Seminar Pflichtarbeitsgemeinschaften - Eure Erfahrungen

Ort
Rhein-Neckar-Kreis
Studiengang
B.A. Kulturwissenschaften
2. Studiengang
Bachelor of Laws
Nachdem ich vor einer Woche an der Pflichtarbeitsgemeinschaft in Frankfurt teilgenommen habe, interessiert mich wie es Euch in anderen Studienzentren ergangen ist.

In Frankfurt erstreckte sich die Veranstaltung über sechs Stunden mit einer 10-minütigen Pause. Für mich war das nicht sehr effektiv, weil es einfach viel zu viel war.Es war hochinteressant, die Zeit verging wie im Fluge und trotzdem habe ich in der Nachbearbeitung gemerkt, dass kaum etwas hängengeblieben ist (Vielleicht liegt es auch an meinem Alter (51)). Andererseits bin ich aber auch selber schuld, denn ich hätte ja etwas sagen können.

Die Veranstaltung war als Einführung konzipiert. Nach der Wiederholung von z.B. welche Auslegungsmethoden gibt es, was ist ein Verwaltungsakt, was ein Realakt etc., lösten wir zwei Fälle:

a) Ermöglicht das Grundgesetz auch einem geschäftsführenden Bundeskanzler das Stellen der Vertrauensfrage?
b) Thema: Versammlungsfreiheit Art. 8 GG

In der nächsten Veranstaltung am 16.11. sollen die Themen: Gesetzgebungskompetenz, Gesetzgebungsverfahren, Rückwirkung von Gesetzen, Organstreitverfahren, Abstrakte Normenkontrolle, Bund-Länder-Streit, Prüfungsrechte des Bundespräsidenten und eventuell noch Art. 1 GG abgehandelt und deshalb von uns auch vorbereitet werden.
 
Eine sechsstündige Veranstaltung ist auch wirklich lang.

Ich finde die Abendveranstaltungen, die "nur" dreieinhalb Stunden gehen, schon sehr anstrengend. Der Schluss gestaltet sich dann auch entsprechend ineffektiv durch stures Zuhören.

Was ich bei dir Klasse finde: Ihr bekommt sogar die Themen für die nächste Veranstaltung. Das ist bei uns nicht so. Ich habe unseren Mentor noch vor der ersten Veranstaltung angeschrieben und ihn um eine Eingrenzung des Stoffs gebeten. Es hätte mir völlig ausgereicht, wenn er mir die zu bearbeitenden Kursteile genannt hätte. Ich bekam dann diese Nachricht zurück: Er lehnt jegliche Informationen ab. Die Kursteilnehmer sollen alle die gleichen Chancen haben. Häääh?
 
Hallo Caty,

ja, da fällt mir auch nichts mehr ein. Vor allen Dingen empfinde ich das auch für den Mentor selbst als unbefriedigend. Effektiv kann gearbeitet werden, wenn sich die Leute vorbereiten können. Dies ist aber nur möglich, wenn es hierüber Informationen gibt.

In welchem Regionalzentrum nimmst Du denn an der Pflichtveranstaltung teil?

Ach - und was ich vergessen habe. Laut unserem Mentor soll der Lehrstuhl Fallbearbeitungen übermittelt haben, die in den Veranstaltungen bearbeitet werden sollen/müssen.

Bei mir geht es am 16.11. weiter. Puh..................
 
Das ist bestimmt wieder so ein externer Mentor, der von den Grundlagen des Bachelorstudiums keinerlei Ahnung hat und deshalb auf so absurde Schnapsideen wie "Chancengleichheit durch Zurückhalten von Wissen" kommt ... Leider werden die von den Lehrstühlen offensichtlich auch nicht richtig oder gar nicht eingenordet ... :-(
 
Achso das habe ich vergessen. Es geht um das Regionalzentrum Karlsruhe.

Ich hatte mich sofort nach seiner Ablehnung an die Fernuni gewendet und wollte herausfinden, ob die Mentoren vielleicht solche Vorgaben erfüllen müssen. Das wurde aber verneint.

Ursprünglich wollte ich mich mit ihm noch deswegen auseinandersetzen. Wenn von vornherein aber so wenig Verständnis kommt, macht es für mich mittlerweile auch keinen Sinn mehr "ein Fass aufzumachen". Ich werde jetzt brav meine Skripte durcharbeiten und meine Zeit dort absitzen.
 
Das ist aber wirklich sehr schade. Ich kenne diesen Mentor von BGB I noch und habe ihn - zumindest damals - als recht offen erlebt. Andererseits aber auch ein bisschen frustriert, weil er immer die "Zusammenarbeit" mit Hagen bemängelt hat.
 
Ich meine, es wird endlich Zeit, zumindest jetzt bezüglich der "Hausarbeitsfächer", deutschlandweit die Mentorenveranstaltungen zu standardisieren (Inhalt, Vorgehensweise, Vorgabe von Präsentationsmaterial, Stundenzahl etc.), die Mentoren durch Hagen auf das Ziel der aktuellen HA hin zu instruieren und sich als Lehrstuhl bezüglich des Modulinhaltes und der Modulabschlussleistung selber ernst zu nehmen.

M.E. entwertet man die Inhalte der Pflichtveranstaltungen "karnevalistisch" gnadenlos, wenn man einerseits mit "hartem Besen" den Erfassungsbogen mit "wackeligem" Stichtagsprinzip (31.01.2015) einführt, um die Studierenden an den nicht überall angeboten und nicht einheitlichen, aber wohl wenig genutzten Veranstaltungen in die "vorgehaltenen" Studienzentren zu zwingen und anderseits gleichzeitig im Brustton der Überzeugung destruktiv amtlich verkündet, dass 50 % der Belegung der angebotenen Pflichtstunden, aber mindestens 12 Stunden, sicherlich auch reichen werden, das Modulziel zu erfassen und letztlich eine HA schreiben zu können.

M.W. fangen fast alle Wochenendveranstaltungen mit ( im Zweifel 12 Stunden) Grundrechte an. Wer also die minimalen 12 Stunden nur realisieren kann oder will, erhält zumindest offiziell nur den halben Stoff des Moduls und HA "serviert". Das kann doch wohl nicht ernsthaft gewollt sein, oder? Vielleicht wäre es dann sinnvoller für Verfassungsrecht, die bisherigen zusätzlichen "Veranstaltungen (10 bis 15 Uhr) der Klausurvorbereitung (Hamburg, Berlin, Hagen und München) durch den Lehrstuhl" von einem auf zwei Tage mit den geforderten 12 Stunden auszuweiten.

Ich möchte nicht missverstanden werden: Ich halte Präsenzveranstaltungen der Studienzentren für unverzichtbar und besuchte diese auch bisher.
Ob das nun zur Pflicht werden muss, darüber kann man anhand der Durchfallraten und des Modulziels unterschiedlicher Meinung sein.

Aber was m.E. gar nicht nach der "Reform" geht, dass jeder Mentor/in resp. jedes Regionalzentrum sein Verständnis von "Verfassungsrecht/BGB I" didaktisch und pädagogisch wie althergebracht - und meist auch noch in Präsenzuni-Manier - eigenbrötlerisch und meist fern ab von Hagen weiterhin unkoordiniert "abfeiern" darf. Wenn man schon unseren Studiengang mit dem des "1. Staatsexamens" zwingend koordinieren muss, dann sollte man als Voraussetzung hierzu erst einmal die Standardisierung der Inhalte und deren Vermittlung durch die Studienzentren fakultätsweit gleichwertig sicherstellen.

Sicherlich war alles ein Schnellschuss aus der Hüfte, wie man mutmassen muss. Vielleicht wird alles in Zukunft bestens, denn die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Und hoffen wir, dass einige hellwache Geister, wie Professoren, Lehrstuhlmitarbeiter und Fachschaftsmitglieder diesen "holprigen Projektprozess" doch noch konstruktiv und kritisch (für alle hier Studierenden) zum Besseren führen werden.
 
Lieber Carlsson,

ich stimme Dir voll und ganz zu, jedoch mit der Einschränkung, dass für mich persönlich die Präsenzveranstaltungen, so wie ich sie im LL.B. erlebt habe (Ich studiere noch KuWi, da ist das eine ganz andere Sache und lässt sich auch nicht vergleichen) verzichtbar sind.Für mich passt es auch nicht zum FernUni-Konzept, studieren wo es am schönsten ist. Das implementiert m.E. auch studieren nach eigenem Tempo oder zumindest in Absprache, wenn es denn Pflichtstunden gibt, mit dem jeweiligen Mentor, um sich gezielt vorbereiten zu können und nicht schon das gesamte Kursmaterial durchackert haben zu müssen, weil man nicht weiß, was er besprechen will.

Grundsätzlich gilt aber, dass zumindest in Frankfurt und Karlsruhe wohl jeder Mentor nach eigenem Gutdünken verfährt. Berücksichtigt man dann noch, dass es noch nicht einmal in allen Regionalzentren das Angebot von 24-Stunden-Pflichtveranstaltung insgesamt gibt und mitunter noch im Februar Veranstaltungen angeboten werden und das Regionalzentrum Karlsruhe dabei bleibt, von Prüfungsvorbereitung zu sprechen (Der letzte Termin am 21. 2. mit der längsten Stundenanzahl dort, nämlich von 9-15 Uhr, wird so tituliert) , wird das ganze Procedere noch fragwürdiger. Der Lehrstuhl weiß im übrigen von der "Prüfungsvorbereitung", hat da aber wohl wenig Interesse zu intervenieren. Ich hatte nämlich nachgehakt und eine nur halbherzige Antwort erhalten.

Die Frage ist, wie geht man vor und wie untermauert man das. Über die Rahmenbedingungen ist Hagen informiert, zumindest, was Karlsruhe betrifft. Ansonsten müssten wir zusammenzutragen, ob wir tatsächlich in allen Regionalzentren dieselben Fälle bearbeiten werden. Der Mentor in Frankfurt sagte, dass der Lehrstuhl an alle Mentoren Fälle gesandt hat, die verbindlich zu bearbeiten sind.

So und nun bereite ich mich weiter auf meine sechs Stunden nächstes Wochenende in Ffm. vor.

In welchem Regionalzentrum besuchst Du denn Deine Veranstaltungen?
 
Hallo Grenoble,

das Konzept "studieren, wo es am schönsten ist" setzt richtigerweise voraus, dass es keine Pflichtpräsenzveranstaltungen geben darf und dass sich das gesamte Studium strikt an die Modulunterlagen und den medialen Moodle-Angeboten ausrichten und halten muss. Soweit stimme ich Dir voll und ganz zu, insbesondere für alle Studiengänge, die nicht staatlich reguliert sind.
Das schliesst m.E. aber keine freiwilligen Präsenzveranstaltungen in den Studienzentren grundsätzlich aus. Diese sind nur ein Angebot; ob Du diese für Dich nutzt, nutzen willst oder nutzen kannst, ist unabhängig vom Fernstudium zu betrachten. Das Fernstudium müsste auch ohne diese Zusatz-Veranstaltung "machbar" sein!
Nun scheint das Jura-Studium traditionell in Deutschland ein sehr spezielles Studium zu sein. Und da sind wir beim Punkt der "holprigen, internen Reform der Fernuni", also der mutmasslich geforderten "Vorleistung" (gesetzlich) den bisherigen LL.B./LL.M.-Studiengang mit dem möglichen Studiengang "Staatsexamen" neu so kompatibel (ökonomisch noch vertretbar für die FUH) zu gestalten, dass er der so genannten Juristenausbildungsverordnungen des Bundeslandes NRW entsprechen kann. Und da bleibt wohl das distanzierte "Studieren, wo es am schönsten ist" auf der Strecke.

Zumindest helfen mir diese freiwilligen Veranstaltungen in den Studienzentren ungemein, insbesondere wenn es um juristisches Neuland für mich geht. Aber das ist private Ansichtssache.

Der Lehrstuhl hat sich übrigens - wie ich erfahren konnte - wie folgt gegenüber Mitstudierende geäussert: "Bzgl. der Mentoriate strebt der Lehrstuhl eine stärkere Vereinheitlichung an, indem gewisse inhaltliche Vorgaben gemacht werden, um eine einheitlichere Ausbildung der Studierenden anzustreben. Gewisse Gestaltungsspielräume der Mentoren bleiben jedoch erhalten."

Im Klartext: Es soll was kommen, was aber noch nicht in diesem Semester realisiert ist, oder?

Deshalb verwundert mich, dass Du schreibst, Dr. Pein (Frankfurt a.M.) teilte Euch mit, dass er schon dieses Semester verpflichtende Fälle von Hagen "vorgesetzt" bekommen habe.

Die Veranstaltung war als Einführung konzipiert. Nach der Wiederholung von z.B. welche Auslegungsmethoden gibt es, was ist ein Verwaltungsakt, was ein Realakt etc., lösten wir zwei Fälle:

a) Ermöglicht das Grundgesetz auch einem geschäftsführenden Bundeskanzler das Stellen der Vertrauensfrage?
b) Thema: Versammlungsfreiheit Art. 8 GG

Ältere Kommilitoninnen berichteten mir, dass Herr Dr. Pein - übrigens altes Urgestein der FUH und ehemaliger Lehrstuhlmitarbeiter - seit Jahren seine erste Präsenz- und Moodle-Netz-Veranstaltung immer genau so abgehalten hat. Entweder hat Hagen das Konzept von Herrn Dr. Pein jetzt neuerdings als verpflichtend übernommen und wird dann auch zukünftig so in anderen Studienzentren gelehrt werden oder die von Dir erwähnten "verpflichtenden Vorgaben und Fälle" kommen erst noch.- Wir werden es sicher abwarten können und dann vergleichen.

Herr Bosse - ich fand ihn in BGB I wirklich gut! - wird sicherlich gefrustet sein, von der "Reform" mutmasslich auch nur aus den uns bekannten Quellen "scheibchenweise und nicht abschliessend" erfahren zu haben. Anfangs stand auf der Homepage Karlsruhe Klausurvorbereitung, dann Prüfungsvorbereitung etc. Dass er so gegenüber Caty reagiert hat, zeigt letztlich meiner Meinung nach, dass er völlig verunsichert ist und wie wir gebannt auf die Ausgabe des "Heft 2" wartet.- Er scheint sonst eigentlich nicht so kurzsilbig und unkooperativ zu sein.

Es ist schon etwas bizarr ein Studienfach nach informeller "Depeschen-Information" zu belegen, über das man nicht einmal im Voraus - also zu Semesterbeginn - offiziell erfahren konnte, wann und wie es zu belegen ist und geprüft wird. Erst auf eine Intervention hin kam der Moodle-Eintrag zur Hausarbeit mit dem Termin ab. 17. Februar 2015 zustande. Und als ob alles noch ein Geheimnis wäre: "..... und Weiteres wird Ihnen dann in "Heft 2" erst mitzuteilen sein".- Also Ruhe im Karton bis dahin!

Ich bin z.Z. in Nürnberg "erfasst". Hier gab es sehr gute Folien mit strukturiertem Inhalt und erfreulicherweise keine zusammengestöpselten "wilden" Kopien aus diversen alten Lehrbüchern. Auch wurde der Inhalt der nächsten Veranstaltung bekanntgemacht. Zum anderen sollen sogar Kommilitoninnen, die nicht anwesend sein konnten, nachträglich mit PDFs versorgt worden sein. Wirklich vorbildlich und nicht selbstverständlich von Herrn RA Wintermeier; sehr gut so!
 
Es freut mich, dass es in Nürnberg so gut funktioniert!

Das schliesst m.E. aber keine freiwilligen Präsenzveranstaltungen in den Studienzentren grundsätzlich aus. Diese sind nur ein Angebot; ob Du diese für Dich nutzt, nutzen willst oder nutzen kannst, ist unabhängig vom Fernstudium zu betrachten. Das Fernstudium müsste auch ohne diese Zusatz-Veranstaltung "machbar" sein!

Unabhängig von meiner persönlichen Einschätzung stimme ich Dir zu, dass es freiwillige Präsenzveranstaltungen geben muss. Nicht jeder kann alleine zu Hause im stillen Kämmerlein vor sich hin lernen, sondern braucht vielleicht Ansprache und Unterstützung von außen. Meine Person ist kann da kein Maßstab sein und so habe ich es ja auch nicht gemeint.

Für die Zukunft wünsche ich mir von der Fernuni/von dem Lehrstuhl, dass sie getreu dem "Gutachtenstil" vom Obersatz aus bis ins kleinste Detail hinein, sich grundlegend überlegt, wie zukünftig verfahren werden soll. Die Umsetzung des Gedankens einen Studiengang "Staatsexamen" einzurichten, ist, um bei der Gutachtentechnik zu bleiben, nicht hinreichend subsumiert worden.
 
Am vergangenen Sonntag wurden im Studienzentrum Frankfurt

Fall 1: Verfahren und Grenzen der Verfassungsänderung
Fall 2: Gesetzgebungskompetenz und -verfahren
Fall 3: Prüfungsrecht des Bundespräsidenten

besprochen. Die Musterlösungen haben wir nicht erhalten. Lt. Mentor möchte der Lehrstuhl das nicht.
 
Hallo @grenoble und andere,

von Nürnberg kann ich bisher nur Positives berichten:
1. Der Mentor/Dozent Herr RA Florian Wintermeier, Nürnberg, scheint wirklich einen "neuen Wind" in die Mentoriatsinhalte und -abläufe zu bringen. Ob das an ihm als "sehr engagierter Neuling" oder aber an den "angeblichen" Lehrstuhlvorgaben von Hagen liegt, weiss ich zwar nicht; aber Nürnberg und Herr Wintermeier ist sicherlich die Reise wert!
2. Auch die als PDF zugesandten Unterlagen sind sehr gut und didaktisch wertvoll ausgesucht und aufbereitet.
3. Zur gestrigen Samstagveranstaltung in Nürnberg gab es sogar zeitig vorab zwei Fälle (einen für diesen Samstag) per Mal zugesandt, die man im Voraus schon vorbereiten konnte, wenn man wollte.
4. Zudem gab es auch noch einen Überblick für die dritte Veranstaltung (Staatsorganisation) und den entsprechenden Fall dazu.


Weiterhin ein schönes Wochenende.
 
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