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Plauderecke Provisionsminderung bei Skonto - Frage an alle und vor allem an unsere Juristen

Ort
32139 Spenge
Studiengang
B.Sc. Wirtschaftswissenschaft
ECTS Credit Points
50 von 180
Hallo zusammen,

ich weiß gerade nicht, wo ich diese Frage hinpacken soll, daher hab ich das einfach mal in die allgemeinde Plauderecke gepackt, auch wenn die Frage eher in Richtung unserer Juristen geht ;-).

Kann ein Unternehmer einen Provisionsanspruch bei Skontogewährung mindern?


Ich skizziere unten einfach mal ein einfaches kleines Rechenbeispiel um es etwas anschaulicher zu gestalten:

- Unternehmen U stellt einen Kunden eine Rechnung in Höhe von 1.000,- € aus und gewährt dem Kunden 3% Skonto.
- Kunde K zahlt die Rechnung unter Abzug von Skonto in Höhe von 970,- €.
- Außendienstler A bekommt eine Provision in Höhe von 10% und ist der Meinung, dass ihm 100,- € Provision aus dem Auftrag zustehen
- U will dem A jetzt aber nur 97,- € Provision bezahlen

Wer hat hier nun Recht? Wenn ich den HGB §87b (2) richtig verstehe, darf Skonto nicht abgezogen werden, oder?

(Die gewählten Zahlen sind natürlich willkürlich)

Ich bin mal auf eure Antworten gespannt, gerne auch belegbar. :-) Vielen Dank schon mal :-)
 
Du kannst das aus den angebotskalkulationen die es als Schema im Netz zu Hauf gibt entnehmen.

Die Provision wird ja in ihrer Höhe genauso einkalkuliert wie auch der Skonto. Das wird vorher ja auf den ursprünglichen Verkaufspreis draufgeschlagen. Beides. Genauso wie die Rabatte die gewährt werden. Das heißt, dass die Provision vorher schon festgelegt ist und unabhängig von Skonto ist.
Skonto ist ja nichts anderes als die Gebühr die der Anbieter für eine Kreditgewährung für zwei Wochen erhält, sowas wie ein Zins, denn normalerweise wäre die Forderung sofort fällig. Zug-um-zug-Geschäft.

Ob eine gewährter zahlungszeitraum genutzt wird oder nicht hat mit der Provision nichts zu tun. Die ist davon in ihrer Berechnung gar nicht betroffen.

Anders kenne ich es nicht....
 
Allerdings fällt mir noch ein:
Vereinbart kann etwas anderes sein (vertraglich)

Das Schema orientiert sich am üblichen fall.
Regelungen die dem nicht entsprechen würde man im Vertrag finden.

Formulierungen wie Provision nach Rechnungsbeleg vs. Provision nach zahlungbeleg als beispiele. Bei letzterem wäre vereinbart dass das Skonto zu Lasten des Außendienstler/Vertreter geht. Es ist nicht verboten das so zu Vereinbaren.

Die erste frage sollte also sein: wie ist es im geschlossenen Vertrag geregelt?

Der HGB Paragraph den du zitierst bezieht sich auf Handelsvertreter. Das ist ein Außendienstler in der Regel nicht. Da gibt es klarere Bestimmungen.

In der Kalkulation der Angebote werden die Prozente aber nicht vom Verkaufspreis berechnet, sondern vom vorläufigem verkaufspreis, allerdings würde man da auch nicht auf 97 Euro als Grundlage kommen. Sondern weniger. Um den Außendienstler die Rechnerei zu erleichtern, legt man dann diese Prozente auf den Listenpreis um, damit es übersichtlicher ist und dann ist das aber absolut unabhängig vom Skonto. Ich kann dir mal ein Beispiel machen, es liest sich sehr kompliziert...
Alle Überlegungen helfen da nicht konkret. Du musst wissen was im Arbeitsvertrag geregelt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Beispiel:
Teil kostet 100 Euro in der liste
Waren Löhne etc bis auf Vertrieb kosten den Anbieter 88 Euro

Darauf legt er jetzt fest: Provision für die ADler: 8,8 %. Das sind 10 Euro

Vorläufiger Preis: 98 Euro.
Das sind seine kosten die er hat und so kann er das Produkt verkaufen (Rabatte würde er auch noch oben drauf schlafen, egal, brauchen wir gerade nicht, wir wollen's nicht verkomplizieren)

Er will nicht Zahlung sofort anbieten sondern auch zahlungszeitraum, ist keine caritative Einrichtung also berechnet er dem Kunden dafür etwas indem er es gleich in den Listenpreis miteinberechnet und wieder abzieht wenn der Kunde gleich zahlt. Das ist der Skonto.

Sag ma mal 2%.

Heißt: die 98 Euro preis bisher entsprechen den 98%, 2 Prozent sind dann 2 Euro, oben drauf gerechnet: 100 Euro Listenpreis.


Jetzt macht er Verträge mit den ADlern.
Weil er ihnen nicht die ganze Kalkulation vorlegt, das geht die ja auch nichts an, rechnet er aus wieviel dir berechnete Provision anteilig von Listenpreis ist. Er hatte ja 8,8% vom vorläufigen Preis kalkuliert, das ergab 10 Euro.

Der Listenpreis war 100 Euro. Also entspricht die Provision 10% vom Listenpreis.

Daran erkennt man gut, dass die Kalkulation (!) der Provision unabhàngig vom Listenpreis ist, dieser als Grundlage nur genommen wird um die Berechnung zu vereinfachen und eine prozentual ganz andere Grundlage und Bezug hatte bei der Entstehung. Und somit auch völlig unabhängig vom Skonto ist.

Trotzdem gilt: der Arbeitsvertrag kann alles mögliche regeln. Auch dass das Skonto zu Lasten des ADler geht. Selbst wenn es wirtschaftlicher Blödsinn ist.

Kann man nur prüfen ob es im Arbeitsvertrag zulässig ist, aber der Handelsvertreter im HGB ist ne andere Hausnummer. So seh ich das und natürlich mit Vorbehalt, weil ich weder zu Ende studiert hab, und selbst fachanwälte für sowas ausgebildet werden ;-)
 
Hallo diejudith,

vielen Dank erstmal für deine ausführlichen Kommentare.

Ich muss das alles später mal in Ruhe durchlesen, nicht jetzt direkt in meiner Arbeitszeit ;-)

Ich freue mich natürlich noch auf weitere Kommentare und Anregungen. Wie genau da jetzt vertragliche Regelungen für "meinen Fall" (ist nicht mein Fall, sondern der eines Kollegen) vorliegen, weiß ich derzeit noch nicht und das muss ich auch erstmal nachforschen.

Wollte hier vorerst nur mal so ein paar "erste Meinungen" abgreifen ;-)
 
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