Die Antwort:
"Die Teilnahme an dieser Prüfungsform ist den Studierenden vorbehalten, die sich bis zum Ende der Anmeldefrist im Sommersemester 2020 für das Modul 55112 angemeldet haben - das ist bei Ihnen offensichtlich der Fall. Es kommt daher auf die Belegung des Moduls in diesem Semester an. Da die Anmeldefrist zum Zeitpunkt der Abfassung des Informationsschreibens bereits abgelaufen war, haben wir diese Formulierung gewählt."
Da ich nachbelegt habe, wird das für alle anderen die nachbelegt haben auch gelten.