- Ort
- Frankfurt / Main
- Hochschulabschluss
- Diplom-Informatiker
- 2. Hochschulabschluss
- Erste Juristische Prüfung (EJP)
- Studiengang
- Master of Laws
- ECTS Credit Points
- 30 von 90
Anfechtung scheiden meiner Meinung nach aus:Was meinst du genau mit Rücktritt?
Und warum keine Anfechtung?
119 wegen Bearbeiterhinweis
120 ebenso
123 wegen der Tatbestandmerkmale
Allerdings führt der Rücktritt ja nicht zu § 812 BGB, sondern zu § 346 BGB und geht damit am Thema der Hausarbeit vorbei.