Sonstiges SoSe 23 Wer ist dabei?

G

GelöschterUser21333

abgemeldet
Hallo Ihr Lieben,

ich suche noch Mitstreiter für das Modul nächstes Semester. Wer ist denn noch dabei?

Ich belege das Modul als Fremdsprachennachweis. Leider ist mein Zeitplan sehr knapp und es muss dann auch im ersten Anlauf klappen mit dem Bestehen. Sonst wird es bei mir mit dem Staatsexamen echt eng. Ich habe allerdings leichte Panik :ohyeah: mein Englisch ist etwas eingerostet und ich bin eigentlich schon in der Examensvorbereitung :facepalm: das wird jetzt noch mal ein hartes Stück Arbeit. Weiß denn jemand, wie die Statistiken in diesem Fach in den letzten Semestern so waren? Ich bin da leider nicht fündig geworden.
 
Kein Grund zur Panik! Unfassbar "freundlicher" Notenspiegel.

SS 22:
Sehr gut (1 - 1,5)​
10 (inklusive Ihrer Leistung)​
Gut (1,6 - 2,5)​
9​
Befriedigend (2,6 - 3,5)​
1​
Ausreichend (3,6 - 4)​
5​
Mangelhaft (4,1 - 5)​
1​
Teilnehmer/-in
26​
Durchschnittsnote
2,2​


WS 21/22:
(Mangelhaft war ich selbst - ich hatte übersehen, dass, anders als bei den restlichen Hausarbeiten, die Nichtabgabe zum Nichtbestehen führt... Dieses "Mangelhaft" muss also niemanden verunsichern)
Sehr gut (1 - 1,5)​
10​
Gut (1,6 - 2,5)​
2​
Befriedigend (2,6 - 3,5)​
3​
Ausreichend (3,6 - 4)​
0​
Mangelhaft (4,1 - 5)​
1 (inklusive Ihrer Leistung)​
Teilnehmer/-in
16​
Durchschnittsnote
1,8​
 
Ich habe mich übrigens auch das ganze Semester über nicht mit dem Modul befasst und lediglich in wenigen Tagen die Hausarbeit geschrieben - hat trotzdem gereicht. Habe auch von Kommiliton:innen gehört, die deutschsprachige Quellen und Google Translate verwendet und trotzdem gute Noten erhalten haben...
 
Ich habe mich übrigens auch das ganze Semester über nicht mit dem Modul befasst und lediglich in wenigen Tagen die Hausarbeit geschrieben - hat trotzdem gereicht. Habe auch von Kommiliton:innen gehört, die deutschsprachige Quellen und Google Translate verwendet und trotzdem gute Noten erhalten haben...
Klingt so wie der Originalbeitrag, der dazu führte, dass in den HA-Anweisungen was von „mind. 30 Zitate und 15 Quellen“ steht.
 
Klingt so wie der Originalbeitrag, der dazu führte, dass in den HA-Anweisungen was von „mind. 30 Zitate und 15 Quellen“ steht.
Verstehe dich glaub ich nicht so ganz. Was hat mein Beitrag mit Mindestanzahl zu tun?

Das wäre dann übrigens auch neu - wir hatten keine Mindestangaben, und der Prof meinte auch explizit, dass es keine gäbe.
(Ich persönlich habe übrigens auch viele und ausschließlich englische Quellen verwendet; ich berichte nur von dem, was ich von anderen gehört habe..)
 
Verstehe dich glaub ich nicht so ganz. Was hat mein Beitrag mit Mindestanzahl zu tun?

Das wäre dann übrigens auch neu - wir hatten keine Mindestangaben, und der Prof meinte auch explizit, dass es keine gäbe.
(Ich persönlich habe übrigens auch viele und ausschließlich englische Quellen verwendet; ich berichte nur von dem, was ich von anderen gehört habe..)
Die Anforderungen wurden durch einen öffentlichen Forenbeitrag provoziert. Inhaltlich ging er etwa so: "Lös das einfach wie eine Klausur und zitiere ein Kommentar, kannst dann trotzdem eine gute Note schreiben". Das haben dann wohl FernUni Profs gefunden und die haben dann dementsprechend reagiert.
 
Klingt so wie der Originalbeitrag, der dazu führte, dass in den HA-Anweisungen was von „mind. 30 Zitate und 15 Quellen“ steht.
Ein solcher Text steht übrigens meines Wissens bis heute bei der Strafrecht-HA nicht drin. Auf den Grund befragt, wurde vom Lehrstuhl verkündet, dass die Anzahl verwendeter Quellen nichts über die Qualität einer Arbeit aussagt. Dem kann ich mich nur anschließen.

Im Übrigen lese ich im Regelfall deutlich mehr Quellen, als es am Ende in die Arbeit schaffen. Manche haben dann doch den falschen Schwerpunkt, manche passen nicht zum Text. Wieder andere vertreten offenkundig eine deutliche Mindermeinung. Sowas werfe ich dann raus und nutze es nicht. Für die Schwerpunkt-HA hatte ich mir 30 Bücher aus der nahegelegenen Uni-Bib ausgeliehen. Verwendet habe ich davon nur eine Handvoll, dazu noch digitale Bücher und Kommentare. Insgesamt hatte ich zwar 21 Quellen, aber wenn ich mal hochrechne, habe ich dafür bestimmt 60-70 Quellen angeschaut.

Ich halte es für sinnvoll, in Foren wie hier die Wahrheit zu schreiben - beschönigen hilft weder Studierenden noch Lehrenden weiter. Wenn die Lehrenden daraus dann solche verrückten Vorgaben entwickeln, ist das schlecht, aber wohl nicht vermeidbar. Wenn wir in Foren alles weglassen, was möglicherweise zu Problemen führen könnte, dürfen wir nichts mehr schreiben.

Davon abgesehen sind die 30 Zitate völlig problemlos zu schaffen, ohne sich groß zu verrenken. Die 15 Quellen sind zwar hoch, aber ebenfalls machbar. Zur Not muss man dann doch auch eine Quelle zitieren, die anderer Ansicht ist.
 
ich suche noch Mitstreiter für das Modul nächstes Semester. Wer ist denn noch dabei?
Sorry für's kapern Deines Beitrags. Ich wünsche Dir viel Erfolg bei dem Modul. Es scheint mir sehr interessant zu sein und wäre meine Ersatzwahl, wenn es mit der Summer School nicht klappt. Mal sehen.
 
Ein solcher Text steht übrigens meines Wissens bis heute bei der Strafrecht-HA nicht drin. Auf den Grund befragt, wurde vom Lehrstuhl verkündet, dass die Anzahl verwendeter Quellen nichts über die Qualität einer Arbeit aussagt. Dem kann ich mich nur anschließen.
Vollumfängliche Zustimmung.
Im Übrigen lese ich im Regelfall deutlich mehr Quellen, als es am Ende in die Arbeit schaffen. Manche haben dann doch den falschen Schwerpunkt, manche passen nicht zum Text. Wieder andere vertreten offenkundig eine deutliche Mindermeinung. Sowas werfe ich dann raus und nutze es nicht. Für die Schwerpunkt-HA hatte ich mir 30 Bücher aus der nahegelegenen Uni-Bib ausgeliehen. Verwendet habe ich davon nur eine Handvoll, dazu noch digitale Bücher und Kommentare. Insgesamt hatte ich zwar 21 Quellen, aber wenn ich mal hochrechne, habe ich dafür bestimmt 60-70 Quellen angeschaut.
Bei mir führt das zum Quellenspam und damit einher zu einer abnehmenden Qualität der Arbeit. Denke, das dürfte für jeden unterschiedlich ausfallen.
Ich halte es für sinnvoll, in Foren wie hier die Wahrheit zu schreiben - beschönigen hilft weder Studierenden noch Lehrenden weiter. Wenn die Lehrenden daraus dann solche verrückten Vorgaben entwickeln, ist das schlecht, aber wohl nicht vermeidbar. Wenn wir in Foren alles weglassen, was möglicherweise zu Problemen führen könnte, dürfen wir nichts mehr schreiben.
Ich hielt den – von mir angesprochenen – Originalbeitrag nicht mal unbedingt für „die Wahrheit“. An der Fernuniversität selbst, also in Hagen, findet man im Hauptgebäude die Geschichte dieser aufgestellt. Dort wird Hr. Eisenhardt sinngemäß zitiert, dass man sich keine Nachlässigkeit im Fernstudium erlauben kann, weil dies noch vielmehr rufvernichtend wirken würde als an einer Präsenzuniversität. Man somit also auf Seite der Lehrenden vorsicht walten soll, um den Studiengang nicht zu kompromittieren. Und Ulrich Eisenhardt hat die juristische Fakultät ursprünglich aufgebaut (es war erst anders organisiert, habe aber vergessen, wie genau).
Davon abgesehen sind die 30 Zitate völlig problemlos zu schaffen, ohne sich groß zu verrenken. Die 15 Quellen sind zwar hoch, aber ebenfalls machbar. Zur Not muss man dann doch auch eine Quelle zitieren, die anderer Ansicht ist.
Jap.

Zum Thema: bin für den Kurs zumindest angemeldet, weiß aber nicht, ob ich ihn zeitlich schaffe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich erwäge mich noch einzutragen, ich habe nächstes Semester - sofern ich nicht etwas neu schreiben muss (sehe da bei EM ÖRecht aber leider Potential) nur zwei Module. Bei 55212 bin ich nicht sicher wie viel der Schein wert ist, wenn man die Klausur auf deutsch schreibt... und da mein Englisch mittlerweile etwas eingerostet ist, sehe ich da bessere Chancen bei einer Hausarbeit als bei einer Klausur 😅

Das Thema klingt an sich interessant und dem Notenspiegel zu Folge scheinen die Korrektoren ja auch keine "Studentenfresser" zu sein, so dass ich stark zu 55218 tendiere. Ich weiß aber noch nicht sicher, ob ich sie im SS23 oder erst im WS schreibe...
 
Ich bin nun hier mit dabei, da mir das mit 55212 etwas zu unklar ist (und im Modulhandbuch auch nicht mehr als Modul für EJP gelistet ist).
Zudem hat die Hausarbeit einen gewissen Charme und der Bewertung nach zu Urteilen ist der Lehrstuhl da auch kein "Studentenfresser".
Da ich dieses Semester hoffentlich nur noch EM Strafrecht und ein WiWi-Modul auf der Liste habe, wäre das gut machbar.

Btw: Hat eigentlich schon jemand den Link für das Moodle-Portal bekommen (im ReWi-Moodle ist 55218 ja nicht drin) oder bekommt man den voraussichtlich erst Mitte April? Veranstaltungsbeginn ist ja erst der 17.04.
 
Ich bin nun hier mit dabei, da mir das mit 55212 etwas zu unklar ist (und im Modulhandbuch auch nicht mehr als Modul für EJP gelistet ist).
Was genau ist Dir da zu unklar? Das Modul ist definitiv noch als Sprachschein zulässig.
1680532184093.png

Zudem hat die Hausarbeit einen gewissen Charme und der Bewertung nach zu Urteilen ist der Lehrstuhl da auch kein "Studentenfresser".
Das habe ich allerdings auch gehört. Hausarbeiten sind auch etwas genügsamer, wenn man auf Englisch arbeiten muss.

Btw: Hat eigentlich schon jemand den Link für das Moodle-Portal bekommen (im ReWi-Moodle ist 55218 ja nicht drin) oder bekommt man den voraussichtlich erst Mitte April? Veranstaltungsbeginn ist ja erst der 17.04.
Vor einem Jahr kamen die Zugangsdaten am 05.04.2022 und vor einem halben Jahr kamen sie erst am 30.09.2022. Du kannst Dir aber schon einen Zugang im Moodle erstellen. Das findest Du unter Offene Lernplattform
 
Was genau ist Dir da zu unklar? Das Modul ist definitiv noch als Sprachschein zulässig.
Anhang anzeigen 18729
Dazu hatten wir uns ein paar Posts weiter oben ja schon ausgetauscht, das Modul wird grundsätzlich anerkannt, die frage ist aber, ob dies auch gilt, wenn die Klausur auf deutsch gerschrieben wurde; das scheint nicht zwingend der Fall zu sein (vgl. hier). Diesbzgl. war mein - von dir zitierter - Post aber nicht eindeutig :whistling:
Vor einem Jahr kamen die Zugangsdaten am 05.04.2022 und vor einem halben Jahr kamen sie erst am 30.09.2022. Du kannst Dir aber schon einen Zugang im Moodle erstellen. Das findest Du unter Offene Lernplattform
Einen Zugang für die Plattform habe ich schon, danke. Dann dürfte da in den nächsten Tagen ja was eintrudeln.
 
Dazu hatten wir uns ein paar Posts weiter oben ja schon ausgetauscht, das Modul wird grundsätzlich anerkannt, die frage ist aber, ob dies auch gilt, wenn die Klausur auf deutsch gerschrieben wurde; das scheint nicht zwingend der Fall zu sein (vgl. hier). Diesbzgl. war mein - von dir zitierter - Post aber nicht eindeutig :whistling:
Ah, ich erinnere mich. Das war einfach zu lange her, als dass ich das noch im Kopf hätte... :paperbag: Ich persönlich gehe davon aus, dass es keinen Unterschied macht. Auf dem Schein steht ja auch nicht drauf, in welcher Sprache die Klausur bearbeitet wurde. Aber ich kann verstehen, dass Du da auf "Nummer sicher" gehen willst.

Einen Zugang für die Plattform habe ich schon, danke. Dann dürfte da in den nächsten Tagen ja was eintrudeln.
Wenn es ähnlich spät wird wie im letzten Semester, kannst Du noch fast 4 Wochen warten. :paperbag:
 
Ich frage mal ganz kurz in die Runde: Schreibt denn jemand dieses Semester die HA mit und ist von dem Sch*** des Lehrstuhls nun auch betroffen.... ärgerlich. Diese blöde Fristverlängerung hilft mir persönlich nichts, wenn nun mein Urlaub dafür draufgegangen ist, die "falsche" HA zu lösen. Mag sich denn jemand mit mir in kleinerer Runde austauschen, wie nun die neue HA zu lösen ist?
 
Zurück
Oben