- Ort
- Frankfurt / Main
- Hochschulabschluss
- Diplom-Informatiker
- 2. Hochschulabschluss
- Erste Juristische Prüfung (EJP)
- Studiengang
- Master of Laws
- ECTS Credit Points
- 30 von 90
Ich mache mir gerade Gedanken über die Praktische Studienzeit. In § 5a DRiG werden 3 Monate gefordert. Im Merkblatt des OLG Hamm werden die aufgegriffen und anschließend in zweimal 6 Wochen aufgeteilt. 3 Monate sind aber knapp 13 Wochen.
Akzeptieren die JPAs also zweimal 6 Wochen... oder muss ich einmal 6 Wochen und einmal 7 Wochen machen? Hat damit jemand Erfahrung?
Ich plane, die beiden Praktikumsabschnitte aufzuteilen, also 4x 3 Wochen zu machen. Das geht ja ohne Antrag, wie das OLG Hamm in seinen Hinweisen schreibt:
Wenn aber 13 Wochen nötig sind, damit ich auch auf die 3 Monate komme, müsste ich jeden Abschnitt um 2 Tage verlängern... oder den letzten Abschnitt auf 4 Wochen ausdehnen. Vermutlich dann letzteres - irgendwie schaffe ich es bestimmt, mehr als 3 Wochen Urlaub am Stück zu bekommen.
Habt ihr Tipps? Hinweise? Anmerkungen?
Akzeptieren die JPAs also zweimal 6 Wochen... oder muss ich einmal 6 Wochen und einmal 7 Wochen machen? Hat damit jemand Erfahrung?
Ich plane, die beiden Praktikumsabschnitte aufzuteilen, also 4x 3 Wochen zu machen. Das geht ja ohne Antrag, wie das OLG Hamm in seinen Hinweisen schreibt:
Eine Aufteilung der sechs Wochen in zwei mindestens dreiwöchige Abschnitte wird generell genehmigt. Hierzu bedarf es keines gesonderten Antrages durch die einzelnen Studentinnen oder Studenten.
Wenn aber 13 Wochen nötig sind, damit ich auch auf die 3 Monate komme, müsste ich jeden Abschnitt um 2 Tage verlängern... oder den letzten Abschnitt auf 4 Wochen ausdehnen. Vermutlich dann letzteres - irgendwie schaffe ich es bestimmt, mehr als 3 Wochen Urlaub am Stück zu bekommen.
Habt ihr Tipps? Hinweise? Anmerkungen?