Allgemeine Infos Modulabschlussprüfung März 2016

Nachdem ich nochmal nachgehakt habe, ist die Antwort, dass man zwar eine 4 Stunden Klausur einführen will, es zum nächsten Semester aber noch nicht klappt. Es bleibt als im März bei der 2 Stunden Klausur.
 
Da denkt vermutlich niemand so recht darüber nach, oder???
 
Wenn da nicht mal ein juristischer Lehrstuhl, der auch für Verwaltungsrecht zuständig ist und es damit eigentlich wissen müsste, daran denkt vorher mal die Prüfungsordnung gegenzuchecken bevor sowas in die konkrete Planung geht :bugeye:
 
Und das schlimmste aus Sicht der Uni dürfte es sein, daß solch widerwärtige Menschen auch nicht die geringsten Hemmungen haben, die Uni vor den Kadi zu zerren und aburteilen zu lassen, völlig ungeachtet der Tatsache, daß die Uni es doch schließlich nur gut mit sich gemeint hat ... :cautious:
 
Uns es dürfte an der Ehre so mancher Berufs- und Volljuristen kratzen, dass diese u. U. sogar von den eigenen Studierenden dann per Gericht verpflichtet werden - ein PR-Meister würde das sicher so verkaufen, als dass man an der FernUni Recht auf höchstem Niveau lernt und direkt auch anwenden kann ;-)
 
Aaah, jetzt geht mir ein Licht auf, DAS ist der Praxisbezug in unserem BOL -Studium. ;-)
 
hmm ... abgesehen von der Regelung, daß es für jedes Modul 10 ECTS zu geben habe fällt mir jetzt ehrlich gesagt nicht ein, was in der Prüfungsordnung gegen BGB II/2 spräche.

Vielleicht hilfst einem alten Mann mal auf die Sprünge? :cool:
 
hmm ... abgesehen von der Regelung, daß es für jedes Modul 10 ECTS zu geben habe fällt mir jetzt ehrlich gesagt nicht ein, was in der Prüfungsordnung gegen BGB II/2 spräche.

Vielleicht hilfst einem alten Mann mal auf die Sprünge? :cool:


Findest du in der Prüfungsordnung einen Hinweis auf Modul 55106 (BGB II/2)?

Findest du in der Prüfungsordnung einen Hinweis auf die Modulteilung von BGB II in BGB II/1 und BGB II/2?
 
Zurück
Oben