Sonstiges MC-Aufgaben und deren Bewertung

Ort
32139 Spenge
Studiengang
B.Sc. Wirtschaftswissenschaft
ECTS Credit Points
50 von 180
Hallo zusammen,

da ja im Taschenrechner-Thread jetzt auch vermehrt über die scheinbar rechtswidrige Bewertung von MC-Aufgaben nach dem untenstehenden Prinzip geschrieben wurde, wollte ich das gerne mal in einem neuen Thread ansprechen:

Zuerst noch einmal die angesprochene Punkteregel, bei MC-Aufgaben vom Typ (x aus 5):

5 richtige Antworten = 5 Punkte
4 richtige Antworten = 3 Punkte
3 richtige Antworten = 1 Punkt
2 oder weniger richtige Antworten = 0 Punkte

In dem anderen Thread wurde ein Urteil des AG Arnsberg zu eben diesem Bewertungsprinzip. Den Fall kann man hier nachlesen.

Nun stellt sich mir natürlich die Frage, ob es denn nach diesem Urteil schon den ein oder anderen Studenten hier gibt/gab, der aufgrund dieser Tatsache einen Widerspruch gegen seine Klausurwertung eingelegt hat.

Ich wäre ganz aktuell von solch einem Fall betroffen... Ich habe in der letzten Mathe/Statistik-Klausur 46 von 100 Punkten erreicht. Ein Grund dafür war unter Anderem, dass ich eine recht magere Punkteausbeute in dem Mathe-MC-Teil hatte.

Ich habe gerade nochmal nachgezählt...

Es waren insgesamt 6 Aufgaben im Matheteil mit MC-Aufgaben à 5 Antwortmöglichkeiten.
Insgesamt wären dadurch 30 Punkte zu holen gewesen.

Ich hatte von den 30 möglichen Antworten 20 richtig markiert, aber durch die Verteilung insgesamt nur 8 Punkte bekommen.

Mir ist das bis dahin noch gar nicht so bewusst gewesen, dass ich eigentlich 66% aller Fragen richtig beantwortet habe aber nur 26% der Punkte bekommen habe.

Wenn es die Regelung gegeben hätte, dass jede richtige Antwort einen Punkt gegeben hätte, hätte ich die Klausur auch bestanden. Ich bin auch fest davon überzeugt, dass noch viele weitere Studenten die Klausur bestanden hätten, und dass es dadurch nicht zu einer immer wiederkehrenden Durchfallquote von ~40% gäbe.

Falls also jemand schon einmal die Erfahrung gemacht hat, und aufgrund des o.g. Urteils einen Widerspruch eingelegt hat, würde ich mich freuen, wenn er das hier mal schreiben könnte... Oder, aber auch gerne per PN!

Viele Grüße

Krimgum
 
ich denke, dass keiner von diesem Urteil wußte... ansonsten wäre die Diskussion in den letzten Semestern schon mehr als einmal hochgekocht.
 
Ich warte gar nicht... ich wollte lediglich nur Fragen... Klausureinsicht ist längst gefordert und der Einspruch wird auch noch formuliert.
 
ich denke, dass keiner von diesem Urteil wußte... ansonsten wäre die Diskussion in den letzten Semestern schon mehr als einmal hochgekocht.

Also bei den ReWis wurde wegen dieses Hintergrunds im Wintersemester die - nur noch im Modul Propädeutikum gebräuchliche - Mutiple-Choice-Wertung umgestellt und zum Sommersemester ganz aufgegeben, das Urteil war zumindest im Ergebnis vielen, wenn nicht den meisten, bekannt.

Das die verbotene Wertung allerdings im Bereich WiWi noch Verwendung findet, das wusste ich auch nicht sicher ...
 
Das ist schon sehr interessant irgendwie...Ich will mal sehen, ob ich da einen "schönen" Widerspruch formuliert bekomme mit Bezug auf dieses Urteil, oder sollte ich vielleicht erst noch auf die Klausureinsicht warten und vorerst nur einen vorläufigen Widerspruch einreichen mit dem Hinweis, dass der Widerspruchsgrund nach Einsicht der Klausur erfolgt? Falls das überhaupt so möglich ist!
 
Ich habe auch durch das Forum heute das erste Mal davon gehört und mich doch sehr gewundert. Denn dieses Bewertungsschema kommt ja in Wiwi bei den meisten x aus n-MC-Aufgaben zur Anwendung. Das kann man der letzten Studien- und Prüfungsinfo Nr. 3 entnehmen, in der die Bewertungen erläutert werden.

Das ist schon sehr interessant irgendwie...Ich will mal sehen, ob ich da einen "schönen" Widerspruch formuliert bekomme mit Bezug auf dieses Urteil, oder sollte ich vielleicht erst noch auf die Klausureinsicht warten und vorerst nur einen vorläufigen Widerspruch einreichen mit dem Hinweis, dass der Widerspruchsgrund nach Einsicht der Klausur erfolgt? Falls das überhaupt so möglich ist!
Ja, das ist möglich und ich persönlich würde das auch erstmal so machen. Vielleicht findest du ja tatsächlich vergessen gegangene Punkte und hast somit eine sichere Grundlage für deinen Widerspruch, die auch umgehend zu einer Korrektur führen sollte.


Nichtsdestotrotz sollte man diesbezüglich zumindest mal den AStA kontaktieren.
 
Das ist schon sehr interessant irgendwie...Ich will mal sehen, ob ich da einen "schönen" Widerspruch formuliert bekomme mit Bezug auf dieses Urteil, oder sollte ich vielleicht erst noch auf die Klausureinsicht warten und vorerst nur einen vorläufigen Widerspruch einreichen mit dem Hinweis, dass der Widerspruchsgrund nach Einsicht der Klausur erfolgt? Falls das überhaupt so möglich ist!

Ich würde an deiner Stelle Kontakt zu RA Teipel und der ASTA aufnehmen. Er hat doch auch hier seine Hilfe angeboten und die sollte man in jedem Fall annehmen. Wenn ich in einer Klausur aufgrund der Regelung nicht bestanden hätte - und von dem Urteil gewusst hätte - so hätte ich auch Einspruch gelegt.

Wenn ich so an meine Wirtschaftsrecht-Klausur denke, wo ich auch knapp unter 50 Punkten erreicht habe... nur wusste ich natürlich nichts von dem Urteil, somit habe ich damals keine Einsicht in die Klausur gefordert.
 
Ich würde an deiner Stelle Kontakt zu RA Teipel und der ASTA aufnehmen. Er hat doch auch hier seine Hilfe angeboten und die sollte man in jedem Fall annehmen. Wenn ich in einer Klausur aufgrund der Regelung nicht bestanden hätte - und von dem Urteil gewusst hätte - so hätte ich auch Einspruch gelegt.

Wenn ich so an meine Wirtschaftsrecht-Klausur denke, wo ich auch knapp unter 50 Punkten erreicht habe... nur wusste ich natürlich nichts von dem Urteil, somit habe ich damals keine Einsicht in die Klausur gefordert.
Allerdings ist es in Recht nicht 1:1 das besagte Bewertungsschema. Also vielleicht hätte dir das Urteil da auch nichts gebracht. :-)
 
Allerdings ist es in Recht nicht 1:1 das besagte Bewertungsschema. Also vielleicht hätte dir das Urteil da auch nichts gebracht. :-)

Ahhh.. ok. Das wusste ich jetzt nicht mehr. Die Klausur habe ich zum Glück im 2. Versuch bestanden.
 
Nach ersten Diskussionsansätzen mit Herrn RA Teipel und dem Asta, werde ich nun auf jeden Fall einen Widerspruch einlegen, mit Bezugnahme des Gerichtsentschlusses. Vielleicht sollte hier jeder, der in seiner Klausur auch MC-Fragen, die nach o.g. Schema bewertet werden, beantworten musste, und dadurch eventuell benachteiligt worden sein könnte, Widerspruch einlegen. Zudem bitte auch die Asta anschreiben.

Ich würde mich freuen, wenn es hier zu zahlreichen Widersprüchen und Anfragen bei der Asta käme... Nur so kann man vielleicht erreichen, dass diese Art der Aufgaben in der Zukunft anders bewertet werden!

Ich bin auch für weitere Informationen, soweit bekannt, sehr dankbar.
 
Ich habe Krimgum bereits das Urteil bzw. dessen Aktenzeichen genannt. Noch ein Hinweis:

Wenn man gegen die Prüfungsentscheidung unter Verweis auf das Urteil Widerspruch einlegt, wird dies in der Rechtsfolge eine Wiederholung der Prüfung nach sich ziehen, keine Besserbewertung! Darüber sollte man sich vorsorglich im Klaren sein; im Rahmen der Wiederholung ist dann auch (entgegen eines weit verbreiteten Vorurteils) eine Verschlechterung möglich. Ob allerdings ein früheres Bestehen im Wiederholungsfall zum Nichtbestehen führen kann, ist noch nie verwaltungsgerichtlich geklärt worden. In der (ganz wenigen) fachwissenschaftlichen Literatur wird dies abgelehnt; ich bin diesbezüglich aber skeptisch.
 
Also bei den ReWis wurde wegen dieses Hintergrunds im Wintersemester die - nur noch im Modul Propädeutikum gebräuchliche - Mutiple-Choice-Wertung umgestellt und zum Sommersemester ganz aufgegeben, das Urteil war zumindest im Ergebnis vielen, wenn nicht den meisten, bekannt.

Das die verbotene Wertung allerdings im Bereich WiWi noch Verwendung findet, das wusste ich auch nicht sicher ...


Vielleicht gibt es deshalb im Master-Pflichtmodul Rechnungslegung einen neuen Aufgabentyp: Beantworten Sie die Frage mit maximal 4 Worten!
 
Hallo, hat sich noch einmal jemand mit diesem Thema beschäftigt? Im Modul Grundzüge der Wirtschaftsinformatik wurde die erste EA ja scheinbar nach diesem Schema bewertet.
 
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