Neu: EA im Propädeutikum im SS 2015

Schnecke

Tutorin und Forenadmin
Ort
München
Studiengang
Bachelor of Laws
ECTS Credit Points
200 von 210
Neu: Ab dem Sommersemester 2015 gibt es (wieder) eine EA im Propädeutikum, siehe Studien- und Prüfungsinfo Nr. 1 SS 2015 http://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/rewi/heft1_ss_2015.pdf .
Um zur Klausur zugelassen zu werden, muss diese EA bestanden sein.

Ebenfalls neu: Ab dem SS 2015 werden die EAs nicht mehr per Post zugesendet, sondern man muss sie sich herunterladen: https://vu.fernuni-hagen.de/lvuweb/lvu (siehe auch Studien- und Prüfungsinfo Nr. 1 SS 2015 S. 37 http://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/rewi/heft1_ss_2015.pdf)

Rücksendetermin der EA 12.06.2015

Hier kann über die EA diskutiert werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Schnecke,

die EA konnte ich nicht runterladen, da der Link nicht funktioniert....Auch in Moodle konnte ich leider nichts konkretes finden. Wird die EA erst zu einem bestimmten Termin freigeschaltet?
 
Ahhh...vielen Dank. Ja, das ist eine klasse Idee. Ich hoffe nur, dass sich genügend Mitstreiter finden, die das Angebot auch annehmen
 
Das schwankt leider von Semester zu Semester und Modul zu Modul.

In manchen Semestern geht es hoch her, in anderen dümpelt die Diskussion müde vor sich hin - oder findet gar nicht statt...
 
Hallo Schnecke,

die EA konnte ich nicht runterladen, da der Link nicht funktioniert....Auch in Moodle konnte ich leider nichts konkretes finden. Wird die EA erst zu einem bestimmten Termin freigeschaltet?
@Ayhan : ich konnte die EAs zu meinen Modulen heute herunterladen, versuch es mal, es sollte eigentlich jetzt auch bei Dir gehen.
 
Vielen Dank für die Info! Aber ich glaube du verwechselst das etwas. Die EA für das Modul Propädeutikum wird erst am 13.04.2015 freigeschaltet. Ich glaube du meinst die SA für das Modul BGBI. Hierzu habe ich mir den Sachverhalt ebenfalls bereits runtergeladen. Ich bin jetzt nur noch auf der Suche nach den formalen Anforderungen. In den Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 1 der rechtswissenschaftlichen Fakultät wurde ich leider nicht wirklich fündig.::::
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank für die Info! Aber ich glaube du verwechselst das etwas. Die EA für das Modul Propädeutikum wird erst am 13.04.2015 freigeschaltet. Ich glaube du meinst die SA für das Modul BGBI. Hierzu habe ich mir den Sachverhalt ebenfalls bereits runtergeladen. Ich bin jetzt nur noch auf der Suche nach den formalen Anforderungen. In den Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 1 der rechtswissenschaftlichen Fakultät wurde ich leider nicht wirklich fündig.::::
Ich konnte alle EAs zu meinen Modulen herunterladen, die waren alle schon freigeschaltet.. Deswegen hatte ich vermutet, dass das auch beim Prop. der Fall sein dürfte. Da ich Prop. schon vor einigen Semestern abgeschlossen habe, konnte ich es nicht selbst überprüfen, ob die EA Prop. auch schon geht.
Die formalen Anforderungen stehen auf dem Deckblatt der EAs drauf.
 
Also ich habe fest gestellt, dass man die EA im Propädeutikum wohl nicht so lösen muss, wie man es im Ö-Recht eigentlich lernt. Die wollen das irgendwie anders haben. Aber Propädeutikum ist irgendwie nicht Fisch und nicht Fleisch, ich bin verwirrt in diesem Fach.
 
Also ich habe fest gestellt, dass man die EA im Propädeutikum wohl nicht so lösen muss, wie man es im Ö-Recht eigentlich lernt. Die wollen das irgendwie anders haben. Aber Propädeutikum ist irgendwie nicht Fisch und nicht Fleisch, ich bin verwirrt in diesem Fach.

Ich bin froh, dass ich nicht der Einzige bin, den es so ergeht!!
 
ja danke. Lach. Also ich "doktore" gerade an der Frage 1 rum. Ist allerdings noch nicht fertig und auch gar nicht ausgereift. Wäre über mehr Beteiligung hier im Forum sehr erfreut. Danke euch.

Frage 1)

I. Maßnahme der Behörde B gegen Schreinerei H auf Grund des Beschwer des Nachbarn K

A. Die teilweise Untersagung des Schreinereibetriebes des H könnte für die Behörde B auf Grund der Beschwer des direkten Nachbarn K verpflichtend gewesen sein.

Dazu müsste die Behörde gegenüber der Schreinerei H formell und materiell berechtigt gewesen sein. Eine solche Berechtigung könnte in der Beschwer des K liegen.

1. Beschwer des K gegenüber der Schreinerei H bei der Behörde B

Die Beschwer des K müsste zulässig und begründet gewesen sein. Der Begriff Beschwer kommt aus dem deutschen Recht. Er bedeutet so viel wie Last, Nachteil, Beschwerung, mit denen man beschwertist (worüber man sich anschließend beschwerenkönnte). Die Beschwer ist der rechtliche Umstand, als Betroffener eine negative Entscheidung (gänzlich oder teilweise versagend) zu bekommen. Die Beschwer ist in der Regel Voraussetzung zur Zulässigkeit von Rechtsmitteln. Es wird zwischen der formellen und materiellen Beschwer unterschieden. Formell ist der Betroffene beschwert, wenn die Entscheidung anders als von ihm beantragt zu seinen Ungunsten ausfällt (sog. Differenzbetrachtung). Materiell beschwert ist ein Betroffener stets, wenn eine Entscheidung für ihn ungünstig ist. Belastende Verwaltungsakte stellen wegen des Eingriffs in die Handlungsfreiheit (Art. 2 GG) stets eine Beschwer für den Betroffenen, hier die Schreinerei des H, dar. Begünstigende Verwaltungsakte können jedoch für Dritte (insbesondere bei Nachbarn bzgl. Bauwerke und/oder Betrieb einer Schreinerei) eine Beschwer darstellen, gemäß Sachverhalt wäre dies hier der direkte Schreinereinachbar K. Gemäß Sachverhalt gibt der K gegenüber der Behörde Gesundheitsgefährdung an, die sich in Schlafstörungen äußert, die im Lärm durch den Betrieb der direkt benachbarten Schreinerei, begründet liegen sollen und sieht somit die Beschwer und die damit verbundene teilweise Stilllegung des Schreinereibetriebes des H als begründet an. Gemäß Sachverhalt wiederspricht der H der Maßnahme der Behörde B. Damit K wie behauptet in seiner Gesundheit gefährdet ist, müsste H durch den Betrieb seiner Schreinerei-Anlagen die zulässigen Messwerte überschritten haben. Die Behörde führte Messungen vor dem Schlafzimmerfenster des K durch. Die Messungen ergaben, dass dort Pegelwerte zwischen 50 und 98 dB(A) vorliegen. Die Behörde (B) untersagte dem Betreiber der Schreinerei Horst Holz (H) daraufhin seine Schreinerei in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr zu betreiben. Die Behörde sieht sich hierzu nach § 25 BImSchG verpflichtet. Gemäß § 6 Abs. 1 Immissionsschutzgesetz wird die Gesundheit von Menschen gefährdet durch Immissionsrichtwerte, die in allgemeinen Wohngebieten außerhalb von Gebäuden - tags (06:00 bis 22:00 Uhr) 55 dB (A) - nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) 40 dB (A) überschreiten. (…). Die Schreinerei des H erzielt Messwerte zwischen 50 und 98 db(A). Damit ist die Gesundheit des Nachbarn K gefährdet. Gemäß Art. 2 Abs. I GG hat jeder Mensch das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrecht des Menschen. Ein Grundrecht ist eine lex specialis. also ein spezielles Gesetz, das dem allgemeinen Gesetz (lex generalis) vorgeht. Dieses besondere Gesetz verdrängt das allgemeine Gesetz (lex specialis derogat legi generali).

Also wie gesagt ich sitze da noch dran und brüte das Ei noch aus, hoffe es kommt kein Aasgeier bei heraus, sondern ein Phoenix aus der Asche. Lach
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich habe das ganz simpel gelöst und mich nur an den abgedruckten Gesetzen gehalten. Hoffe, es fällt nicht zu kurz aus ;-)
 
Bei der Abwandlung steht doch, er "will klagen" weil die Behörde sich nicht rührt. Also muss man ja eine Verpflichtungsklage schreiben, in der die Behörde gezwungen werden soll zu handeln. Wie hast du das gelöst?

......weil eine Verpflichtungsklage kann man nicht nur mit den abgedruckten Sachen lösen. Das verwirrt mich dann doch sehr. Und die Frage wann Verwirkung eintritt kann man dann mit Gesetzen aus dem BGB ( Treu und Glaube- der muss immer her halten, wenn man sonst keine Ahnung hat.......lach) einfach lösen.

Ich bin mittlerweile mit meinen Ausführungen auch mehr "nur" an das Abgedruckte geraten, weil im Bearbeiterhinweis steht, andere Gesetze sind nicht erforderlich.
 
Natürlich steht das so im Sachverhalt... aber ... aber ... aber... beachte bitte die Frage: Liegt bei K eine Verwirkung seiner nachbarrechtlichen Abwehrrechte vor....!!! Ich habe mir selber eingebläut, nur auf die aufgeworfenen Fallfragen zu antworten und deswegen auch hier nur 242 BGB geprüft und ein kleines Gutachten geschrieben.
Und wie Du richtig bemerkt hast, kann man mit den abgedruckten Texten auch eigentlich nur Frage 1 gutachterlich lösen.
Ich habe mich eher mit der 3. Frage schwer getan, weil es hier scheinbar mehr auf das Ermessen ankommt.
Wie auch immer, habe die EA heute abgesandt, weil ich der Schneckenpost nicht traue ;-).
 
Guten Tag meine Freunde der Sonne, der Lichtes und des Lernspaßes!:-)

Ich sitze seit Stunden an Nr. 3 und bin hin- und hergerissen aufgrund folgender Frage:
Kann man ein Gutachten auch ohne eine Rechtsnorm im OS beginnen?

Es gibt zwar die §§ 906 ff. für Nachbarrechte, aber meines (geringwertigen und unkenntlichen) Erachtens passt keiner von denen auf Nr. 3.
Wie soll man denn nun den Einstieg in das Gutachten schaffen? :argh:

Ich hoffe, einer von Euch erbarmt sich und rettet mich. Ein einfaches "Ja" oder "Nein" langt vielleicht schon.
 
Guten Tag meine Freunde der Sonne, der Lichtes und des Lernspaßes!:-)

Ich sitze seit Stunden an Nr. 3 und bin hin- und hergerissen aufgrund folgender Frage:
Kann man ein Gutachten auch ohne eine Rechtsnorm im OS beginnen?

Es gibt zwar die §§ 906 ff. für Nachbarrechte, aber meines (geringwertigen und unkenntlichen) Erachtens passt keiner von denen auf Nr. 3.
Wie soll man denn nun den Einstieg in das Gutachten schaffen? :argh:

Ich hoffe, einer von Euch erbarmt sich und rettet mich. Ein einfaches "Ja" oder "Nein" langt vielleicht schon.
Wie lautet denn die Fallfrage bei Nr. 3?
 
Huch, die war im Nachbarpost und nicht hier.
Aber jetzt, da ist das gute Stück:

"K bewohnt in der Stadt S ein Haus in einem allgemeinen Wohngebiet, das direkt an das Grundstück einer Schreinerei grenzt. In der Schreinerei wird auch nachts gearbeitet. Das Schlafzimmerfenster des K ist dem Grundstück mit der Schreinerei zugewandt. In seinem Schlafzimmer kann K jede Nacht die Geräusche hören, die durch die Schreinerei verursacht werden. Es entsteht so viel Lärm, dass K unter Schlafstörungen leidet. K beschwerte sich bei der zuständigen Behörde (B). Diese führte Messungen vor dessen Schlafzimmerfenster durch. Die Messungen ergaben, dass dort Pegelwerte zwischen 50 und 98 dB(A) vorliegen. Die Behörde (B) untersagte dem Betreiber der Schreinerei Horst Holz (H) daraufhin seine Schreinerei in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr zu betreiben. Die Behörde sieht sich hierzu nach § 25 BImSchG verpflichtet. H ist entrüstet. Für solche Maßnahmen gebe es keine rechtliche Grundlage. Nach seiner Ansicht findet das Bundesimmissionsschutzgesetz auf Schreinereien schon gar keine Anwendung. Außerdem werde zu dieser Zeit gar nicht gesägt, sondern es finde eine Wartung und Reinigung der Maschinen statt. Dies sei zwar nicht gerade leise, aber könne ja wohl kaum als Betreiben der Schreinerei bezeichnet werden.

Frage 1) Ist die Behörde verpflichtet, den H den Betrieb der Schreinerei teilweise untersagen? Prüfen Sie gutachterlich! (60 Punkte)

Bitte gehen Sie auf alle im Sachverhalt aufgeworfenen Rechtsfragen, gegebenenfalls in einem Hilfsgutachten, ein.

Abwandlung: Die Behörde schreitet nach der Beschwerde des K nicht gegen H ein. Deshalb will K seine nachbarrechtlichen Abwehrrechte gerichtlich geltend machen. Die Behörde meint, dass er dies gern versuchen könne, allerdings habe er seine nachbarrechtlichen Abwehrrechte verwirkt. Schließlich habe er einen Monat lang mit dem Lärm gelebt, ohne die Behörde zu informieren. Zudem unterhalte er zu H trotz des Lärms ein sehr freundschaftliches Verhältnis, sodass dieser ja wohl auf keinen Fall damit rechnen müsse, dass K plötzlich die Behörden auf ihn hetze.
Frage 2) Recherchieren Sie, wann im Öffentlichen Recht ein Recht verwirkt ist. Geben Sie mindestens eine Fundstelle für Ihr Ergebnis an. Nicht einzugehen ist hier auf die Verwirkung von Grundrechten (Art. 18 GG). (10 Punkte)

Frage 3) Liegt bei K eine Verwirkung seiner nachbarrechtlichen Abwehrrechte vor, wenn man davon ausgeht, dass solche bestehen und auch der Verwirkung unterliegen können? Prüfen Sie gutachterlich! (30 Punkte)"
 
Danke.
Es muss nicht immer ein Paragraph im Obersatz genannt werden. Das hängt von der Fallfrage ab. Im Öffentlichen Recht lautet die Fallfrage z.B. oft "Hat die Klage Aussicht auf Erfolg". Dann lautet der Obersatz "Die Klage hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist".

Die rechtlichen Grundlagen für die Beantwortung der Frage 3 liegen in der Antwort auf Frage 2. Denn dort solltest Du ja recherchieren und schreiben wann im Öffentlichen Recht ein Recht verwirkt ist. In Frage 3 sollst Du dann das in Frage 2 hingeschriebene theoretische Wissen zur Verwirkung in einer gutachterliche Prüfung umsetzen.
 
Aber hier geht es doch nicht um die Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes, oder?
Die Behörde schreitet schließlich nicht ein.

Spätestens bei der Angabe der Norm/Definition muss ich doch einen § zur Hand haben.

"(2) Norm/Definition
Die Norm, die zum Ergebnis beitragen soll, muss möglichst präzise
genannt werden. Die darin enthaltenen Tatbestandsmerkmale müssen definiert werden.
Ggf. sind die Inhalte der einzelnen Begriffe durch Auslegung (siehe unten 2.) zu ermitteln."


Und kann man bei der Verwirkung im öffentliche Sinne auch den Zeit- und Umstandsmoment mit reinbringen, obwohl das beides dem Zivilrecht zugeordnet werden kann? :confused:
 
Spätestens bei der Angabe der Norm/Definition muss ich doch einen § zur Hand haben.
Ja natürlich. Aber es muss nicht in jedem Obersatz ein Paragraph/Artikel stehen und das war Deine Frage oben, ob in jedem.....
Siehe mein Klage-Beispiel oben. Beim Erfolg der Klage würde der oberste Obersatz lauten "Die Klage hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist", also ohne Nennung eines Paragraphen/Artikels. Dann kommt der Gliederungspunkt Zulässigkeit und darin diverse Obersätze, bei denen Du die Prüfungspunkte der Zulässigkeit prüfst. z.B. bei Zuständigkeit der Obersatz "Das xy-Gericht müsste zuständig sein".

Was Du hier bei der EA prüfst und wie dann die Obersätze lauten hängt von Deinem Rechercheergebnis zu Frage 2 ab. Da musst Du ja auf mindestens eine Rechtsgrundlage für die Verwirkung von Nachbarrechten gestoßen sein. Die prüfst Du dann durch. Da ich die EA nicht bearbeite und mich bisher mit den nachbarrechtlichen Abwehrrechten nicht beschäftigt habe, weiß ich nicht welche Rechtsgrundlagen das sind.
 
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