Einsendeaufgaben SS 2019

..was ich gerade überlege ist, ob man eine ermessenheitsprüfung durchführen muss? also weshalb B und nicht C versetzt wurde...weil naxh 106 gewo kann der arbeitgeber das nach billigem ermessen bestimmen...

das kann man bei 99 II Nr.6 ansprechen, bzw da hab ich das gemacht
 
hast du dazu was gefunden? wenn man sich die kommentar so zu 99BetrVG durchliest steht da wenig bis nichts dazu ?

ich hab nur eine folie gefunden, auf der der begriff der versetzung definiert wird und da wird zwischen individualrechtlicher und kollektivrechtlicher versetzung unterschieden, wobei individualrechtliche versetzung dann nicht vorliegt, wenn "die Änderung – egal welche – einseitig vom Arbeitgeber angewiesen werden kann oder ob hierfür erst der Arbeitsvertrag geändert werden muss" ...soweit ich das richtig verstehe...
https://www.uni-regensburg.de/recht...ien/ws1617/praktikerkreis_ws16_versetzung.pdf
 
ich habe alle Nr. angesprochen, wo es offensichtlich war das es nicht einschlägig ist hab ich im urteilsstil das festgestellt

Ja bei mir ist das auch ok mit der Versetzung
 
also ich hab es auch so, dass keine der Verweigerungsgründe vorliegen, wobei ich nur auf Nr. 4 und 6 eingehe. Antrag begründet und somit Aussicht auf Erfolg
 
...tja, dann hoffe ich mal, dass das so reicht...hab die 1. EA nicht mitgeschrieben und bin auf die 2. angewiesen, um an der klausur teilnehmen zu dürfen...
nur werde ich wohl nicht auf mehr als 8-9 seiten kommen...wobei bei arbeitsrecht I hab ich auch nicht so viel schreiben können bei den EAs
 
8-9 Seiten??? so viel habe ich noch für keine EA geschrieben.
und ich wüsste auch nicht, wie ich diese EA mit 8-9 Seiten bearbeiten sollte. komme wenns gut läuft auf max. 6 Seiten...

bin auch auf die EA angewiesen:panik:
 
ich habe 10 Seiten - bin gerade am überlegen ob ich noch tiefer auf die arbeitsvertragliche Regelung eingehen soll wegen 99 II Nr. 1
 
also ich hab es auch so, dass keine der Verweigerungsgründe vorliegen, wobei ich nur auf Nr. 4 und 6 eingehe. Antrag begründet und somit Aussicht auf Erfolg

eventuell kurz die Nr. 3 ansprechen - weil ja auch eine andere MA = C involviert ist, dann kannst du da die Def vom Nachteil abvespern und bei Nr.4 nach oben verweisen, dass Nr.4 bei nachteil iSv Nr.3 zu verstehen ist, so hab ich das gemacht weil alle Kommentar das auch so nennen
 
ich habe 10 Seiten - bin gerade am überlegen ob ich noch tiefer auf die arbeitsvertragliche Regelung eingehen soll wegen 99 II Nr. 1

Inwiefern noch tiefer darauf eingehen? Es handelt sich ja nicht um eine tarifvertragliche regelung, sondern um eine individualrechtliche oder sehe ich das falsch? Da gehe ich darauf ein, dass die versetzung keine änderung des arbeitsvertrages bedarf...weil sie weiterhin die selbe arbeit durchführt, nur eben auf einer anderen station..
 
man darf doch nischt schreiben, dass es dieselbe Arbeit ist, ansonsten liegt doch schon gar keine Versetzung vor...aber ich gehe auch nicht auf tarifrechtliche Vereinbarungen ein, weil ein Tarifvertrag mit keinem Wort im Sachverhalt erwähnt wird
 
...aber eine versetzung ist doch auch auf den bereich bezogen und nicht nur auf die art der tätigkeit, oder verstehe ich das falsch?
 
Inwiefern noch tiefer darauf eingehen? Es handelt sich ja nicht um eine tarifvertragliche regelung, sondern um eine individualrechtliche oder sehe ich das falsch? Da gehe ich darauf ein, dass die versetzung keine änderung des arbeitsvertrages bedarf...weil sie weiterhin die selbe arbeit durchführt, nur eben auf einer anderen station..

naja die Vereinbarung im AV würde wenn die AN nicht will schon eine Hürde darstellen, da diese Vereinbarung das Direktionsrecht des AG einschränkt, wir wären da dann bei einer Änderungskündigung und doch ich kenne das so, dass es dazu eine Änderung des AV gibt ( hab ich in der Praxis immer so gemacht)

Habe gerade noch einmal den Wortlaut gelesen, ich lasse es so - damit habe ich dann aber die Klausel nicht angesprochen als hinderniss sondern habe sie nur benutzt zur Subsumtion bei der legaldefinition der Versetzung aus 95 III
 
man darf doch nischt schreiben, dass es dieselbe Arbeit ist, ansonsten liegt doch schon gar keine Versetzung vor...aber ich gehe auch nicht auf tarifrechtliche Vereinbarungen ein, weil ein Tarifvertrag mit keinem Wort im Sachverhalt erwähnt wird

doch das ist kein Problem - schau dir mal die legaldefinition von Versetzung und die betrvgrechtl definition von Arbeitsbereich an dann wird das klarer :cake:
 
habt ihr bzgl der 2 aushilfskräfte ein problem gesehen? unabhängig davon, ob sie als geringfügig beschäftigte angestellt sind, zählen sie dennoch als arbeitnehmer oder?
 
genau kein Problem
 
bzgl. der e-mail sehe ich auch kein problem, da ist für mich ebenfalls die form gewahrt...mir fehlen dazu nur belege
 
...ich hab gerade beim durchlesen nochmal überlegt, ob die zwei aushilfen als "wahlberechtigte" angesehen werden, weil auf S. 24 des skripts wird erwähnt, dass aushilfen und saisonarbeiter nicht zu den ständigen beschäftigten zählen...dann wären wir aber unter 20 wahlberechtigten...komm ich gerade komplett durcheinander oder wie habt ihr das gelöst?
 
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