Hallo zusammen,
da ja im Taschenrechner-Thread jetzt auch vermehrt über die scheinbar rechtswidrige Bewertung von MC-Aufgaben nach dem untenstehenden Prinzip geschrieben wurde, wollte ich das gerne mal in einem neuen Thread ansprechen:
Zuerst noch einmal die angesprochene Punkteregel, bei MC-Aufgaben vom Typ (x aus 5):
5 richtige Antworten = 5 Punkte
4 richtige Antworten = 3 Punkte
3 richtige Antworten = 1 Punkt
2 oder weniger richtige Antworten = 0 Punkte
In dem anderen Thread wurde ein Urteil des AG Arnsberg zu eben diesem Bewertungsprinzip. Den Fall kann man hier nachlesen.
Nun stellt sich mir natürlich die Frage, ob es denn nach diesem Urteil schon den ein oder anderen Studenten hier gibt/gab, der aufgrund dieser Tatsache einen Widerspruch gegen seine Klausurwertung eingelegt hat.
Ich wäre ganz aktuell von solch einem Fall betroffen... Ich habe in der letzten Mathe/Statistik-Klausur 46 von 100 Punkten erreicht. Ein Grund dafür war unter Anderem, dass ich eine recht magere Punkteausbeute in dem Mathe-MC-Teil hatte.
Ich habe gerade nochmal nachgezählt...
Es waren insgesamt 6 Aufgaben im Matheteil mit MC-Aufgaben à 5 Antwortmöglichkeiten.
Insgesamt wären dadurch 30 Punkte zu holen gewesen.
Ich hatte von den 30 möglichen Antworten 20 richtig markiert, aber durch die Verteilung insgesamt nur 8 Punkte bekommen.
Mir ist das bis dahin noch gar nicht so bewusst gewesen, dass ich eigentlich 66% aller Fragen richtig beantwortet habe aber nur 26% der Punkte bekommen habe.
Wenn es die Regelung gegeben hätte, dass jede richtige Antwort einen Punkt gegeben hätte, hätte ich die Klausur auch bestanden. Ich bin auch fest davon überzeugt, dass noch viele weitere Studenten die Klausur bestanden hätten, und dass es dadurch nicht zu einer immer wiederkehrenden Durchfallquote von ~40% gäbe.
Falls also jemand schon einmal die Erfahrung gemacht hat, und aufgrund des o.g. Urteils einen Widerspruch eingelegt hat, würde ich mich freuen, wenn er das hier mal schreiben könnte... Oder, aber auch gerne per PN!
Viele Grüße
Krimgum
da ja im Taschenrechner-Thread jetzt auch vermehrt über die scheinbar rechtswidrige Bewertung von MC-Aufgaben nach dem untenstehenden Prinzip geschrieben wurde, wollte ich das gerne mal in einem neuen Thread ansprechen:
Zuerst noch einmal die angesprochene Punkteregel, bei MC-Aufgaben vom Typ (x aus 5):
5 richtige Antworten = 5 Punkte
4 richtige Antworten = 3 Punkte
3 richtige Antworten = 1 Punkt
2 oder weniger richtige Antworten = 0 Punkte
In dem anderen Thread wurde ein Urteil des AG Arnsberg zu eben diesem Bewertungsprinzip. Den Fall kann man hier nachlesen.
Nun stellt sich mir natürlich die Frage, ob es denn nach diesem Urteil schon den ein oder anderen Studenten hier gibt/gab, der aufgrund dieser Tatsache einen Widerspruch gegen seine Klausurwertung eingelegt hat.
Ich wäre ganz aktuell von solch einem Fall betroffen... Ich habe in der letzten Mathe/Statistik-Klausur 46 von 100 Punkten erreicht. Ein Grund dafür war unter Anderem, dass ich eine recht magere Punkteausbeute in dem Mathe-MC-Teil hatte.
Ich habe gerade nochmal nachgezählt...
Es waren insgesamt 6 Aufgaben im Matheteil mit MC-Aufgaben à 5 Antwortmöglichkeiten.
Insgesamt wären dadurch 30 Punkte zu holen gewesen.
Ich hatte von den 30 möglichen Antworten 20 richtig markiert, aber durch die Verteilung insgesamt nur 8 Punkte bekommen.
Mir ist das bis dahin noch gar nicht so bewusst gewesen, dass ich eigentlich 66% aller Fragen richtig beantwortet habe aber nur 26% der Punkte bekommen habe.
Wenn es die Regelung gegeben hätte, dass jede richtige Antwort einen Punkt gegeben hätte, hätte ich die Klausur auch bestanden. Ich bin auch fest davon überzeugt, dass noch viele weitere Studenten die Klausur bestanden hätten, und dass es dadurch nicht zu einer immer wiederkehrenden Durchfallquote von ~40% gäbe.
Falls also jemand schon einmal die Erfahrung gemacht hat, und aufgrund des o.g. Urteils einen Widerspruch eingelegt hat, würde ich mich freuen, wenn er das hier mal schreiben könnte... Oder, aber auch gerne per PN!
Viele Grüße
Krimgum