Plauderecke Plauderecke Wirtschaft (Bachelor und Master)

Genau, ein Widerspruch muss nicht begründet werden :-).
Ähm, nee. Daran liegt es ist.
Genau genommen muss ein Widerspruch sogar begründet sein. Ein kleiner Halbsatz à la ",weil ich die Note ungerecht finde" würde allerdings wohl schon den formellen Ansprüchen genügen. Wenn ein Widerspruch auch ohne Begründung akzeptiert wird, ist das nur ein guter Wille der entsprechenden Verwaltung.
Aber einen Antrag auf Nachkorrektur und einen Widerspruch unterscheidet nicht das Kriterium der Begründung. Auch ein Antrag auf Nachkorrektur kann begründet sein.
Der Widerspruch ist aber formell geregelt und bei ihm MUSS man sich mit der Thematik auseinandersetzen, beim Antrag auf Nachkorrektur (quasi nur eine "höfliche Bitte") muss dies nicht geschehen. Außerdem ist ein formell gültiger (wenn auch inhaltlich zurückgewiesener) Widerspruch Voraussetzung vor Gericht klagen zu können.
Wer also nur einen Antrag auf Nachkorrektur stellt, hat nach Verstreichen der Widerspruchsfrist keine Chance mehr irgendwelche Rechtsmittel einzulegen, selbst wenn er im Recht ist.
Da aber vom Widerspruch letztlich (rechtlich) mehr abhängt, wird dieser auch genauer geprüft, was insbesondere mehr Zeit in Anspruch nimmt.
 
Ich bin froh wenn ich durch diesen Organisationsstrukturkram durch bin und wieder Kennzahlen hab :inlove:.
Am Anfang des Studiums hätte ich nie gedacht, dass ich mich mal über Kennzahlen freue :dead:.

Welches Modul gerade?
 
Ähm, nee. Daran liegt es ist.
Genau genommen muss ein Widerspruch sogar begründet sein. Ein kleiner Halbsatz à la ",weil ich die Note ungerecht finde" würde allerdings wohl schon den formellen Ansprüchen genügen. Wenn ein Widerspruch auch ohne Begründung akzeptiert wird, ist das nur ein guter Wille der entsprechenden Verwaltung.

So stimmt das aber nicht. Ein Widerspruch muss überhaupt nicht begründet sein. Natürlich ist das hilfreicher.
Rein theoretisch muss dieser noch nicht mal als solcher gekennzeichnet sein. Für die Behörde muss lediglich erkennbar sein, dass jemand mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist. Die Behörde hat hier von Amts wegen zu ermittelt.

Ganz platt gesprochen, könnte bzw. besser gesagt müsste auch folgendes als Widerspruch gewertet werden:
"Ich finde ihr Schreiben doof." :-p

An dieser Stelle möchte ich noch mal Prof. Dr. Gernot Dörr für seine außergewöhnlichen Verwaltungsrechtsvorlesungen danken.
Ich habe Ihre Lernmethoden zum damaligen Zeitpunkt wie die Pest gehasst (und war damit auch nicht alleine), aber in keinem anderen Fach ist bei mir so viel hängen geblieben wie in diesem :-D:-p:-D:-p (und das nach mehr als 10 Jahren).
 
Konzerncontrolling.

Ist ja nur die erste KE, die da Organisation in der Form hat.
Da ich aber auch die Weibler- und Scherm-Module mache/gemacht habe, hat mich das in KC nicht gestört.
BTW: hast du deinen Status geändert? Oder stand da vorher schon "abgeschlossen" beim Diplom?

@LuluCat:
Muss dir Recht geben. Begründung muss nicht sein. Naja, meine Stärken lagen damals im Studium auch schon eher im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich als bei den Rechtswissenschaften ;-) und danach war ich auch nie in der Ordnungsverwaltung tätig. Und Widerspruch gibt's bei uns eh auch quasi nicht mehr. Genug rausgeredet? :-P
 
Das steht schon seit Sommer 2012 da ;). Seitdem bin ich mit D1 schließlich fertig :-p.
 
@LuluCat:
Muss dir Recht geben. Begründung muss nicht sein. Naja, meine Stärken lagen damals im Studium auch schon eher im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich als bei den Rechtswissenschaften ;-) und danach war ich auch nie in der Ordnungsverwaltung tätig. Und Widerspruch gibt's bei uns eh auch quasi nicht mehr. Genug rausgeredet? :-P

Jep, super rausgeredet :thumbsup:.
....und ich habe quasi Recht studiert. Der Wiwi-Anteil war bei mir eher lächerlich...
 
Bei mir war die Aufteilung eher 90 zu 10.
 
Ran geht`s ans Vorbereiten der Präsentation :notebook:
 
Ja.. wer weiß ob ich nicht irgendwann noch promovieren will :-).

Heißt, du hast "damals" die kleine Diplomarbeit geschrieben? Oder hast du gleich die große gemacht um das für D2 mit abzudecken?
Was musstest du dann jetzt noch draufsatteln?
Schwerpunktfach (wobei ich davon ausgehe, dass du aus einem Wahlpflichtfach ein Schwerpunktfach gemacht hast und ein neues Wahlpflichtfach dazukam?), ein Seminar und ggf. halt die große DA?
 
ich drück mich noch ein bisschen, bin nachher auf Geburtstagskaffee von meiner Omi :cake:
 
Hätte sich Rechtswissenschaften/Jura dann nicht ggf. auch angeboten zum aufsatteln?

Nee, mir hat das gereicht. Außerdem habe ich jetzt sieben Jahre Gesetzegebung gemacht. Mein Bedarf an Recht ist sowas von gedeckt.
 
So, dann werde ich auch mal meine beiden Module angreifen.
Bin schon wieder spät dran :ohyeah:
Bei mir auch... :-) Das Mentoriat für Makro war ja bisher das einzige, was ich in diesem Semester geleistet habe.:redface:

Heute geht es endlich an die Skripte für UF. KE 1 möchte ich eigentlich bis Ende nächster Woche durch haben, um dann noch die EA bearbeiten zu können. :notebook:
 
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