Sonstiges Kurs trotz Klausurzulassung nochmal belegen?

niX

Ort
127.0.0.1
Studiengang
Bachelor of Laws
2. Studiengang
B.Sc. Wirtschaftswissenschaft
Hallo,

ich hätte eine Frage an euch mit der Bitte um eure Meinung.

Ich hab die Klausurzulassung für BGB I an der FU bereits vor einigen Jahren erworben. Da ich zwischenzeitlich zwar eingeschrieben, aber eher untätig war, hab ich die Klausur bislang noch nicht geschrieben, was ich aber im kommenden März angehen will. Als WHK kann ich den Kurs nicht mehr buchen.

Macht es Sinn den Kurs zu Übungszwecken nochmal nachzubelegen oder würdet ihr euch die 75 EUR schenken? Mir persönlich wäre es wichtig auch eine Rückmeldung zu meinen Fällen zu erhalten, wüsste jetzt allerdings nicht, welche Alternativen ich sonst noch hätte.


VG niX
 
Hallo niX,

ich habe gerade extra nochmal in meine alten EAen geschaut und als einzige Rückmeldung habe ich erhalten 1 mal "Verfasser erkennt die Probleme der Arbeit" und 1 mal "Verfasser erkennt die wesentlichen Probleme der Arbeit".
Es waren keine Randbemerkungen oder sonst etwas dran.
Ich muss jedoch sagen, dass meine EAen recht gut waren. Vielleicht erhält mal mehr Feedback wenn sie "schlechter" sind. Das weiß ich jedoch nicht...
Im Nachhinein gesehen, würde ich die 75€ wahrscheinlich eher in Fallbücher oder Lehrbücher stecken, wenn du die Zulassung schon hast.
Denn die zwei Sätze die ich als Feedback erhalten habe wäre mir die 75€ nicht wert...;-)

LG
Sammy
 
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Der Besuch der Mentorien bleibt Dir ebenfalls unbenommen - bislang habe ich noch nie erlebt, daß gefragt worden wäre, ob man auch konkret das Modul kostenpflichtig belegt habe.

Man meldet sich bei den STZ/RZ an und gut ist ...
 
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@sammy
Der Hinweis war gut :) Ich hab auch mal gleich geschaut und festgestellt, dass bei mir da auch nicht sonderlich viel stand. Von meinen drei abgegebenen EAs, waren zwei punktemäßig ganz gut und eine scharf an der Grenze. Dort stand auch nur, dass der Verfasser noch Probleme mit dem Gutachtenstil hat....

@Der Belgarath
Danke, das wäre sicher eine Alternative. Weißt Du denn, ob man dem Mentor seine Gutachten zur Durchsicht geben kann?
 
Hallo,

ich bin auch so ein Fall, der schon in 2007 die Klausurzulassung für BGB I erreicht hat, aber erst im September die Klausur mitgeschrieben hat.

Für mich war hilfreich, dass es in BGB I eine kleine Einschränkung gab, worin der Schwerpunkt der Klausur zu sehen ist, so dass ich mich gezielter vorbereiten konnte. Im zweiten Schritt habe ich mich aber nochmals intensiver mit dem Gutachtenstil befasst, da ich mir dachte, schaden könne es nicht.

Aus dem Forum hier habe ich dann die "alten" EA's aus moodle erhalten, da ich selbst ja nicht mehr in den Kurs BGB I rein kam.

Wenn ich jetzt auch schon ein Ergebnis hätte, könnte ich Dir sagen, ob die Strategie richtig oder falsch war :-) - rein gefühlsmäßig würde ich sagen, JA, es hat geklappt, aber die gefühlte Lage reicht leider nicht aus...
 
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