@ReWi2017 wieviele Punkte hast du denn? Dass man bei Klausuren ohne Stoffeingrenzung mit allen Themen rechnen muss, weiß ich nach meinen 16 Semestern Studiumserfahrung nämlich. Doch normalerweise kommt dann entweder ein Standardthema das in der Tiefe abgefragt wird oder es kommt ein Randthema, bei dem nur Grundlagen abgefragt werden. Und der einstweilige Rechtsschutz ist bei dem Stoff und den Übungsaufgaben, die uns zur Verfügung standen auf jeden Fall ein Randthema. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich die einstweilige Verfügung korrekt geprüft habe. Dass ich nur 26 Punkte habe, kann also nur daran liegen, dass ich einen Knackpunkt übersehen habe. Ich werde Klausureinsicht beantragen und dann wahrscheinlich Widerspruch einlegen. Die Punktangaben hätten mir bei natürlich auch nicht viel gebracht, aber es war trotzdem eine Frechheit, dass die nicht dranstanden.