Sonstiges SS 22

Ist denn noch jemand dieses Semester dabei und mag sich austauschen?
Hier!
Hast du schon eine Strategie?
Nach den bisherigen Berichten vermute ich mal, der Schwerpunkt liegt im Strafverfahrensrecht, aber ehrlich gesagt, ist mir die Schwerpunktnote zu wichtig für große Lücken, daher arbeite ich gerade schon Jugendstrafrecht aus.
Das Skript lässt sich, finde ich ganz gut lesen. Was mich aber echt stört, sind die alten Auflagen - sind die Skripten wirklich alle das letzte Mal 2017 aktualisiert worden?
Ich werde wohl sicherheitshalber noch ein aktuelles Lehrbuch zu Rate ziehen...
 
Also hier ist meine Literaturempfehlung:


und


Was da nicht vorkommt, wird auch der Lehrstuhl nicht prüfen. Warum? Weil es ziemlicht schwer ist, aus dem nichts heraus, Fälle zu erfinden, zu etwas, was es kaum gibt in der Realität, auch für den Lehrstuhl.

Ich hatte die Bücher ausgeliehen und dann vorne im Inhaltsverzeichnis markiert, welche Fälle in welchem Gebiet relevant sind, weil leider steht es nicht richtig dabei und man muss Kriminologie und Strafvollzug ausklammern, das gehört wohl sonst zum Schwerpunkt dazu.

Die Fälle die übrig bleiben, ersetzen dann in den wichtigen Bereichen ziemlich gut ein Lehrbuch.

Ich hatte mir das hier ausgeliehen und dann nie gelesen:


Letztendlich habe ich zu Jugendstrafrecht einen zerknüllten Zettel angefertigt, in dem dann die Abgrenzungsmerkmale standen, woran man ausmacht, dass ein Heranwachsender noch "jugendlich" ist und wie im anderen Forum gesagt, die verschiedenen Arten der Strafen zusammengefasst, wer weiß schon, was ein Freizeitarrest ist (Schuss vor den Bug)? ;-)

Und auch wenn es noch so unbefriedigend ist, ich weiß, DAS ENTSCHEIDENDE ist, das alte materielle Strafrecht nochmal zu wiederholen, insb. die üblichen Tötungs/KV/Vermögensdelikte, aber am allermeisten alles um KV, da lässt sich am schönsten der Haftbefehl prüfen.

Denkt an den Rapper, Haftbefehl ist dieses aller wichtigste Phänomen außerhalb vom materiellen Recht.
 
Hier!
Hast du schon eine Strategie?
Nach den bisherigen Berichten vermute ich mal, der Schwerpunkt liegt im Strafverfahrensrecht, aber ehrlich gesagt, ist mir die Schwerpunktnote zu wichtig für große Lücken, daher arbeite ich gerade schon Jugendstrafrecht aus.
Das Skript lässt sich, finde ich ganz gut lesen. Was mich aber echt stört, sind die alten Auflagen - sind die Skripten wirklich alle das letzte Mal 2017 aktualisiert worden?
Ich werde wohl sicherheitshalber noch ein aktuelles Lehrbuch zu Rate ziehen...
Strategie ist leider Fehlanzeige :facepalm: ich sitze erst seit letzter Woche überhaupt an dem Modul. Habe bis dahin noch meine Bachelorarbeit geschrieben:down: und frage mich gerade, was mich da geritten hat, das Modul auch noch zu belegen bzw. wie ich das zeitlich schaffen soll:durcheinanderaber man wächst mit seinen Aufgaben, oder? Hoffe ich zumindest :angel:
Momentan arbeite ich mich durch die Skripte im JGG und versuche nebenbei mir schon mal einen Überblick in der StPO zu verschaffen. Die Skripte links liegen zu lassen, traue ich mich im Schwerpunkt tatsächlich auch nicht. Das ist mir zu heiß. Für ein Lehrbuch fehlt mir definitiv die Zeit. Ich werde mich dann mit Fallbüchern beschäftigen und da dann auch noch etwas zum materiellen StrafR wiederholen. Das ist echt lange her :whistling: und aktuell bin ich nur in Wirtschaftsstrafrecht drin.
Ansonsten bin ich echt nervös wegen der Klausur. Ich weiß auch gar nicht mehr, wie man Präsenzklausuren schreibt :panik: so handschriftlich und dann auch noch leserlich :ROFL:
 
Also hier ist meine Literaturempfehlung:


und


Was da nicht vorkommt, wird auch der Lehrstuhl nicht prüfen. Warum? Weil es ziemlicht schwer ist, aus dem nichts heraus, Fälle zu erfinden, zu etwas, was es kaum gibt in der Realität, auch für den Lehrstuhl.

Ich hatte die Bücher ausgeliehen und dann vorne im Inhaltsverzeichnis markiert, welche Fälle in welchem Gebiet relevant sind, weil leider steht es nicht richtig dabei und man muss Kriminologie und Strafvollzug ausklammern, das gehört wohl sonst zum Schwerpunkt dazu.

Die Fälle die übrig bleiben, ersetzen dann in den wichtigen Bereichen ziemlich gut ein Lehrbuch.

Ich hatte mir das hier ausgeliehen und dann nie gelesen:


Letztendlich habe ich zu Jugendstrafrecht einen zerknüllten Zettel angefertigt, in dem dann die Abgrenzungsmerkmale standen, woran man ausmacht, dass ein Heranwachsender noch "jugendlich" ist und wie im anderen Forum gesagt, die verschiedenen Arten der Strafen zusammengefasst, wer weiß schon, was ein Freizeitarrest ist (Schuss vor den Bug)? ;-)

Und auch wenn es noch so unbefriedigend ist, ich weiß, DAS ENTSCHEIDENDE ist, das alte materielle Strafrecht nochmal zu wiederholen, insb. die üblichen Tötungs/KV/Vermögensdelikte, aber am allermeisten alles um KV, da lässt sich am schönsten der Haftbefehl prüfen.

Denkt an den Rapper, Haftbefehl ist dieses aller wichtigste Phänomen außerhalb vom materiellen Recht.
Herzlichen Dank für deine Tipps :-) materielles StrafR werde ich auf jeden Fall nochmal wiederholen.
 
Also hier ist meine Literaturempfehlung:

Ja, super, danke für die Tipps. Das habe ich mir schon runtergeladen - das Buch gibts nämlich auch über die DigiBib.
Über Juris gibt es auch den Streng und über die DigiBib noch Beulke/Swoboda. Die Auswahl ist also groß :-D
Ich werde es wohl machen wie immer: alles einmal kurz anlesen und dann entscheiden, was mir vom Schreibstil und von der Darstellungsweise besser liegt. Den Ostendorf hab ich schon angelesen, hat mich persönlich nicht so vom Hocker gehauen. Da fand ich das Skript noch spannender und kritischer.
Und auch wenn es noch so unbefriedigend ist, ich weiß, DAS ENTSCHEIDENDE ist, das alte materielle Strafrecht nochmal zu wiederholen, insb. die üblichen Tötungs/KV/Vermögensdelikte, aber am allermeisten alles um KV, da lässt sich am schönsten der Haftbefehl prüfen.
Herzlichen Dank für deine Tipps :-) materielles StrafR werde ich auf jeden Fall nochmal wiederholen.
Ich habe mir für die wichtigsten Definitionen in der Alpmann App ein Kartenbundle für alle drei Rechtsgebiete gekauft (das war sogar recht günstig). Da sind auch die "Klassiker"-Definitionen fürs Strafrecht dabei. Das kann ich empfehlen, die App ist zwar etwas unübersichtlich, aber wenn man sich erstmal durchgeklickt hat, ist es super hilfreich.
 
Ja, super, danke für die Tipps. Das habe ich mir schon runtergeladen - das Buch gibts nämlich auch über die DigiBib.
Über Juris gibt es auch den Streng und über die DigiBib noch Beulke/Swoboda. Die Auswahl ist also groß :-D
Ich werde es wohl machen wie immer: alles einmal kurz anlesen und dann entscheiden, was mir vom Schreibstil und von der Darstellungsweise besser liegt. Den Ostendorf hab ich schon angelesen, hat mich persönlich nicht so vom Hocker gehauen. Da fand ich das Skript noch spannender und kritischer.

Ich habe mir für die wichtigsten Definitionen in der Alpmann App ein Kartenbundle für alle drei Rechtsgebiete gekauft (das war sogar recht günstig). Da sind auch die "Klassiker"-Definitionen fürs Strafrecht dabei. Das kann ich empfehlen, die App ist zwar etwas unübersichtlich, aber wenn man sich erstmal durchgeklickt hat, ist es super hilfreich.

Ich habe mir von Jura Intensiv die Karteikarten zugelegt. Die hatte ich für ÖR schon. Die finde ich zur Wiederholung auch recht hilfreich. Aber eine App ist natürlich auch praktisch. Hat man eben immer (oder meist) bei sich. Aber ich bin beim Lernen eher noch der Papiermensch.

Wie kommst du voran in dem Modul? Bei mir ist immer etwas, was mich vom Lernen abhält. Der tagelange Serverausfall an der Uni hat mich total erwischt, da ich die Kurseinheiten nicht abgespeichert, sondern immer von dem jeweiligen Endgerät nur abgerufen hatte. Und plötzlich kam ich tagelang nicht mehr an die Dokumente.... dann hatten die Kids Corona und mich hat es dann am Ende ihrer Quarantäne auch erwischt. Und zwar so richtig. An Lernen ist gerade wirklich nicht zu denken..... und die Klausur ist gefühlt schon so nah :ohyeah: gleich Anfang September.
 
Und habe ich das tatsächlich richtig verstanden? Ist in der Klausur kein Habersack zugelassen? Der ist doch sonst immer als Hilfsmittel ausdrücklich aufgeführt. Dieses Mal steht da nur: StGB, JGG, StPO. Hatte überlegt diesbezüglich mal beim Lehrstuhl anzufragen.
 
Richtiger Ansprechpartner ist das Prüfungsamt, der Lehrstuhl weiß es selbst nicht. Ich hatte die dtv Ausgabe dabei vom StGB und dann noch eine fürchterliche Bindung von Amazon zur StPO, die nach einem Jahr zerfällt ;-) (Roter Einband)
 
Richtiger Ansprechpartner ist das Prüfungsamt, der Lehrstuhl weiß es selbst nicht. Ich hatte die dtv Ausgabe dabei vom StGB und dann noch eine fürchterliche Bindung von Amazon zur StPO, die nach einem Jahr zerfällt ;-) (Roter Einband)
Ja, ich hätte ansonsten die von dtv im Angebot. Bin aber den Habersack einfach so gewöhnt, dass ich den lieber benutzen würde. Da hat man notfalls auch nochmal das ein oder andere Gesetz dabei, das man vielleicht doch brauchen könnte ;-)

Vielen lieben Dank für den Tipp :perfekt: . Dann schreibe ich wohl lieber ans PA
 
Es besteht beim PA natürlich wiederum die Gefahr, dass du eine schnippige Antwort bekommst von Frau A....ndt, worin dann steht, dass alle zulässigen Hilfsmittel im Heft 2 stehen. ;-)

Also am besten schon sehr konkret formulieren, warum du trotz intensiven Konsultierens des Hefts 2 ihre wertvolle Zeit in Anspruch nimmst. ;-)
 
Es besteht beim PA natürlich wiederum die Gefahr, dass du eine schnippige Antwort bekommst von Frau A....ndt, worin dann steht, dass alle zulässigen Hilfsmittel im Heft 2 stehen. ;-)

Also am besten schon sehr konkret formulieren, warum du trotz intensiven Konsultierens des Hefts 2 ihre wertvolle Zeit in Anspruch nimmst. ;-)
Danke, für die Vorwarnung. Ich werde versuchen, mich so genau wie möglich auszudrücken. Ist ja auch ein Unding, dass einen die Studenten mit irgendwelchen Fragen belästigen :eek:. Unverschämtheit :haumichwech:
 
Und vor allem vielleicht noch Schönfelder in Klammern dazu schreiben: Noch nicht bei allen ist die Namensänderung angekommen.
Ich hatte damals (2019) den Schönfelder mit und es war kein Problem...
Danke :-) Das stimmt mich schon mal zuversichtlich.

Ja, das stimmt, die Namensänderungen sind bei vielen noch nicht ganz angekommen. Beim Habersack und dem ein oder anderen Kommentar, den ich regelmäßig in der Hand habe, habe ich mich mittlerweile ganz gut angepasst. Wobei mir in Gesprächen doch durchaus mal noch "Schönfelder" rausrutscht :facepalm: aber nach fast 20 Jahren sitzt die Bezeichnung ja auch sehr tief :ROFL:
 
Ja, ich hätte ansonsten die von dtv im Angebot. Bin aber den Habersack einfach so gewöhnt, dass ich den lieber benutzen würde. Da hat man notfalls auch nochmal das ein oder andere Gesetz dabei, das man vielleicht doch brauchen könnte ;-)

Vielen lieben Dank für den Tipp :perfekt: . Dann schreibe ich wohl lieber ans PA
Beim dtv StPO fehlen leider einige Paragraphen im JGG die im oben empfohlenen Fallbuch genannt werden und sonst auch wichtig sind 😳 also wäre dtv StPO keine brauchbare Alternative. Die Auflistung im Heft 2 hat mich auch verwirrt, deshalb habe ich mir die von dtv geholt, scheinbar umsonst 😂
 
Beim dtv StPO fehlen leider einige Paragraphen im JGG die im oben empfohlenen Fallbuch genannt werden und sonst auch wichtig sind 😳 also wäre dtv StPO keine brauchbare Alternative. Die Auflistung im Heft 2 hat mich auch verwirrt, deshalb habe ich mir die von dtv geholt, scheinbar umsonst 😂
Na, schauen wir mal, was das PA dazu antwortet. Angefragt habe ich mal.

Aber ich habe die dtv-Texte auch bestellt. Liegt aber daran, dass ich die zum lernen unterwegs besser transportieren kann als den Habersack ;-)
 
Also das Prüfungsamt hat mir geantwortet und mich an den Lehrstuhl verwiesen. Ich versuche, die Tage dort mein Glück... mal schauen, was dabei rumkommt :ROFL:
 
Also das Prüfungsamt hat mir geantwortet und mich an den Lehrstuhl verwiesen. Ich versuche, die Tage dort mein Glück... mal schauen, was dabei rumkommt :ROFL:
Hat der Lehrstuhl dir schon geantwortet? Ich hatte das Thema irgendwie völlig verdrängt und bin gerade wieder drüber gestolpert.
Ansonsten habe ich die Jugendstrafrechtsskripten bisher überflogen. Liest sich ganz gut und ein gewisses Grundgefühl für die Auslegung der ansonsten ja recht aufschlussreichen Normen des JGG habe ich wohl auch mitgenommen. Ich stürze mich jetzt aber primär auf das Strafprozessrecht...
 
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