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Wo ist denn dieser Forumseintrag zu lesen? Heute morgen kam übrigens eine mail vom Lehrstuhl mit genau dem Inhalt. Alles etwas unbefriedigend und auch benachteiligend, denn damals stand es in den Infos drinnen, jetzt können wir auf Ende Januar warten. Finde das nicht ganz in Ordnung, denn wenn jetzt schon bekannt ist, dass es falsch ist, müssen sie ja wohl wissen was richtig ist. Dann halt erstmal die anderen Fächer üben ...Jetzt gab es gestern einen Forumseintrage, dass die Eingrenzung falsch sei...soweit so gut...aber was hat es auf sich damit, dass KE4 nicht mehr existiert? Es wurde doch bereits etwas hochgeladen?!?! Und ebenso erwähnt, dass es klausurrelevant sei...
Ich glaube die Frist bis zum 15.5. hängt mit der Nachbelegung zusammen. Denn bis zum 15.5 können Module noch nachbelegt werden, war jedenfalls letztes Sommersemester so. Manche machen ja die Belegung von den bestandenen Prüfungen abhängig.
Ist aber doch völliger Unsinn. Denn wenn jemand die Klausur geschrieben hat, hatte er demnach bereits den Kurs kostenpflichtig belegt und hatte auch bereits die Zulassung zur Klausur, d.h. die notwendige Anzahl an korrekten Einsendearbeiten bestanden. Eine weitere Belegung des Kurses hätte 0,0 € Kosten oder sonstwas verursacht. Bei meiner Belegung für das jeweilige Folgesemester hatte ich immer alle Kurse des aktuellen Semesters als Wiederholer belegt, auch wenn ich diese Wiederholung dann nie gebraucht hatte, da ich die Klausur bestanden hatte oder aber noch nicht geschrieben hatte und so aber schon die Einsendearbeiten plus Musterlösungen sammeln konnte.Ich glaube die Frist bis zum 15.5. hängt mit der Nachbelegung zusammen. Denn bis zum 15.5 können Module noch nachbelegt werden, war jedenfalls letztes Sommersemester so. Manche machen ja die Belegung von den bestandenen Prüfungen abhängig.