FernUni allgemein Prüfungsanmeldung und Urlaub

Hallo,

in der Prüfungsanmeldung steht etwas davon, dass es ausgeschlossen ist, sich für eine Prüfung anzumelden, wenn man beurlaubt ist. Im Prüfunginformationsblatt Nr. 1 steht : "
10 Allgemeine Informationen | WS 2022/23 | Prüfungsinformationen Nr. 1
A.2.2 Prüfungsanmeldung
Eine Anmeldung zu einer Modulabschlussprüfung im Studiengang kann erfolgen, wenn Sie
zur Prüfung zugelassen sind."

Das verstehe ich nicht ganz. Warum sollte es mir verboten sein, eine Prüfung abzulegen, wenn ich beurlaubt bin? Ist das so zu verstehen, dass Teilzeitstudierende an keiner Prüfung teilnehmen dürfen, wenn sie sich im Urlaub befinden? Ist das so richtig?
 
Von der Uni beurlaubt. Nicht von der Arbeit.
 
Das, was Ted67 sagt. Außerdem gibt's noch Ausnahmeregelungen für Studierende, die ein Urlaubssemester eingelegt haben und dennoch eine Prüfung ablegen wollen. In der Regel ist es möglich, eine nicht bestandene Prüfung zu wiederholen. In Einzelfällen auch eine neue Prüfung abzulegen. Ich kann das Studierendensekretariat wärmstens empfehlen, die antworten sehr schnell und du weißt direkt, ob das geplante Urlaubssemester so klappt wie geplant.
 
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