Stoff des Moduls SS 2020

G

GelöschterUser17254

abgemeldet
Hallo,
suche auf diesem Weg Mitstreiter, mit denen man sich austauschen kann. Nach der Umstellung des Moduls zum WS 2019/20 gibt es ja praktisch keine alten Klausuren oder EAs, die einem nützlich sind. Die EAs in Moodle enthalten ja größtenteils Strafrecht AT, was nach der Neustrukturierung komplett weggefallen und demnach auch nicht mehr Prüfungsstoff ist. Denke daher, dass es gerade in diesem Modul wichtig ist, sich mit anderen austauschen zu könnnen…
Würde mich freuen, ein paar Mitstreitende zu finden...
 
Habt ihr denn schon eine Tendenz, was die Klausurrelevanz der einzelnen KE betrifft? Eigentlich würde ich ja sagen, dass sich eine Falllösung wohl auf den Stoff von KE 1 beschränkt und die KE 2+3 eher über Verständnis- und Wissensfragen abgeprüft werden. Da aber der gesamte AT-Stoff mit der Neustrukturierung weggefallen ist, ist natürlich auch nicht auszuschließen, dass Steuerstraf- und Insolvenzrecht in eine Falllösung mit eingebaut werden. Ich hoffe, dass es vor der Klausur eine Stoffeinschränkung geben wird, die uns diesbezüglich weiterhilft und Klarheit verschafft...
 
Hi, ich hab das Modul auch belegt - wollte versuchen, die EA trotzdem noch zu schreiben, auch wenns eigentlich nicht erforderlich ist.
 
Ja habe mir eigentlich auch vorgenommen, die EAs alle zu schreiben, tu mir aber mit der 2.EA recht schwer. Fängt bei mir schon damit an, dass ich noch nicht herausgefunden habe, ob man mit Ansprüchen aus dem StGB oder anderen aus zB der InsO anfängt...

Hab bis jetzt nur überlegt, dass ich wohl § 15a InsO und die §§ 283 Nr.1 und Nr.5, 283b und 266a StGB prüfen würde.

Da bis Donnerstag bei mir noch eine weitere EA fällig ist, mit der ich mich deutlich leichter tue, die aber Recherchearbeit erfordert, werde ich die 2. EA in Strafrecht wahrscheinlich nicht abgeben, aber auf jeden Fall als Klausurvorbereitung mit der Musterlösung nacharbeiten...
 
Ich hab das Modul zwar nicht belegt, aber meistens gibt die Fallfrage und ggf der Bearbeiterhinweis Aufschluss, was geprüft werden soll. Ansprüche gibts im StGB nicht ;-)
 
Ja habe mir eigentlich auch vorgenommen, die EAs alle zu schreiben, tu mir aber mit der 2.EA recht schwer. Fängt bei mir schon damit an, dass ich noch nicht herausgefunden habe, ob man mit Ansprüchen aus dem StGB oder anderen aus zB der InsO anfängt...

Hab bis jetzt nur überlegt, dass ich wohl § 15a InsO und die §§ 283 Nr.1 und Nr.5, 283b und 266a StGB prüfen würde.

Da bis Donnerstag bei mir noch eine weitere EA fällig ist, mit der ich mich deutlich leichter tue, die aber Recherchearbeit erfordert, werde ich die 2. EA in Strafrecht wahrscheinlich nicht abgeben, aber auf jeden Fall als Klausurvorbereitung mit der Musterlösung nacharbeiten...
Ich hätte auf jeden Fall auch die Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO sowie die Verletzung der Buchführungspflicht geprüft. Untreue müsste ich mir nochmal im Sachverhalt anschauen. Ich versuche, sie zu schreiben - hab die in UR I in 5h geschrieben - kein Meisterwerk, aber immerhin mal mit dem Stoff auseinandergesetzt.
 
Die Prüfung findet am 07.09.2020 als E-Klausur von 17-20 Uhr statt. Es wird eine Stoffeingrenzung geben.
 
Ich bin auch mit im Boot und freue mich über den Austausch! Gerade, weil uns keinerlei Materialien als die Skripte und zwei EAen an die Hand gegeben werden wird dieser besonders wichtig sein
 
Wie bereitet ihr euch denn vor? Die Skripte sind ja super geschrieben, aber mir fehlen Fälle. Ich hab bei Prof. Isfen gerade meine Seminararbeit geschrieben und ihn nach Literaturempfehlungen gefragt. Er hat für Wirtschaftsstrafrecht den Hellmann empfohlen (da gibts auch ein Fallbuch dazu), für Steuerstrafrecht ist lt. seiner Aussage das Skript ausreichend. Ich bin sehr auf die Stoffeingrenzung gespannt und erhoffe mir dann Erhellung...
 
Okay super, danke für den Tipp, dann schau ich auch mal in die zwei Hellmann Bücher rein. Ansonsten bin ich auch schon sehr auf die Stoffeingrenzung gespannt. Wegen der inhaltlichen Umgestaltung des Moduls zum WS 2019/20 nützen uns ja alte Klausuren ohnehin nicht viel zur Vorbereitung und Einschätzung, da damals wohl viel Strafrecht AT in den Klausuren drankam, was ja jetzt gar nicht mehr Bestandteil des Moduls ist. Nehme mal an (und hoffe!!) dass sich der Klausurfall auf Wirtschafts- und Insolvenzstrafrecht beschränkt und Steuerstrafrecht bestenfalls als Zusatzfrage geprüft wird... Dafür spricht ja so ein bisschen, dass Prof. Isfen meinte, für Steuerstrafrecht reiche das Skript...
 
Die Stoffeingrenzung ist da:

"Für die Klausur am 7.9.2020 sollten Sie die Kurseinheiten 1 und 3 beherrschen.

Die Klausur wird gutachterlich zu lösen sein. Es wird die Strafbarkeit von einer Person zu prüfen sein. Bei der Bewertung wird neben dem Inhalt großer Wert auf eine saubere juristische Prüfung gelegt (korrekter Gutachtenstil, nachvollziehbarer Aufbau, sichtbare Struktur, Vollständigkeit, Schwerpunktsetzung/Argumentationstiefe an entsprechenden Stellen)."

Also Wirtschafts- und Insolvenzstrafrecht. In Moodle sind SV und Lösung zur letzten Klausur, die war ähnlich - ein Fall zum WiStR und Fragen zu InsoStR.
 
Wollen wir vllt eine Whatsappgruppe machen ? ich hab noch keine Vorstellung wie die Klausur ablaufen wird, ob wir sowas brauchen/ob es hilfreich ist/ob man überhaupt Zeit dafür hat. Denke aber es wäre schade, es auszuschließen. Bin eher vom Typ Mensch, welcher sein Wissen teilt und Sachen gemeinsam löst :D LG
 
Hat eigentlich einer von euch schon die E-Mail mit dem Zugang zum Übungsraum bekommen? Letztes Semester kam die fast zwei Wochen vorher. Ich habe bisher nichts.
 
Habe bisher auch keine Mail erhalten. Braucht man denn da einen Zugang??? Dachte man geht einfach im Online Übungssystem in den entsprechenden Raum und kann sich dann alles anschauen. Oder gibt es noch einen anderen Raum?
 
Ich dachte es läuft so wie letztes Semester. Da hat man ja für jede Klausur einen Link bekommen.
Aber vielleicht muss man sich dieses Jahr selbst durchklicken, ja.
 
Aber vielleicht muss man sich dieses Jahr selbst durchklicken
Ich habe letztes Semester nicht geschrieben aber laut Video zu den E-Klausuren, werden auch dieses Semester Zugangslinks verschickt.
Alternativ kann man sich natürlich auch selbst in der Prüfungsumgebung einwählen.
 
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