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GelöschterUser2154
abgemeldet
Nur zur Klarstellung:
beim LLM ist es nicht vorgesehen bzw. möglich, das gestellte Thema der Masterarbeit einmalig »zurückzugeben«. In vielen Studiengängen an einigen Unis scheint es diese Regel noch zu geben.
Mit diesem Schritt hätte man zB vier Wochen Zeit, in sich zu gehen und bei einem schlechten Gefühl oder warum auch immer folgenlos ein neues Thema anzugehen. In der Prüfungsordnung (ich sehe jedenfalls nichts anderes) steht für uns allerdings nichts davon; es gibt genau einen zweiten Versuch, egal ob man den ersten nach zwei Wochen abbricht oder die Bewertung ein »durchgefallen« ergibt.
beim LLM ist es nicht vorgesehen bzw. möglich, das gestellte Thema der Masterarbeit einmalig »zurückzugeben«. In vielen Studiengängen an einigen Unis scheint es diese Regel noch zu geben.
Mit diesem Schritt hätte man zB vier Wochen Zeit, in sich zu gehen und bei einem schlechten Gefühl oder warum auch immer folgenlos ein neues Thema anzugehen. In der Prüfungsordnung (ich sehe jedenfalls nichts anderes) steht für uns allerdings nichts davon; es gibt genau einen zweiten Versuch, egal ob man den ersten nach zwei Wochen abbricht oder die Bewertung ein »durchgefallen« ergibt.