FernUni allgemein Semester-Gebühr der Fernuni Hagen ist rechtswidrig

Was sind das für Prozesshanseln, die wegen 50,- € Verwaltungsgebühren klagen, die es z.B. an hessischen Hochschulen schon seit vielen Jahren gibt? Ich meine, wenn die wegfallen, habe ich zunächst mal nichts dagegen. Aber dann werden sicher die Beleggebühren wieder kräftig erhöht, und das ist dann bestimmt nicht rechtswidrig.:motz:
 
Die 50€ aufs halbe Jahr gerechnet, runieren mich auch schon jedes Halbjahr aufs neue :hopelessness: bald ist wieder Rückmeldung...mich graut es jetzt schon wieder davor - wieder 2 Monate lang nur Brot aus der Dose:panik:
 
Ich weiß nicht, was das geringere Übel am Ende ist. Das originale System war mir jedenfalls sympathischer. Dieses Semester habe ich mehr Verwaltungsgebühren gezahlt als Bezugsgebühren, aber im Semester davor habe ich dick eingekauft, da hat sich das wiederum richtig gelohnt. Diejenigen, die die Bezugsgebühren ermäßigt bekommen, zahlen jetzt auch oben drauf.
 
Welcher Vollhorst hat sich da tatsächlich beschwert?
Ich denke mal so fast jeder belegt mind. 2 Module pro Semester. Als Beispiel hat ein Modul mit 2 Kursen schon 6 SWS.
Der Break-Even-Point im Vergleich der alten und neuen Gebührenverordnung ist bei 7 SWS erreicht.
Ab 7 SWS übersteigen die Kosten nach neuer Gebührenverordnung (11 € Studierenschaftsbeitrag + 20 € je SWS) die der alten (11 € Studierenschaftsbeitrag + 12,50 je SWS + 50 € Grundgebühr).

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Naja...gibt immer ein paar spezis die geil auf klagen sind - ist ja mittlerweile volkssport an unserer uni:-D taschenrechner, mc-aufgaben, gebühren...bin mal gespannt was als nächstes kommt:haumichwech:
 
Das Problem ist nicht, dass die Gebühren teuer oder günstiger sind. Sondern, dass es rechtswidrig war. Schlichtweg einfach rechtswidrig. Und ja, ich bin auch kein Freund von hohen Kosten, allerdings darf man den Klägern doch keinen Beleidigung einwerfen, weil diejenigen ihr Recht in Anspruch nehmen.
 
Es war ja keine Rechtsverletzung, die den Klägern irgendwie geschadet hätte.
Waren wahrscheinlich die Leute, die auch früher in der Schule den Lehrer daran erinnert haben, dass er vergessen hat, Hausaufgaben zu verteilen...
 
Woher möchtest du das wissen, dass es den Klägern nicht geschadet hat?
Es hat in deinem Fall dir nicht geschadet, oder in einem anderen Fall. Aber rein logisch, doch, es hat auch mir geschadet, dass die Fernuni mit einer rechtswidrigen Gebührenverordnung durch kommt. Eben, weil es schlichtweg rechtswidrig ist.

Ich verweise da gerne auf den folgenden Thread, dort gab es diese Diskussion bereits zum Nachlesen: https://www.fernuni-hilfe.de/fernuni-hagen/rückmeldetermin-verschoben-auf-8-juni.11788/
 
Aber rein logisch, doch, es hat auch mir geschadet, dass die Fernuni mit einer rechtswidrigen Gebührenverordnung durch kommt.

Wie kommt der Sinneswandel? Wenn ich mich recht entsinne warst, du bis vor Kurzem selber alles andere als begeistert von der neuen alten Gebührenordnung. Und wieso schadet dir eine rechtswidrige Gebührenordnung, wenn du dadurch weniger zahlst? :speechless: :durcheinander
 
Ich sagte doch, dass ich kein Freund von hohen Kosten bin und ich bin auch nicht sonderlich begeistert darüber.
Weil es rechtswidrig ist, deswegen.
 
Es war ja keine Rechtsverletzung, die den Klägern irgendwie geschadet hätte.
Findest Du diese Aussage nicht etwas abenteuerlich?

Generell würde bei dem ein oder anderen etwas mehr Toleranz nicht schaden.
Für den einen mag das neue Gebührenmodell besser sein, für den anderen das alte Gebührenmodell. Egal wie man es dreht, einer ist immer der Gewinner und der andere der Verlierer. Wenn man jetzt aber noch berücksichtigt, dass ein Modell davon rechtswidrig ist, dann sollte doch normalerweise jede weitere Diskussion überflüssig sein?

Die FernUni ist doch in erster Linie eine Uni für Berufstätige oder Menschen die vielleicht nicht die Möglichkeit haben eine Präsenzuni zu besuchen. Der "zeitliche" Faktor spielt bei vielen auch eine geringere Rolle als beim frischen Abiturienten, der sein Studium schnell durchpauken möchte. Außerdem ist die FernUni auch für die Leute gedacht, die sich ihr Leben lang ohne Zeitdruck weiterbilden möchten. Dafür ist das alte und wieder neue Gebührenmodell freundlicher. Sandstein hat es doch in dem anderen Thread schön zitiert.

Man muss sich doch nur mal die gesamte Anzahl der Studierenden vor Augen halten und die tatsächlichen Absolventen. Inkl. Regelstudienzeit und Abbrecher scheinen es einige Studierende nicht sehr eilig zu haben.

Schimpfen würde ich lieber über die absurden Briefe die ich von der Uni erhalte, für gefühlt jede Bestellung für Kopien aus der Fernleihe. Da bekomme ich TAN-Listen per Post und separat dreiseitige Briefe die so überflüssig sind wie ein Kropf. Da hat jemand zu viel Geld, war meine erste Reaktion.
 
Schimpfen würde ich lieber über die absurden Briefe die ich von der Uni erhalte, für gefühlt jede Bestellung für Kopien aus der Fernleihe. Da bekomme ich TAN-Listen per Post und separat dreiseitige Briefe die so überflüssig sind wie ein Kropf. Da hat jemand zu viel Geld, war meine erste Reaktion.

Das wäre mal was für Prof. Meyering mit seinem Studi-Consulting :rolleyes:. Prof. Volling nimmt sich im Rahmen des Seminars ja schon das Logistikzentrum vor :-D.
 
@Der Belgarath: Wie schätzt du eigentlich die nunmehr horrenden Neubelegungsgebühren ein? Ich habe z.B. im lfd. Semester Winfo unüberlegt fehlbelegt, und wenn ich erst später schreibe, brauche ich die neuen Skripte für nochmal satte 120,- € :motz: Die ersten Gebühren lassen sich im Hinblick auf die gesamte Betreuungsleistung rechfertigen: Man zahlt nicht schlichtweg für die Skripte, sondern für die komplette Belegung mit allem, was dranhängt. Bei einer quasi erzwungenen Neubelegung hat man aber sehr wohl die Situation, für einen schlichten Packen Papier zahlen zu müssen (meinetwegen auch mit einem Obolus für den Überarbeitugsaufwand). Ist hier noch die Verhältnismäßigkeit gewahrt, oder könnte man hier das nächste Verfahren in Gang setzen? :ROFL:
 
Das sehe ich als durchaus nicht unverhältnismäßig an, zumal du normalerweise 6 Semester kostenlos wiederholungsbelegen kannst und dir derzeit zumindest bei den mir bekannten Lehrstühlen die Aktualisierung der Skripte sogar kostenlos herunterladen kannst.
 
Wenn es zeitlich klappt, würde ich versuchen, nach dem ersten Semester mit neuem Material, gebrauchte Skripte zu ergattern.

Hatten wir nicht mal einen Beitrag von jemanden der behauptet hat, aus Kostengründen nur die Kurse mit der EA zu belegen und die restlichen Kurse hat er sich gebraucht geholt? Ist das überhaupt möglich?
 
Hatten wir nicht mal einen Beitrag von jemanden der behauptet hat, aus Kostengründen nur die Kurse mit der EA zu belegen und die restlichen Kurse hat er sich gebraucht geholt? Ist das überhaupt möglich?
Ja, diesen Beitrag gibt es. Er hat es aber nie mit einer sicheren "Quelle" belegt. In anderen Studiengängen wird dieses Vorgehen in der PO ausgeschlossen. Bei den Wiwis nicht.


Edit: Hier ist der entsprechende Thread dazu, den ich oben meinte: https://www.fernuni-hilfe.de/fernuni-hagen/private-skript-ver-käufe.8616/
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei den WiWis funktioniert es.

Besteht ein Modul aus mehreren Kursen, reicht es aus, die Kurse zu belegen, die mit EAs behaftet sind. Beispiel "Markt und Staat"
 
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