Hallo,
ich hätte eine Frage an euch mit der Bitte um eure Meinung.
Ich hab die Klausurzulassung für BGB I an der FU bereits vor einigen Jahren erworben. Da ich zwischenzeitlich zwar eingeschrieben, aber eher untätig war, hab ich die Klausur bislang noch nicht geschrieben, was ich aber im kommenden März angehen will. Als WHK kann ich den Kurs nicht mehr buchen.
Macht es Sinn den Kurs zu Übungszwecken nochmal nachzubelegen oder würdet ihr euch die 75 EUR schenken? Mir persönlich wäre es wichtig auch eine Rückmeldung zu meinen Fällen zu erhalten, wüsste jetzt allerdings nicht, welche Alternativen ich sonst noch hätte.
VG niX
ich hätte eine Frage an euch mit der Bitte um eure Meinung.
Ich hab die Klausurzulassung für BGB I an der FU bereits vor einigen Jahren erworben. Da ich zwischenzeitlich zwar eingeschrieben, aber eher untätig war, hab ich die Klausur bislang noch nicht geschrieben, was ich aber im kommenden März angehen will. Als WHK kann ich den Kurs nicht mehr buchen.
Macht es Sinn den Kurs zu Übungszwecken nochmal nachzubelegen oder würdet ihr euch die 75 EUR schenken? Mir persönlich wäre es wichtig auch eine Rückmeldung zu meinen Fällen zu erhalten, wüsste jetzt allerdings nicht, welche Alternativen ich sonst noch hätte.
VG niX