FAQ Reichen 25% zum bestehen der Klausur?

:-):-):belehren:halli hallo,

nochmals eine kleine frage s.o. ob ich das prinzip nun verstanden habe :-o
und wenn ich 5 pflichtmodule angerechnet bekommen habe
-> dann muss ich noch bei den 5 pflichtmodulen, die ich an der fernuni-hagen absolvieren muss mit insgesamt min. 250% abschliessen um den pflichtteil positiv zu absolvieren?
ich habe davor an der jku linz (partner uni von hagen) studiert und mir würden noch 2 klausuren fehlen, damit
ich nochmals 2 module angerechnet bekomme - daher meine frage

danke für eure hilfe ;-)
beste grüße claude
 
Zuletzt bearbeitet:
halli hallo,

-> dann muss ich noch bei den 5 pflichtmodulen, die ich an der fernuni-hagen absolvieren muss mit insgesamt min. 250% abschliessen um den pflichtteil positiv zu absolvieren?

Um dann hast du ein Zwischenzeugnis mit der Gesamtnote ausreichend (4). Um diese 4 geht mit 20% in die Endnote ein und steht auf dem Bachelorzeugnis unter dem Punkt „Pflichtmodule Die Einzelergebnisse enthält das Zwischenzeugnis“.
 
? das verstehe ich jetzt garnicht?! ! wie meinst du das?
 
250% in 5 Pflichtmodulen = 50% = ausreichend (4)

Die Note musst du dann durch deine B-Module, Seminar und Abschlussarbeit verbessern.
 
Bachelorendnote

= Note der B-Module, Seminar und Bachelor x 10% = 80% der Endnote

= Durchschnittsnote der A-Module x 20% = 20% der Endnote
 
mamma mia!!!!! ok, dann weiß ich jetzt bescheid
super - vielen dank nochmals für deine bemühungen ;-)
beste grüße claude
 
generelle Frage..man hat ja die Möglichkeit eine Prüfung dreimal zu schreiben. wenn es nach dem dritten mal auch nicht klappt tritt die Ausgleichsregel in Kraft. An welcher Punktzahl orientiert sich das Prüfungsamt dann? Also zum Beispiel Versuch 1: mit 45Pkt nicht bestanden, Versuch 2 mit 20Pkt nicht bestanden und Versuch 3 mit 30Pkt nicht bestanden. Wird dann der Wert des Besten Versuchs genommen9 Hier also Versuch 1 mit 45Pkt) oder der des letzten Versuchs? Oder würde in meinem Beispiel ein Ausgleich ohnehin nicht möglich sein, weil Versuch 2 mit weniger als 20 abgeschlossen wurde?
Bin Gott sei Dank nicht in der Situation, aber interessant wäre es schon ;)
 
generelle Frage..man hat ja die Möglichkeit eine Prüfung dreimal zu schreiben. wenn es nach dem dritten mal auch nicht klappt tritt die Ausgleichsregel in Kraft. An welcher Punktzahl orientiert sich das Prüfungsamt dann? Also zum Beispiel Versuch 1: mit 45Pkt nicht bestanden, Versuch 2 mit 20Pkt nicht bestanden und Versuch 3 mit 30Pkt nicht bestanden. Wird dann der Wert des Besten Versuchs genommen9 Hier also Versuch 1 mit 45Pkt) oder der des letzten Versuchs? Oder würde in meinem Beispiel ein Ausgleich ohnehin nicht möglich sein, weil Versuch 2 mit weniger als 20 abgeschlossen wurde?
Bin Gott sei Dank nicht in der Situation, aber interessant wäre es schon ;)

Soweit ich weiss, gilt die höchste erreichte Punktzahl. Gemäss deinem Beispiel also 45 Pkt.
 
stimmt was du sagst..der ursprüngliche Fragesteller hatte ohnehin kurz mit dem PA telefonieren müssen, und dabei die gleiche Antwort erhalten..trotzdem danke ;)
 
Hallo,

ich habe auch ein Problem mit dieser 25%, mir wurden 4 Pflichtmodule angerechnet, bei den restlichen 6 Modulen, wie viel muss ich mindestens schaffen ( also in 4 Module) damit ich von dieser 25 % Regelung (nenne ich so :)) ) ein Nutzen machen.

und in der Pruefungsordnung stand

Die Bachelorprüfung ist auch dann bestanden, wenn

– von den zehn Pflichtmodulen mindestens acht mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertet worden sind, höchstens zwei schlechter als „ausreichend“ (4,0) aber mit mindestens jeweils 25 Prozentpunkten bewertet worden sind und die Summe der Prozent- punkte mindestens 500 beträgt

also ist es so, in meinem Fall muss ich erst 500 PK erreichen, dh in 5 Module 500 Punkte erreichen um dann 1 Modul mit dieser 25% anrechnen, wenn es wirklich so ist, dann kann ich es vergessen :((

LG

hiba
 
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6 Klausuren = insgesamt 300 (Prozent)-Punkte in den 6 Klausuren zusammen. Davon maximal zwei unter 50 aber über 25.
 
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