Klausurbesprechung Nachbesprechung Klausur Sep 2017 (SS 2017)

Ich meine mich auch erinnern zu können, dass in irgendeiner Modul-Klasurbesprechung angesprochen wurde, dass sie das ganze nach unten korrigiert haben, da ansonsten zuviele Studenten durchgefallen wären. Ich hab noch gehofft, dass ich wenigstens ne 4 habe, wo ich doch wenigstens die einstweilige Verfügung erkannt habe...aber dem ist nicht so :(
 
Das Schlimmste ist wohl, dass ich nur 17 Punkte habe, und mir so vorkomme, als ob ich irgendwie die ganze Zeit nur "für die Katz" gelernt habe. Ich hätte ja ehrlicherweise aufgrund dieses Themas nicht mal erwartet, die zu bestehen, aber so um die 30-40 Punkte hatte ich mir dann doch erhofft... so kann ich ja nicht mal von einer möglicherweise noch erfolgenden Abstufung profitieren.
Was für ein Zustand das gerade ist!:devilish:
 
Zuletzt bearbeitet:
@ReWi2017 wieviele Punkte hast du denn? Dass man bei Klausuren ohne Stoffeingrenzung mit allen Themen rechnen muss, weiß ich nach meinen 16 Semestern Studiumserfahrung nämlich. Doch normalerweise kommt dann entweder ein Standardthema das in der Tiefe abgefragt wird oder es kommt ein Randthema, bei dem nur Grundlagen abgefragt werden. Und der einstweilige Rechtsschutz ist bei dem Stoff und den Übungsaufgaben, die uns zur Verfügung standen auf jeden Fall ein Randthema. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich die einstweilige Verfügung korrekt geprüft habe. Dass ich nur 26 Punkte habe, kann also nur daran liegen, dass ich einen Knackpunkt übersehen habe. Ich werde Klausureinsicht beantragen und dann wahrscheinlich Widerspruch einlegen. Die Punktangaben hätten mir bei natürlich auch nicht viel gebracht, aber es war trotzdem eine Frechheit, dass die nicht dranstanden.
 
Ich beantrage auch Klausureinsicht, denke nämlich auch, dass ich bei der Prüfung der einstweiligen Verfügung richtig lag. Widerspruch lege ich auch ein, auch wenn ich mir dabei nichts ausrechne. Mich würde auch die Punktevergabe interessieren, denn die Frage 2 habe ich zB gar nicht gelöst. Nicht, dass die punktetechnisch mit Frage 1 in etwa gleich lag
 
@ReWi2017 wieviele Punkte hast du denn? Dass man bei Klausuren ohne Stoffeingrenzung mit allen Themen rechnen muss, weiß ich nach meinen 16 Semestern Studiumserfahrung nämlich. Doch normalerweise kommt dann entweder ein Standardthema das in der Tiefe abgefragt wird oder es kommt ein Randthema, bei dem nur Grundlagen abgefragt werden. Und der einstweilige Rechtsschutz ist bei dem Stoff und den Übungsaufgaben, die uns zur Verfügung standen auf jeden Fall ein Randthema. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich die einstweilige Verfügung korrekt geprüft habe. Dass ich nur 26 Punkte habe, kann also nur daran liegen, dass ich einen Knackpunkt übersehen habe. Ich werde Klausureinsicht beantragen und dann wahrscheinlich Widerspruch einlegen. Die Punktangaben hätten mir bei natürlich auch nicht viel gebracht, aber es war trotzdem eine Frechheit, dass die nicht dranstanden.
Hallo markus.I, ich habe phänomenale 36 Punkte erzielen können.:durcheinander
 
Was für sachliche Argumente- bis auf die ganz augenscheinlichen- kann man denn für einen solchen Widerspruch verwenden?
 
Als sachliches Argument haben wir im Moment nur die fehlende Angabe der Punkte bei den Teilaufgaben. Weitere Argumente müssen wir bei der Klausureinsicht suchen. Dafür könnten wir untereinander abgleichen, was wir zu den jeweiligen Aufgaben geschrieben haben und wieviele Punkte es dafür gab.
 
:hammer::dead: Bin ich froh, dass hinter mir zu haben...


Klausureinsicht beantragen.
Wenn der Bescheid da ist, Widerspruch einreichen und um Fristverlängerung zur Begründung bis nach der Einsicht bitten.
Zur Begründung hier eine geschlossene Gruppe einrichten und sich austauschen.
Hoffentlich machen alle 102 mit. Das sorgt für viel Arbeit am Lehrstuhl und beim Prüfungsausschuss.

Ein Erfolg ist damit nicht unbedingt verbunden. Aber künftige Kandidaten könnten profitieren. Bei Rhetorik war es so.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehr gut (1 – 1,5) 0
Gut (1,6 – 2,5) 0
Befriedigend (2,6 – 3,5) 1
Ausreichend (3,6 – 4) 5
Mangelhaft (4,1 – 5) 102

Teilnehmer 108
Durchschnittsquote 4,9
Wenn das echt stimmt, knallen die echt total durch, das kann doch nicht sein! Ich hab diese Klausur noch vor mir, aber immer weniger Lust!
 
@Aehzebaer das mit der geschlossenen Gruppe ist eine gute Idee. Wie kann ich so was anlegen? Dass auch wirklich nur Studenten da rein kommen stellt ihr immer über eine E-Mail von der FernUni-Mailadresse sicher, oder? Hat jemand eine Idee, wie man jetzt noch an die Kontaktliste der Studenten, die BGB IV im letzten Semester belegt haben, kommen kann? Ich würde gerne versuchen, auf dem Weg noch ein paar Leute zu mobilisieren. Im virtuellen Studienplatz bekomme ich ja jetzt nur die Liste vom aktuellen Semester, oder?
 
Ich habe auch nur 17 Punkte. Hatte auch die einstweilige Verfügung geprüft. Bin sehr enttäuscht. Wie machen wir das mit der geschlossenen Gruppe?
Bei mir ist es so ärgerlich weil es nur noch die Klausur ist, die ich bestehen muss. Alles andere ist durch.
Was kann man denn nur tun?muss jeder für sich den Widerspruch einlegen?
 
So ich habe jetzt eine Gruppe erstellt:
BGB IV Klausur SS2017.
Man kommt dort nur mit Einladung rein.
Am besten schreibt mich an und ich lade euch ein. Sollen wir es so machen?
 
Widerspruch muss jeder selbst einlegen. Ihr solltet jetzt erst einmal alle Klausureinsicht beantragen: http://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/studium/antraege/klausureinsicht_antrag_rewi.pdf
Für die geschlossene Gruppe solltest du sicherstellen, dass nur Studenten der Fernuni da reinkommen. Das wurde in der Vergangenheit so gelöst, dass man nur mit einer mail von der Fernuni Mailadresse eine Einladung bekommen konnte.
Ich habe jetzt eine E-Mail an die Rewi Fachschaftsvorsitzende geschrieben und sie um Unterstützung gebeten.
 
Bitte alle, die mitmachen wollen, eine Mail mit ihrem Benutzernamen (hier im Forum) schicken an:
xxx

Ich hoffe, es machen viele mit!

Edit-Admin: E-Mail-Adresse entfernt
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich bin zwar nicht betroffen, weil ich die Klausur noch vor mir habe, aber bin trotzdem ziemlich entsetzt über das Ergebnis.
Ich wünsche euch viel Erfolg bei eurem Widerspruch.
 
Ich habe gerade mit Anna Dannemann, der Rewi-Fachschaftsvorsitzenden telefoniert. Sie ist sehr zuversichtlich, dass man angesichts der fehlenden Punkteangaben bei den Teilaufgaben etwas machen kann. Wichtig ist nur, dass sich möglichst viele der Beschwerde anschließen. Schickt ihr bitte eine E-Mail - jeder einzelne. Ihr findet die Kontaktdaten hier: http://rewi.fernstudis.de/mitglieder/
Das hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn viele sich beschweren. Nutzt die Chance bitte.
 
Was genau soll diesbezüglich der Inhalt der Mail sein- soll sich jeder für sich noch einmal bei ihr beschweren? Oder weiss sie bescheid und übernimmt die Beschwerde und wir schicken ihr nur unsere Adressangaben?

Und wie ist es mit den anderen Betroffenen, hier scheinen ja nur ein paar von uns angemeldet zu sein...
 
Zurück
Oben