenn jetzt schon bekannt ist, dass es falsch ist, müssen sie ja wohl wissen was richtig ist. Dann halt erstmal die anderen Fächer üben ...
 
Kann denn jemand noch ein gutes Fallbuch für KE1 empfehlen? :)
Was lernt ihr aus dem ersten Skript? Die ersten Seiten kann man wohl weglassen oder?
 
In Moodle ist die die Stoffeingrenzung eingestellt. KE 1 und KE 3. Maßgebliche Rechtslage ist die vom 31.12.2017.
 
Tja, für KE 1 würde mich auch ein gutes Fallbuch interessieren. So bleibt fast nichts anderes übrig als das "übliche" Schuldrecht, speziell die vertraglichen Schuldverhältnisse zu üben.
 
Mag jemand berichten, was in der MMZ-Klausur dran war? Ich belege dieses Modul im Sommersemester 2018 und bin an Erfahrungsberichten interessiert.
 
Im Wesentlichen verbraucherschützender Widerruf bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen (§§ 312 ff. 355 ff BGB) sowie eine Zusatzaufgabe zu Geschäft zur Deckung des angemessenen Lebensbedarfs, § 1357 BGB
 
Vielen Dank! Das klingt doch grundsätzlich nach einer lösbaren Aufgabe.
 
Es war eine Hauptaufgabe (60P), eine Abwandlung (30P) und dann die Zusatzfrage zur Schlüsselgewalt (§ 1357) (10P). Hauptaufgabe ging über Vertrag übers Internet, obwohl vorher in einem Geschäft persönlich informiert und die Abwandlung über Ansprechen vor einem einem Geschäft und dann Vertragsschluss im Geschäft. Alles aber über Widerruf des Vertrages, auch obwohl eigentlich von "Rücktritt" die Rede war.
 
Leider nein, ich warte auch und schaue laufend nach
 
Bis spätestens 15. Mai soll laut PA was kommen. Unglaublich wie lange das immer dauert, und diesmal waren meine Klausuren alle Anfang März ... Vor Mai oder November braucht man quasi gar nicht mehr nachgucken ...
 
Ich hab auch durch die Blume mitbekommen, dass die Ergebnisfrist in diesem Semester der 15. Mai sein soll und das PA die Bescheide in der darauf folgenden Woche verschicken will. Das es eine solche Frist gibt ist mir bislang auch neu. Ich kenne nur die 8 Wochen Soll-Frist aus den POs. Die wird aber scheinbar immer weiter nach hinten verlegt. Ärgerlich...ich warte auch noch auf zwei Ergebnisse. Andere die nach mir Klausuren geschrieben haben, haben schon längst Ergebnisse.
Das ist zwar das falsche Posting für generelles Meckern...aber wenn ich mir das in letzter Zeit so ansehe, hab ich das Gefühl, dass zuerst die Bachelor, dann die Master und dann die EjP Klausuren korrigiert werden. Da im Bachelor die meisten Klausuren zu korrigieren sind, dürften die Master und EjP Studenten dadurch länger in der Luft hängen. Aber ich will die Lehrstühle nicht verteufeln...wahrscheinlich bräuchten sie alle einfach mehr Mitarbeiter...
 
Ich glaube die Frist bis zum 15.5. hängt mit der Nachbelegung zusammen. Denn bis zum 15.5 können Module noch nachbelegt werden, war jedenfalls letztes Sommersemester so. Manche machen ja die Belegung von den bestandenen Prüfungen abhängig.
 
Ich glaube die Frist bis zum 15.5. hängt mit der Nachbelegung zusammen. Denn bis zum 15.5 können Module noch nachbelegt werden, war jedenfalls letztes Sommersemester so. Manche machen ja die Belegung von den bestandenen Prüfungen abhängig.

Das klingt plausibel. Wird aber scheinbar von den Lehrstühlen zweckentfremdend


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Ich glaube die Frist bis zum 15.5. hängt mit der Nachbelegung zusammen. Denn bis zum 15.5 können Module noch nachbelegt werden, war jedenfalls letztes Sommersemester so. Manche machen ja die Belegung von den bestandenen Prüfungen abhängig.
Ist aber doch völliger Unsinn. Denn wenn jemand die Klausur geschrieben hat, hatte er demnach bereits den Kurs kostenpflichtig belegt und hatte auch bereits die Zulassung zur Klausur, d.h. die notwendige Anzahl an korrekten Einsendearbeiten bestanden. Eine weitere Belegung des Kurses hätte 0,0 € Kosten oder sonstwas verursacht. Bei meiner Belegung für das jeweilige Folgesemester hatte ich immer alle Kurse des aktuellen Semesters als Wiederholer belegt, auch wenn ich diese Wiederholung dann nie gebraucht hatte, da ich die Klausur bestanden hatte oder aber noch nicht geschrieben hatte und so aber schon die Einsendearbeiten plus Musterlösungen sammeln konnte.
Bei mir fehlen auch noch sage und schreibe zwei Klausurergebnisse, Zivilrecht und Rechtsgeschichte, also die Hälfte meiner Klausuren :-(
 
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