Hausarbeit Kurzhausarbeit ZPO WS 23/24

Unter welchem Aufhänger willst du diesen Streit führen?

Ich habe innerhalb meines Gutachtens unter „Klagegegenstand und -grund, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO“ lediglich den zweigliedrigen Streitgegenstandbegriff verwendet. Also das der Streitgegenstand vom Antrag des Klägers und von dem zu seiner Begründung vorgetragenen Lebenssachverhalt bestimmt wird. Dabei Antrag und Lebenssachverhalt gleichwertige Elemente sind usw.

Oder willst du das Fass öffnen, weil die Klage beim AG Essen und innerhalb der MFK rechtshängig ist? Einläuternd irgendwie so: „Dann müssten beide Klagen denselben Streitgegenstand haben, wobei der Streitgegenstandsbegriff strittig ist.“
Genau da bin ich mir unschlüssig. Mit der Struktur meines Gutachtens bin ich auch noch nicht zufrieden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier lediglich die Zulässigkeit der Klage durchgeprüft werden soll unter Berücksichtigung der aufgeworfenen Rügen durch den RA RU.

Das "Fass" zu öffnen halte ich für eine Option, wenn auch keine sonderlich gute, da ich befürchte auf das gleiche Ergebnis zu kommen, wie lediglich den zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff zu eröffnen.
 
Genau da bin ich mir unschlüssig. Mit der Struktur meines Gutachtens bin ich auch noch nicht zufrieden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier lediglich die Zulässigkeit der Klage durchgeprüft werden soll unter Berücksichtigung der aufgeworfenen Rügen durch den RA RU.

Das "Fass" zu öffnen halte ich für eine Option, wenn auch keine sonderlich gute, da ich befürchte auf das gleiche Ergebnis zu kommen, wie lediglich den zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff zu eröffnen.
Naja, wir haben aber auch nur 22.000 Zeichen; was ich nicht besonders viel finde.

Also ich habe mein Gutachten bisher so aufgebaut:

A. Klagehäufung oder Klageänderung

B. Zulässigkeit

I. Ordnungsgemäße Klageerhebung

1. Bezeichnung des Gerichts und der Parteien

2. Angaben zu Klagegegenstand und -grund
-> hier: kurz zweigliedriger Streitgegenstand
a) Klageantrag zu 1
b) Klageantrag zu 2
c) Klageantrag zu 3

3. Bestimmtheit des Antrags

II. Statthafte Klageart

III. Zuständigkeit
1. sachliche
2. örtliche

IV. Sonstige Sachurteilsvoraussetzungen
1. Parteifähigkeit
2. Prozessfähigkeit
3. Postulationsfähigkeit
4. Vertretungsbefugnis
5. Prozessführungsbefugnis
a) Klageantrag zu 1
b) Klageantrag zu 2 und 3


V. Rechtsschutzbedürfnis

VI. Keine anderweitige Rechtshängigkeit
-> hier: Problem MFK

Was ich aber nicht weiß, wo in der Zulässigkeit soll ich die Rüge des RU unterbringen. Also zum Einen die Verspätung der Klageerweiterung und zum Anderen auch die Verjährung der Ansprüche. Letzteres innerhalb des Rechtsschutzbedürfnis?

Aber scheinbar haben hier viele ein Problem mit dem Aufbau. Daher mache ich mal einen ersten Vorschlag, der auch gerne korrigiert werden darf. ☺️
 
Ich bin leider auch sehr skeptisch ob meiner bisherigen, eher sehr intuitiven Pläne... teile sie aber trotzdem einmal mit Euch. Kommentare sehr erwünscht;-)

A. Zulässigkeit

I. Ordnungsgemäße Klageerhebung § 253 (hier trenne ich zwischen den einzelnen Klageanträgen
II. Zulässigkeit der Klageänderung (hier insb. §§ 264 ff in Bezug auf Klageantrag zu 3)
III. Statthaftigkeit und Klagehäufung
IV. Partei- und Prozessfähigkeit
V. Zuständigkeit AG Essen
VI. Postulationsfähigkeit
VII. keine Rechtshängigkeitssperre (hier fliegt Klageantrag zu 2 wegen der MFK vermutlich raus)
VIII. keine rechtskräftige Entscheidung

B. Begründetheit

I. Anspruch entstanden
II. Anspruch durchsetzbar (Verjährung, Hemmung durch Eintragung in Klageregiser --> wirksame Eintragung?)
 
Naja, wir haben aber auch nur 22.000 Zeichen; was ich nicht besonders viel finde.

Also ich habe mein Gutachten bisher so aufgebaut:

A. Klagehäufung oder Klageänderung

B. Zulässigkeit

I. Ordnungsgemäße Klageerhebung

1. Bezeichnung des Gerichts und der Parteien

2. Angaben zu Klagegegenstand und -grund
-> hier: kurz zweigliedriger Streitgegenstand
a) Klageantrag zu 1
b) Klageantrag zu 2
c) Klageantrag zu 3

3. Bestimmtheit des Antrags

II. Statthafte Klageart

III. Zuständigkeit
1. sachliche
2. örtliche

IV. Sonstige Sachurteilsvoraussetzungen
1. Parteifähigkeit
2. Prozessfähigkeit
3. Postulationsfähigkeit
4. Vertretungsbefugnis
5. Prozessführungsbefugnis
a) Klageantrag zu 1
b) Klageantrag zu 2 und 3


V. Rechtsschutzbedürfnis

VI. Keine anderweitige Rechtshängigkeit
-> hier: Problem MFK

Was ich aber nicht weiß, wo in der Zulässigkeit soll ich die Rüge des RU unterbringen. Also zum Einen die Verspätung der Klageerweiterung und zum Anderen auch die Verjährung der Ansprüche. Letzteres innerhalb des Rechtsschutzbedürfnis?

Aber scheinbar haben hier viele ein Problem mit dem Aufbau. Daher mache ich mal einen ersten Vorschlag, der auch gerne korrigiert werden darf. ☺️
Zu der Verspätung der Klageerweiterung: hier liegt ja eine Klageänderung vor und die hat im Prinzip keine Frist, kann während des kompletten Prozesses eingebracht werden (unter den Voraussetzungen der §§ 263 ff). Insofern würde ich dieser Rüge gar nicht so sehr viel Aufmerksamkeit schenken....
 
Zu der Verspätung der Klageerweiterung: hier liegt ja eine Klageänderung vor und die hat im Prinzip keine Frist, kann während des kompletten Prozesses eingebracht werden (unter den Voraussetzungen der §§ 263 ff). Insofern würde ich dieser Rüge gar nicht so sehr viel Aufmerksamkeit schenken....
Stimmt, entschuldige, natürlich eine Klageänderung. Das war unsauber ausgedrückt.
 
Ich bin leider auch sehr skeptisch ob meiner bisherigen, eher sehr intuitiven Pläne... teile sie aber trotzdem einmal mit Euch. Kommentare sehr erwünscht;-)

A. Zulässigkeit

I. Ordnungsgemäße Klageerhebung § 253 (hier trenne ich zwischen den einzelnen Klageanträgen
II. Zulässigkeit der Klageänderung (hier insb. §§ 264 ff in Bezug auf Klageantrag zu 3)
III. Statthaftigkeit und Klagehäufung
IV. Partei- und Prozessfähigkeit
V. Zuständigkeit AG Essen
VI. Postulationsfähigkeit
VII. keine Rechtshängigkeitssperre (hier fliegt Klageantrag zu 2 wegen der MFK vermutlich raus)
VIII. keine rechtskräftige Entscheidung

B. Begründetheit

I. Anspruch entstanden
II. Anspruch durchsetzbar (Verjährung, Hemmung durch Eintragung in Klageregiser --> wirksame Eintragung?)
Also ich habe:
Objektive Klagehäufung/ Änderung
A. Zulässigkeit
I. Ordnungsgemäße Klageerhebung -> aber alle 3 getrennt
II. Statthafte Klageart
II. Sachliche u. Örtliche Zuständigkeit
III. Partei- und Prozessfähigkeit
IV. Prozessführungsbefugnis
V. Rechtshängigkeit ( MFK)
VI. Rechtsschutzbedrüfnis

aber mir gefällt mein Aufbau noch nicht wirklich und werde es wahrscheinlich nicht ganz so belassen.
 
Naja, wir haben aber auch nur 22.000 Zeichen; was ich nicht besonders viel finde.

Also ich habe mein Gutachten bisher so aufgebaut:

A. Klagehäufung oder Klageänderung

B. Zulässigkeit

I. Ordnungsgemäße Klageerhebung

1. Bezeichnung des Gerichts und der Parteien

2. Angaben zu Klagegegenstand und -grund
-> hier: kurz zweigliedriger Streitgegenstand
a) Klageantrag zu 1
b) Klageantrag zu 2
c) Klageantrag zu 3

3. Bestimmtheit des Antrags

II. Statthafte Klageart

III. Zuständigkeit
1. sachliche
2. örtliche

IV. Sonstige Sachurteilsvoraussetzungen
1. Parteifähigkeit
2. Prozessfähigkeit
3. Postulationsfähigkeit
4. Vertretungsbefugnis
5. Prozessführungsbefugnis
a) Klageantrag zu 1
b) Klageantrag zu 2 und 3


V. Rechtsschutzbedürfnis

VI. Keine anderweitige Rechtshängigkeit
-> hier: Problem MFK

Was ich aber nicht weiß, wo in der Zulässigkeit soll ich die Rüge des RU unterbringen. Also zum Einen die Verspätung der Klageerweiterung und zum Anderen auch die Verjährung der Ansprüche. Letzteres innerhalb des Rechtsschutzbedürfnis?

Aber scheinbar haben hier viele ein Problem mit dem Aufbau. Daher mache ich mal einen ersten Vorschlag, der auch gerne korrigiert werden darf. ☺️
Bei der Klagehäufung/ Klageänderung muss ja bereits die ordnungsgemäß. Klageerhebung und die sachliche Zuständigkeit geprüft werden. Machst du die dann "doppelt" und Verweist nach oben?
 
Bei der Klagehäufung/ Klageänderung muss ja bereits die ordnungsgemäß. Klageerhebung und die sachliche Zuständigkeit geprüft werden. Machst du die dann "doppelt" und Verweist nach oben?
Ich prüfe nur einmal alles ausführlich und bzgl. der Klageanträge zu 2 und 3 stelle ich bereits geprüftes und unproblematisches lediglich fest.
 
Mal eine andere Frage... Ich verstehe die Aufgabenstellung in erster Linie so, dass wir uns insb. auch in dieses sehr neue Gesetz einarbeiten und mit diesem umgehen sollen, zu dem es natürlich noch nicht so sehr viel Literatur etc gibt. Aber habt ihr Ansätze für so ganz klassische Meinungsstreite mit netten Theorien gefunden? 😅
 
Hab den Sachverhalt nun paar mal durch und an die ersten Problematiken gestoßen. Urteile die ich dazu gefunden habe haben sich immer auf ein Urteil gestürzt. Was ja eben hier noch nicht vorliegt. Zudem zulässig der An/Abmeldung im Register, Abtretung anderer Streigegenstand. Kopf raucht schon😅
Welche Urteile hattest Du denn gefunden, wenn ich fragen darf?
 
wie geht ihr den genau vor bei Klagehäufung/ Änderung, also Schema mäßig. Ich bin da noch komplett durcheinander.
 
Hi,

ich schicke auch mal einen Gleiderungsvorschlag in den Raum:

A. Zulässigkeit

I. Eröffnung des Zivilrechtswegs, §§ 12, 13 GVG
II. Ordnungsgemäße Klageerhebung, § 253 ZPO
III. Zulässigkeit der Klageänderung, §§ 263 ff. ZPO
1. Klageänderung durch Klageantrag 2
2. Klageänderung durch Klageantrag 3
3. Zwischenergebnis

IV. Zuständigkeit des Gerichts
1. Sachliche Zuständigkeit, § 1 ZPO, §§ 23, 71 GVG
2. Örtliche Zuständigkeit, §§ 12- 40 ZPO
V. Statthafte Klageart
VI. Prozessführungsbefugnis
VII. Parteifähigkeit, § 50 ZPO
VIII. Prozessfähigkeit, §§ 51 ff. ZPO
IX. Postulationsfähigkeit
X. Keine entgegenstehende Rechtskraft, § 322 Abs. 1 ZPO
XI. Keine anderweitige Rechtshängigkeit, § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO
XII. Rechtsschutzbedürfnis
XIII. Zwischenergebnis

B. Begründetheit

Habt ihr eigentlich schon gute Aufsätze hierzu gefunden? Ich bin bzgl. guter Quellen gerade etwas ratlos.
 
Hi,

ich schicke auch mal einen Gleiderungsvorschlag in den Raum:

A. Zulässigkeit

I. Eröffnung des Zivilrechtswegs, §§ 12, 13 GVG
II. Ordnungsgemäße Klageerhebung, § 253 ZPO
III. Zulässigkeit der Klageänderung, §§ 263 ff. ZPO
1. Klageänderung durch Klageantrag 2
2. Klageänderung durch Klageantrag 3
3. Zwischenergebnis

IV. Zuständigkeit des Gerichts
1. Sachliche Zuständigkeit, § 1 ZPO, §§ 23, 71 GVG
2. Örtliche Zuständigkeit, §§ 12- 40 ZPO
V. Statthafte Klageart
VI. Prozessführungsbefugnis
VII. Parteifähigkeit, § 50 ZPO
VIII. Prozessfähigkeit, §§ 51 ff. ZPO
IX. Postulationsfähigkeit
X. Keine entgegenstehende Rechtskraft, § 322 Abs. 1 ZPO
XI. Keine anderweitige Rechtshängigkeit, § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO
XII. Rechtsschutzbedürfnis
XIII. Zwischenergebnis

B. Begründetheit

Habt ihr eigentlich schon gute Aufsätze hierzu gefunden? Ich bin bzgl. guter Quellen gerade etwas ratlos.
Hey, ich habe meinen Aufbau auch so aufgebaut, allerdings habe ich bzgl. der Klageänderung das in 2 Prüfungspunkten aufgebaut. Einmal habe ich geprüft, ob überhaupt eine Klageänderung vorliegt (nachträglich obj. Klagehäufung) und dann die Zulässigkeit dieser Klageänderung. Das hatte ich in einem Fallbuch so gesehen und für gut erachtet.
 
Ich habe eine Dissertation gefunden, die ganz hilfreiche Hinweise ab S. 54 zum MFK liefert.

Aber Achtung: die Normen sind noch solche der ZPO, also nicht mehr aktuell. Allerdings findet man vieles aus der ZPO im VDuG wider, weshalb ich finde, dass diese Diss durchaus Argumentationspunkte liefern kann :) Vielleicht kann der ein oder andere da was raus ziehen, mir jedenfalls hat es auch den Einstieg ins Thema erleichtert.
 
Hey, ich habe meinen Aufbau auch so aufgebaut, allerdings habe ich bzgl. der Klageänderung das in 2 Prüfungspunkten aufgebaut. Einmal habe ich geprüft, ob überhaupt eine Klageänderung vorliegt (nachträglich obj. Klagehäufung) und dann die Zulässigkeit dieser Klageänderung. Das hatte ich in einem Fallbuch so gesehen und für gut erachtet.

Ich habe es auch so aufgebaut wie du es beschreibst.
Aktuell habe ich das aber in einem separaten Prüfungspunkt, von der Zulässigkeit getrennt. Ich bin mir noch unschlüssig, ob ich es nicht doch auch im Rahmen der Zulässigkeit prüfen sollte.
 
Ich hänge gerade an der "Eintragung ins Klageregister der MFK". Ich sehe es unter dem Prüfungspunkt "Klagebefugnis" und würde diesen in Bezug auf Klageantrag 1 und 2 verneinen, da V sich erst nach der Verhandlung aus dem Klageregister ausgetragen hat und man sich ja nur bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht aus dem Klageregister austragen kann. Wie seht ihr das?
 
Ich hänge gerade an der "Eintragung ins Klageregister der MFK". Ich sehe es unter dem Prüfungspunkt "Klagebefugnis" und würde diesen in Bezug auf Klageantrag 1 und 2 verneinen, da V sich erst nach der Verhandlung aus dem Klageregister ausgetragen hat und man sich ja nur bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht aus dem Klageregister austragen kann. Wie seht ihr das?
Nach § 46 IV VDuG kann man sich bis zu drei Wochen nach Schluss der mdl. Verhandlung zur MFK aus dem Register austragen.
 
Wie baut Ihr die Begründetheit auf?
Ich habe es noch nicht ausformuliert, aber eine grobe Skizze.

I.Anspruch aus § 823 BGB
II. OB Tatbestand
III. Rechstgutverletzung
IV. Verletzungshandlung
V. Haftungsbegründende Kausalität
etc... der typische Aufbau bei 823 BGB
Und dann eben die Verjährung noch
 
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