Nachdem ich vor einer Woche an der Pflichtarbeitsgemeinschaft in Frankfurt teilgenommen habe, interessiert mich wie es Euch in anderen Studienzentren ergangen ist.
In Frankfurt erstreckte sich die Veranstaltung über sechs Stunden mit einer 10-minütigen Pause. Für mich war das nicht sehr effektiv, weil es einfach viel zu viel war.Es war hochinteressant, die Zeit verging wie im Fluge und trotzdem habe ich in der Nachbearbeitung gemerkt, dass kaum etwas hängengeblieben ist (Vielleicht liegt es auch an meinem Alter (51)). Andererseits bin ich aber auch selber schuld, denn ich hätte ja etwas sagen können.
Die Veranstaltung war als Einführung konzipiert. Nach der Wiederholung von z.B. welche Auslegungsmethoden gibt es, was ist ein Verwaltungsakt, was ein Realakt etc., lösten wir zwei Fälle:
a) Ermöglicht das Grundgesetz auch einem geschäftsführenden Bundeskanzler das Stellen der Vertrauensfrage?
b) Thema: Versammlungsfreiheit Art. 8 GG
In der nächsten Veranstaltung am 16.11. sollen die Themen: Gesetzgebungskompetenz, Gesetzgebungsverfahren, Rückwirkung von Gesetzen, Organstreitverfahren, Abstrakte Normenkontrolle, Bund-Länder-Streit, Prüfungsrechte des Bundespräsidenten und eventuell noch Art. 1 GG abgehandelt und deshalb von uns auch vorbereitet werden.
In Frankfurt erstreckte sich die Veranstaltung über sechs Stunden mit einer 10-minütigen Pause. Für mich war das nicht sehr effektiv, weil es einfach viel zu viel war.Es war hochinteressant, die Zeit verging wie im Fluge und trotzdem habe ich in der Nachbearbeitung gemerkt, dass kaum etwas hängengeblieben ist (Vielleicht liegt es auch an meinem Alter (51)). Andererseits bin ich aber auch selber schuld, denn ich hätte ja etwas sagen können.
Die Veranstaltung war als Einführung konzipiert. Nach der Wiederholung von z.B. welche Auslegungsmethoden gibt es, was ist ein Verwaltungsakt, was ein Realakt etc., lösten wir zwei Fälle:
a) Ermöglicht das Grundgesetz auch einem geschäftsführenden Bundeskanzler das Stellen der Vertrauensfrage?
b) Thema: Versammlungsfreiheit Art. 8 GG
In der nächsten Veranstaltung am 16.11. sollen die Themen: Gesetzgebungskompetenz, Gesetzgebungsverfahren, Rückwirkung von Gesetzen, Organstreitverfahren, Abstrakte Normenkontrolle, Bund-Länder-Streit, Prüfungsrechte des Bundespräsidenten und eventuell noch Art. 1 GG abgehandelt und deshalb von uns auch vorbereitet werden.