Klausurbesprechung Nachbesprechung Klausur Sep 2017 (SS 2017)

Mal ne andere Frage:
Ist es immer fest, dass die SS Klausur vom Kubis und die WS Klausur vom Prinz gestellt wird, oder kann das auch nochmal wechseln? Den nächsten Versuch möchte ich unbedingt beim Prinz schreiben. IPR lief dieses Semester nämlich ganz studentenverträglich meiner Meinung nach.
 
Mal ne andere Frage:
Ist es immer fest, dass die SS Klausur vom Kubis und die WS Klausur vom Prinz gestellt wird, oder kann das auch nochmal wechseln? Den nächsten Versuch möchte ich unbedingt beim Prinz schreiben. IPR lief dieses Semester nämlich ganz studentenverträglich meiner Meinung nach.
Zumindest in den letzten Jahren war es immer so. In der Studien-und Prüfungsinfo Nr. 2 steht der prüfende Lehrstuhl immer dabei, so dass Du vor der Klausuranmeldung schauen kannst ob es noch so ist.
 
Carina Jansen durfte wohl gestern in ihrem Namen diese Stellungnahme des werten Herrn Kubis auf Moodle veröffentlichen:

"Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Studierende,

aufgrund der hohen Durchfallquote möchten wir die BGB IV-Klausur vom SS 2017 anders als üblich nachbereiten, damit Sie Gelegenheit haben, aus einer möglicherweise misslungenen Klausur möglichst viel zu lernen. Denn die Klausur betraf eine in der Praxis ganz typische Fallgestaltung für den einstweiligen Rechtsschutz, die Sie kennen und beherrschen sollten.

Daher stellen wir Ihnen im Laufe kommenden Woche (20. – 24.11.2017) neben einer knappen Lösungsskizze (die sich an dem Aufbauschema aus dem Kurstext, Teil 3, S. 252., orientiert) diesmal auch einen ausformulierten Lösungsvorschlag zur Nachbereitung zur Verfügung. Hier finden Sie insbesondere auch Anmerkungen zu den häufigsten Fehlern und Hinweise zur Vertiefung.

Sollten Sie nach dem Durcharbeiten der Lösung noch Fragen zu Ihrer Klausur haben, können Sie gerne mit meiner Mitarbeiterin Frau Jansen (Carina.Jansen@Fernuni-Hagen.de) einen individuellen (telefonischen) Besprechungstermin vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sebastian Kubis


Habt ihr schon die nette Nachricht gelesen?

Fazit:
Lest die letzten Seiten der letzten Kurseinheit und verzichtet auf den Rest des Studienmaterials! Dann besteht ihr mit Sicherheit. ;)
Falls dem nicht so sein sollte, dann hört euch halt vom Klausurersteller persönlich an, dass ihr nicht wörtlich, aber praktisch dumm seid, obwohl ein nicht einmal staatsexamenrelevantes Thema abgefragt wird. :popcorn::popcorn::popcorn::stupid:
 
Die Einladung von Herrn Kubis sollten wir alle annehmen. Vor Allem auf die Antwort auf die Frage, wie man sich mit dem Stoff vom Lehrstuhl auf so eine Klausur hätte vorbereiten sollen, bin ich gespannt. In ihrem BGB II Klausurvorbereitungskurs, an dem ich teilgenommen habe, hat sie jedenfalls keine Randthemen in dieser Tiefe behandelt.
 
Ich bin auch durchgefallen.
Ich habe jetzt endgültig die Nase voll von der Fernuni. Ich wechsle die Uni.
Was mich stört, ist in erster Linie die Tatsache, dass wir Scripte kaufen müssen um ein Fach/Modul überhaupt belegen zu können.
Wenn ich also schon Geld aufwenden muss, dann sollte zumindest eine theoretische Möglichkeit bestehen, die Prüfung mittels Script bestehen zu können und das war hier mMn (mal wieder) nicht gegeben. Da erarbeite ich mir lieber den Stoff komplett selber. Das kostet zwar mehr Zeit, schont aber den Geldbeutel.
 
Naja im Endeffekt kosten gute Lehrbücher auch 30€. Die Frage ist halt hier in der Tat gewesen, wie ein Thema, was mal eben so auf 4-5 Seiten im Skript abgegrast wird, auch noch Gegenstand der Klausur sein kann. Laut Frau Dannemann (Fachschaftsvorsitzende) war das sogar die schlechteste Klausur im Fachbereich Jura an der FernUni jemals. Aber einen Grund zu wechseln sehe ich darin jetzt nicht...ich lass' mir nämlich nicht von einem Lehrstuhl meine Art zu lernen diktieren, noch die Vorzüge des Fernstudiums nehmen.
Dass du sauer bist, können wir ja alle verstehen. Aber einen Rückzieher zu machen und eben nicht Einsicht und Widerspruch zu beantragen, wäre fatal und ein "weiter-so"-Signal an den Lehrstuhl.
 
Beschwerde und Widerspruch habe ich schon einlegt, aber es wird (wie in den meisten Fällen) nichts bringen. Warum sollten sie auch was ändern, wir bezahlen doch so oder so.
Außerdem stört mich auch noch die Tatsache, dass man für einen BA of Laws an der Fern-FH Hamburg nur 180 ECTS braucht während die Fernuni 210 ECTS verlangt. Ich habe nichts dagegen mehr zu leisten, aber dann möchte sich das bitte auch irgendwo rechnen und das tut es mMn nicht.
Darüber hinaus hat die Fern-FH Hamburg auch niedrigere Preise.
 
Da würden mich jetzt mal Details interessieren... :bugeye:
In den Bundesländern Bayern und BW wird die Fernuni nicht als Bildungseinrichtung im Rahmen des Bildungsurlaubs (Urlaubssemester) anerkannt.
Dann soll es noch andere Bundesländer geben, wo die finanz. Ausgaben für die Fernuni-Unterlagen nicht steuerrechtlich absetzbar sind. Das konnte ich allerdings noch nicht überprüfen.
 
Hi, dass der Bezug von FernUni-Modulen steuerlich nicht absetzbar sein soll erscheint mir fragwürdig.
Bin allerdings kein Experte und die Steuerberaterin schläft noch nebenan.

Ist die "Euro-FH-Hamburg" die vom Peter Francois?
Dann ist sie ja fast ein wenig aus der FernUni hervor gegangen.

Einfach mal den Namen googeln...

Preiswerter als die FernUni ist sie wohl kaum.
 
Sorry, aber da muss ich mich jetzt auch mal zu Wort melden:
Wo soll die Euro FH günstiger sein??
Der Ansatz der Studienkosten als WK bzw. SA steht außer Frage. Es sei denn ich studiere etwas mit dem ich keine Einkunftserzielung verknüpfen kann. Das hat aber dann nichts mit der FU zu tun.
 
In den Bundesländern Bayern und BW wird die Fernuni nicht als Bildungseinrichtung im Rahmen des Bildungsurlaubs (Urlaubssemester) anerkannt.
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In Bayern gibt es gar keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, weil es eines der Bundesländer ohne Bildungsurlaubsgesetz ist. Bildungsurlaubsgesetze gibt es nur in anderen Bundesländern.
Somit gibt es in Bayern keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub egal ob es um die Studieninhalte der FH geht oder um die der Fernuni.
Es liegt in Bayern im Ermessen des Arbeitgebers ob er und für welche Sachen er freiwillig oder aufgrund interner Regelungen Bildungsurlaub gewährt.
 
Der LL.B. kostet an der HFH mindestens 7.012.- und der LL.M. mindestens 6.127.- . Eine Promotion in BWL kommt auf 28.320.-. Da stellt sich die Frage, wo der Vorteil dieser Hochschule sein soll.
Die HFH ist eine private Fachhochschule. Den privaten Fachhochschulen eilt der Ruf voraus, dass es da mit den Klausuren nicht ganz so schwierig sein soll ....ist ja auch klar: man braucht "Kunden". Wie die Anerkennung dieser Abschlüsse ist, dazu kann ich nix sagen.
 
Hallo, gibt es bzgl. der Klausur denn inzwischen Neues?
 
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