Hallo,
in der Prüfungsanmeldung steht etwas davon, dass es ausgeschlossen ist, sich für eine Prüfung anzumelden, wenn man beurlaubt ist. Im Prüfunginformationsblatt Nr. 1 steht : "
10 Allgemeine Informationen | WS 2022/23 | Prüfungsinformationen Nr. 1
A.2.2 Prüfungsanmeldung
Eine Anmeldung zu einer Modulabschlussprüfung im Studiengang kann erfolgen, wenn Sie
zur Prüfung zugelassen sind."
Das verstehe ich nicht ganz. Warum sollte es mir verboten sein, eine Prüfung abzulegen, wenn ich beurlaubt bin? Ist das so zu verstehen, dass Teilzeitstudierende an keiner Prüfung teilnehmen dürfen, wenn sie sich im Urlaub befinden? Ist das so richtig?
in der Prüfungsanmeldung steht etwas davon, dass es ausgeschlossen ist, sich für eine Prüfung anzumelden, wenn man beurlaubt ist. Im Prüfunginformationsblatt Nr. 1 steht : "
10 Allgemeine Informationen | WS 2022/23 | Prüfungsinformationen Nr. 1
A.2.2 Prüfungsanmeldung
Eine Anmeldung zu einer Modulabschlussprüfung im Studiengang kann erfolgen, wenn Sie
zur Prüfung zugelassen sind."
Das verstehe ich nicht ganz. Warum sollte es mir verboten sein, eine Prüfung abzulegen, wenn ich beurlaubt bin? Ist das so zu verstehen, dass Teilzeitstudierende an keiner Prüfung teilnehmen dürfen, wenn sie sich im Urlaub befinden? Ist das so richtig?