- Ort
 - Frankfurt / Main
 
- Hochschulabschluss
 - Diplom-Informatiker
 
- 2. Hochschulabschluss
 - Erste Juristische Prüfung (EJP)
 
- Studiengang
 - Master of Laws
 
- ECTS Credit Points
 - 50 von 90
 
Anfechtung scheiden meiner Meinung nach aus:Was meinst du genau mit Rücktritt?
Und warum keine Anfechtung?
119 wegen Bearbeiterhinweis
120 ebenso
123 wegen der Tatbestandmerkmale
Allerdings führt der Rücktritt ja nicht zu § 812 BGB, sondern zu § 346 BGB und geht damit am Thema der Hausarbeit vorbei.