Sonstiges Mögliche Klausurthemen (WS2014/15)

Hallo,

sieh mal unter Moodle nach. Dort sind die Folien der Präsenzveranstaltung incl. Lösung dazu eingestellt zum download.
Dort ist eine Übungsaufgabe zur Erstellung einer Strukturbilanz mit genau diesem Thema.
Dann wirst Du es sicher verstehen. Sonst schreib mir gern.

Gruß

Lea

Hallo Lea,
ich habe mir die Aufgabe angesehen. Ich verstehe aber leider nicht, warum die 20.000 € dem ba. AV zugeführt werden.
Vielleicht kannst du mir helfen?
 
Ok habs jetzt kapiert. Ich fasse nochmal zusammen

Annahme: Pensionsrückstellungen betragen bereits 5.000 in der Bilanz

Deckungsvermögen


gem § 246 2 S2 Hgb ist bei bestimmten Vermögensgegenständen - zb zum Schutz der Altersvorsorge - der Zugriff der Auschüttung untersagt.

Jetzt kommt noch eine Pensionsverpflichtung 10.000 € welche nicht mit der bereits obigen Pensionsrückstellung zusammenhängt.

Zur Deckung dieser Verpflichtung wurde eine Versicherung aufgenommen => 10.000 Pensionsrückstellungen

Wenn der Zeitwert geringer ist als die Pensionsverpflichtung ist aus der Bilanz nicht zu entnehmen das hier eine Verrechnung stattfindet, dies sieht man nur Im Anhang.

Beispiel Zeitwert < AK
Zeitwert 5.000 < Pensionsverpflichtung 10.000

Keine Aktivierung
Passivierung des Unterschiedsbetrags 5.000 zu Pensionsrückstellungen

Pensionsrückstellung neu 10.000 €

Behandlung für die Strukturbilanz

Das Deckungsvermögen (Zeitwert der Pensionsverpflichtung) ist unter AV auszweisen also + 5.000
Und nochmal den Pensionsrückstellungen unter lang FK +5.000 auszuweisen.

Dadurch soll die vorherige Saldierung rückgängig gemacht werden.

Beispiel Zeitwert > AK

Der Zeitwert beträgt 12.000 €

§ 253 (1) S.4 ivm § 246 2 S2 Hgb der Unterschiedsbetrag ist mit dem Zeitwert anzusetzen.

Hier gilt also: Zeitwert 12.000 > Pensionsverpflichtung 10.000

1. Pensionsverpflichtung mit Zeitwert als Pensionsrückstellung passivieren 12.000
2. Differenz von Pensionszusage und Zeitwert als "aktiver Unterschiedsbetrag aktivieren 2.000
Welchen eine Ausschüttungsspeere unterliegt § 268 abs 8

also Pensionsrückstellung neu 22.000 €

Behandlung für die Strukturbilanz

Der Aktivposten aktiver Unterschiedsbetrag soll mit dem EK verrechnet werden. Also aus AV und EK subtrahieren.


Gruß
 
Was genau meinst du denn?
Ich habe da folgendes verstanden:
1. Walb lehnt sich stark an Schmalenbach an, aber er hält die Bilanz für eine Zahlungsstromrechnung,er unterteilt in eine Leistungsreihe und eine Zahlungsreihe
2. Die Konten der Leistungsreihe werden zur GuV.Zur Leistungsreihe zählen alle Vermögensgüter, die in der Produktion eingesetzt und umgewandelt werden. Ihr Wert wird erst beim Verkauf sichtbar, bis dahin: Anschaffungskosten veranschlagen
3. Ferner Leistungsreihe: Aufwand und Ertrag (so wie sonst in der GuV auch) sowie Abgrenzungen der Ein- und Auszahlungen (z.B. Rückverrechnungen)
4. Die Zahlungsreihe hat alle Vermögensgüter mit nominellem Wert, also Geld, Bankguthaben, Forderungen, Darlehen (und so auch das Eigenkapital!!) sowie Lieferantenverbindlichkeiten
5. Problematisch ist das Eigenkapital in der Zahlungsreihe und die scheinbar scharfe Trennung zwischen den Konten.

hab ich jetzt auch verstanden danke =)

Nur merken muss ichs mir noch ^^
 
Aufgabe 5) (statische vs. dynamische Bilanztheorie)

Geben Sie an, inwieweit sich folgende Bilanzierungsregeln eher aus der statischen oder aus der dynamischen Bilanztheorie erklären lassen. Bitte begründen Sie Ihre Antwort.

a) Aktivierungspflicht eines Geschäfts- oder Firmenwertes nach § 246 Abs. 1 S. 4 HGB
b) Aktivierungswahlrecht eines Disagios nach § 250 Abs. 3 HGB
c) Definition des Begriffes "Vermögensgegenstand"
d) Ansatzpflicht für Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB
e) Bewertung zu historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten nach § 253 Abs. 1 S. 1 HGB
f) Aufwandsrückstellungen nach § 249 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 HGB
g) Niederstwertprinzip nach § 253 HGB
h) Aktivierungswahlrecht von Entwicklungskosten nach § 248 Abs. 2 HGB in Verbindung mit § 255 Abs. 2a HGB
 
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