Also bei mir ist es grundsätzlich so. Ewiges theoretisches Gelaber, damit kann ich nix anfangen. Man denkt dann immer am Ende der Seite, ok schön, hab ich schon verstanden, aber wo ordne ich das in die Fallbearbeitung ein, wie bau ich den Fall auf, wann genau wird es wichtig. Deshalb war ich sehr dankbar, dass im Polizeirecht der Ennuschat die Vorlesungsreihe gemacht hat, wahrscheinlich hat er sich das gleiche gedacht.
Ich brauche imm Fälle fürs Verständnis, von mir aus etwas Theorie zum Reinkommen, aber dann ein Fall. 100 Seiten Theorie ohne Fall les ich nicht. Leider kommt in dem tollen Modul dazu, dass es Klausuraufgaben gibt, die im Skript nie wirklich behandelt wurden. Beispiel Polizeirecht, die letzte Klausur glaub, Thema Verweisung aus Wohnung wegen häuslicher Gewalt. Dazu gibt es im Skript eine Seite, aber die behandelt absolut Null das, was im Fall dann kommt. Ich wäre doch nie darauf gekommen, dass die ganzen Punkte, die in der Norm gefordert werden, Teil der formellen Rechtmäßigkeit sind.
Naja, an dem Punkt bin ich etwas aufgeschmissen. Ich brauche ein Fall buch zum NRW Recht mit genau diesen drei Themen. Das Buch von Eisentraut behandelt "die wichtigsten Klage- und Antragsarten der VwGO ". Das ist nicht Kern der Klausur denke ich.
Hemmer schreibt in seiner Einführung vom "toten Wissen". Ganz viel Theorie ins Hirn gekloppt, aber man weiß nicht, wo man es einsetzt, dann ist es nichts wert.
Problem mit den Übungsklausuren ist, dass in dieser Runde die Lehrstühle ja im Voraus wissen, dass es eine E-Klausur ist und wir die alle haben und man diesmal weniger spicken kann.