Allgemeine Infos Modulübersicht EJP

Habt ihr hier eine Idee, ob man EJP und Master-Module irgendiwe kombinieren kann und gegenseiten Anrechnen lassen könnte?
 
Hallo, anschließend zu @gretl hätte ich auch eine Frage zum Ejp. Wie sieht es aus mit der Schwerpunktbelegung? Habe ich es richtig verstanden, dass ich die Module zum Schwerpunkt selber belegen muss? Kann ich diese gleichzeitig zum Seminar belegen?
 
Habt ihr hier eine Idee, ob man EJP und Master-Module irgendiwe kombinieren kann und gegenseiten Anrechnen lassen könnte?
Also EJP Module auf Mastermodule anrechnen lassen, geht leider nicht. Umgekehrt ist es aber bei einigen Modulen möglich, so zb bei Rechtsgeschichte und Zivilrecht. Zivilrecht allerdings dann nur für ein EJP Modul, dh je nach Klausur entweder für EM oder VM.

Hallo, anschließend zu @gretl hätte ich auch eine Frage zum Ejp. Wie sieht es aus mit der Schwerpunktbelegung? Habe ich es richtig verstanden, dass ich die Module zum Schwerpunkt selber belegen muss? Kann ich diese gleichzeitig zum Seminar belegen?

Naja, selbst belegen schon. Die Wahlmöglichkeiten sind nur je nach Schwerpunkt seeehr begrenzt. Zunächst mal muss dir ein Seminar zugewiesen worden sein, woraus sich dann der Schwerpunktbereich ergibt. Ich würde die Schwerpunktmodule nicht unbedingt parallel zum Seminar bzw BA machen. Sowohl Seminar und BA als auch die Schwerpunktmodule sind große Brocken. Du musst auch bedenken, dass du im Schwerpunkt sowohl eine HA als auch eine Klausur schreiben musst.
 
Verstehe ich die Prüfungsordnung richtig, dass man die VMs eigentlich gar nicht machen muss?
 
Doch na klar musst du die machen. Sie sind nur keine Vorraussetzung für den Schwerpunktbereich und auch die Noten tauchen nirgends auf. Nur die Examensvorbereitungsmodule sind optional. Auch der Fremdsprachennachweis muss nicht von der Uni sein.
 
ich zitiere mal aus der Prüfungsinfo Heft 2 WS19/20 S. 67:
" Seit dem Inkrafttreten der neuen EJP-Prüfungsordnung am 01.10.2019 ist das Modul (wie auch die anderen Vertiefungsmodule) aber keine Voraussetzung mehr, um an den Schwerpunktbereichsmodulen teilnehmen zu können. Formell müssen die Vertiefungsmodule nicht mehr absolviert werden. Gleichwohl wird dies natürlich dringend angeraten, da examensrelevanter Pflichtfachstoff vermittelt wird und im Hinblick auf die Examensvorbereitung keine Gelegenheit, eine Klausur schreiben zu können, ausgelassen werden sollte."

Wenn man ein Modul weder für die Zwischenprüfung oder die Anmeldung zum Staatsexamen noch für die Anmeldung zum Schwerpunktbereich braucht, dann wüsste ich nicht, wofür man es dann noch braucht, außer zur Vorbereitung und für einen selbst:-)
 
Gut ok... dann geb ich dir recht. Ich musste sie noch machen.
Trotzdem würde ich dir echt raten sie zu machen!
 
Ich mache die auf jeden Fall, ist aber schön zu wissen, wenn es rein zur Übung ohne Relevanz ist
Zur Sicherheit frage ich noch mal beim Prüfungsamt nach.
 
Wenn man ein Modul weder für die Zwischenprüfung oder die Anmeldung zum Staatsexamen noch für die Anmeldung zum Schwerpunktbereich braucht, dann wüsste ich nicht, wofür man es dann noch braucht, außer zur Vorbereitung und für einen selbst:-)
Ich musste sie auch noch schreiben - denn die offizielle Änderung wurde einen (EINEN!!!) Tag nach meiner letzten VM-Klausur bekanntgegeben... Und eigentlich bin ich auch froh drum, denn wenn es freiwillig wäre, dann hätte ich es vermutlich nicht mitgeschrieben - schon allein wegen der Fahrtkosten... Aber so hatte ich immerhin zwei (ZWEI) Strafrechtsklausuren vor dem Staatsexamen geschrieben :ROFL: - da ich ja keine einzige Probeklausur geschrieben habe, waren die VM-Module und die SP-Klausur quasi mein "Probeexamen"

Frau Heindorf (WiMi LS Isfen / damals noch zuständig) schrieb mir dazu per Mail Anno 2019 im Oktober:
[...]
Hier nochmal für alle eine Information: ECTS-Punkte werden nur vergeben bzw. das Absolvieren des Moduls nur bescheinigt, wenn auch die (freiwillige) Probeklausur geschrieben und bestanden wurde. Allein die Belegung ist also für die Vergabe von ECTS-Punkten nicht ausreichend.

Seit dem Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung am 01.10.2019 ist das Modul (wie auch die anderen Vertiefungsmodule) aber keine Voraussetzung mehr, um an den Schwerpunktbereichsmodulen teilnehmen zu können. Formell müssen die Vertiefungsmodule also nicht mehr absolviert werden. Gleichwohl wird dies natürlich dringend angeraten, da examensrelevanter Pflichtfachstoff vermittelt wird und im Hinblick auf die Examensvorbereitung keine Gelegenheit, eine Klausur schreiben zu können, ausgelassen werden sollte.
 
Sehr cool, dann ist es so und ich bin dem Staatsexamen wieder etwas näher in dem Sinne, dass mir 3 Prüfungsleistungen weniger fehlen. Und ja, lernen muss ich es natürlich trotzdem... die VM E-Klausur in Strafrecht für die ich angemeldet bin, nehme ich mit, dir anderen beiden im WS mal schauen ob ich dafür extra 100km Auto fahre, falls es keine E-Klausur ist.
 
Ich habe der Übersicht mal eine neue Version gegönnt. Jetzt ist klar voneinander abgegrenzt, welche Module Voraussetzung für die Staatsprüfung sind und welche den Inhalt dafür liefern.
 

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  • Planung Verlauf EJP.pdf
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